Kryptosteuer ab 2027: 25 Prozent Abgeltungsteuer unabhängig von der Haltedauer
Veröffentlicht am: 07.10.2026 um 17:39 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Rund um die geplante Neuregelung der Kryptobesteuerung in Deutschland hat sich am 6. Oktober 2026 eine intensive Debatte formiert. Im Zentrum der Diskussionen zwischen Politik, Branchenverbänden und dem Petitionsausschuss des Bundestags stehen rechtliche Bedenken sowie erhebliche Umsetzungsrisiken, die eine Reform der bisherigen steuerlichen Behandlung privater Krypto-Veräußerungen nach sich ziehen würde.
Abkehr von der Haltefrist und Einstufung als Kapitalertrag
Das Bundesfinanzministerium hatte am 30. September 2026 einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Besteuerung bestimmter Kryptowerte im Privatvermögen in die Ressortabstimmung gegeben. Die Befassung im Bundeskabinett ist für den 14. Oktober 2026 vorgesehen.
Kern des Entwurfs ist ein grundlegender Systemwechsel: Einkünfte aus bestimmten Kryptowerten wie Bitcoin, Ether und vergleichbaren Tauschkryptowerten sollen künftig als Einkünfte aus Kapitalvermögen nach Paragraph 20 des Einkommensteuergesetzes erfasst werden. Bislang wurden sie als andere Wirtschaftsgüter im Rahmen privater Veräußerungsgeschäfte nach Paragraph 23 behandelt.
Nach den Plänen des Ministeriums soll ab dem 1. Januar 2027 die Abgeltungsteuer in Höhe von 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer greifen – unabhängig von der Haltedauer. Dies betrifft sowohl Veräußerungsgewinne als auch laufende Einnahmen aus Lending oder passivem Staking.
Bislang galt ein Veräußerungsgewinn nach Ablauf einer einjährigen Haltefrist als steuerfrei, flankiert von einer Freigrenze von 1.000 Euro pro Jahr. Künftig soll stattdessen der Sparer-Pauschbetrag von 1.000 Euro für Einzelpersonen beziehungsweise 2.000 Euro für Ehegatten gelten.
E-Geld-Token, NFTs und Security-Token sind von dem Entwurf nicht erfasst; das Betriebsvermögen bleibt unberührt. Für Bestände, die bis zum 31. Dezember 2026 erworben werden, sieht der Entwurf Bestandsschutz unter dem bisherigen Recht vor.
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Kritik an Umsetzungsfristen und Ersatzbemessung
Am 6. Oktober 2026 endete die Verbändeanhörung zu dem Entwurf, die auf breite Einwände stieß. Die Bundessteuerberaterkammer monierte die kurze Stellungnahmefrist von lediglich vier vollen Werktagen. Sie regte an, vor einer Reform zunächst die Wirkungen des Kryptowerte-Steuertransparenzgesetzes sowie internationaler Melderahmen wie DAC8 und CARF abzuwarten.
Die Deutsche Kreditwirtschaft erklärte, eine technische und organisatorische Umsetzung sei realistisch erst zum 1. Januar 2029 darstellbar. Der Entwurf sieht einen automatischen Kapitalertragsteuer abzug durch inländische Krypto-Dienstleister ab dem 1. Januar 2028 vor.
Besonders kritisiert wird eine sogenannte Unterstellungsregel: Liegen keine verwertbaren Anschaffungskosten vor, greift eine Ersatzbemessungsgrundlage von 50 Prozent auf die Veräußerungseinnahmen, während bei traditionellen Wertpapieren ein Satz von 30 Prozent gilt.
Steuerberater aus dem Umfeld des Bitcoin Bundesverbands wiesen anhand von Beispielrechnungen darauf hin, dass diese Regelung zu einer überproportionalen Belastung führen könne: Bei einem Kauf zu 38.000 Euro und einem Verkauf zu 40.000 Euro beläuft sich der tatsächliche Gewinn auf 2.000 Euro, woraus eine reguläre Steuerlast inklusive Solidaritätszuschlag von rund 527,50 Euro resultiert. Greift die 50-Prozent-Ersatzbemessung, betrüge der Steuer abzug hingegen 5.275 Euro.
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Politischer Widerstand und Bürgerpetition
Auch im parlamentarischen Raum wächst der Widerspruch. FDP-Finanzpolitiker Frank Schäffler kritisierte die geplante Herausnahme von Bitcoin aus Paragraph 23 und forderte, die einjährige Haltefrist beizubehalten, da der Entwurf keinen sachlichen Grund für die Änderung liefere.
Auch Teile der Union sperren sich gegen die Vorlage aus dem von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil geführten Ministerium, das mit jährlichen Mehreinnahmen von 160 Millionen Euro im Jahr 2028 und bis zu 350 Millionen Euro ab 2031 rechnet.
Zusätzlichen Nachdruck erhält die Diskussion durch den Petitionsausschuss des Bundestags. Für den 12. Oktober 2026 ist im Marie-Elisabeth-Lüders-Haus eine öffentliche Anhörung angesetzt. Eine eingereichte Petition von Nicole Nowak fordert die Beibehaltung der einjährigen Haltefrist sowie die fortgesetzte Einstufung von Kryptowerten als andere Wirtschaftsgüter. Die Initiative verzeichnete 44.439 Mitzeichnungen.

