Kryptobesteuerung: Ab 2027 entfällt Haltefrist, 25% Pauschalsteuer
Veröffentlicht: 08.07.2026 um 23:05 Uhr, Redaktion boerse-global.de
Besonders heikel: die fortlaufende Nutzung deutscher Konten mit alter Steuer-ID und Freistellungsaufträgen.
Ein aktueller Fall zeigt die typischen Fallstricke. Eine Person meldete sich 2023 ab und zog auf die Philippinen – führte aber ihre deutschen Tagesgeldkonten mit der ursprünglichen Steuer-ID weiter. Der Haken: Die hinterlegten Freistellungsaufträge sorgten dafür, dass auf die Zinserträge keine Abgeltungsteuer einbehalten wurde.
Zinserträge meist steuerfrei – aber mit Risiko
Die Rechtslage ist überraschend klar. Für Menschen ohne Wohnsitz in Deutschland gilt nur die beschränkte Steuerpflicht. Nach § 49 Abs. 1 Nr. 5 EStG unterliegen Zinserträge aus normalen Bankguthaben bei beschränkt Steuerpflichtigen in der Regel nicht der deutschen Einkommensteuer.
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Klingt gut, birgt aber Tücken. Zwar entsteht dem Fiskus durch einen falschen Freistellungsauftrag kein direkter Steuerschaden. Doch Finanzbehörden können trotzdem Steuerstrafverfahren einleiten oder Steuererklärungen für vergangene Jahre fordern. Entscheidend ist dann der Nachweis des tatsächlichen Auslandsaufenthalts.
Zinsniveau steigt – EZB dreht an der Leitzinsschraube
Die steuerliche Frage wird aktuell besonders relevant. Die Europäische Zentralbank hob den Leitzins am 17. Juni 2026 um 25 Basispunkte an – die Einlagefazilität liegt nun bei 2,25 Prozent.
Die Banken reagieren unterschiedlich:
- Bigbank und Norisbank locken mit Spitzenzinsen von bis zu 4,05 Prozent pro Jahr
- SMARTBROKER+ senkte nach der EZB-Entscheidung auf 2,0 Prozent für Guthaben bis 100.000 Euro
- Trade Republic bietet in Österreich Neukunden 3,0 Prozent – mit dem Unterschied, dass Anleger die Kapitalertragsteuer selbst in der Steuererklärung angeben müssen
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Neue Regeln für Krypto und Grundsicherung
Parallel ändern sich angrenzende Rechtsbereiche. Das Bundeskabinett legte Anfang Juli 2026 Pläne zur Kryptobesteuerung vor: Ab 1. Januar 2027 entfällt die einjährige Haltefrist. Stattdessen kommt eine pauschale Kapitalertragsteuer von 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag.
Und zum 1. Juli 2026 ersetzte die Grundsicherung das Bürgergeld. Die Karenzzeiten beim Schonvermögen entfallen, neue altersgestaffelte Freibeträge gelten. Für Sparer bedeutet das: frühzeitige Vermögensprüfung durch die Behörden.
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