Krypto-Steuer: Ministerium plant 25 Prozent Abgabe ab Januar 2027
Veröffentlicht am: 04.10.2026 um 02:09 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Das Bundesfinanzministerium hat am 30. September 2026 einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Reform der Besteuerung bestimmter Krypto-Assets im Privatvermögen an Fachverbände versandt. Die Pläne sehen einen grundlegenden Systemwechsel für Privatanleger vor.
Bereits am 14. Oktober 2026 soll sich das Bundeskabinett mit der Vorlage befassen, bevor Bundestag und Bundesrat über das Vorhaben abstimmen müssen. Den Verbänden wurde für ihre Stellungnahmen eine Frist bis zum 6. Oktober 2026 eingeräumt, nachdem der Versand des Entwurfs durch den FDP-Bundestagsabgeordneten Frank Schäffler öffentlich gemacht worden war.
Ende der einjährigen Haltefrist ab 2027
Bislang sind Veräußerungsgewinne aus Krypto-Werten im Privatvermögen nach dem geltenden Paragrafen 23 des Einkommensteuergesetzes nach einer Haltedauer von mehr als einem Jahr steuerfrei. Zudem gilt eine jährliche Freigrenze von 1.000 Euro. Mit dem neuen Gesetzentwurf soll dieser Rahmen grundlegend verändert werden.
Ab dem 1. Januar 2027 plant das Ministerium die Einführung einer pauschalen Besteuerung von 25 Prozent Kapitalertragsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag, was einer Belastung von 26,375 Prozent vor Kirchensteuer entspricht. Diese Abgabe soll künftig unabhängig von der Haltedauer greifen.
Staking- und Lending-Erträge sollen ebenfalls ab 2027 den Kapitaleinkünften nach Paragraf 20 des Einkommensteuergesetzes zugeordnet werden. Innerhalb der Kapitaleinkünfte ist eine Verlustverrechnung vorgesehen, während die Behandlung des Sparerpauschbetrags derzeit noch offen ist.
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Ein automatischer Steuerabzug über Krypto-Plattformen soll erst ab dem 1. Januar 2028 greifen; dabei sollen Plattformen berechtigt sein, Bestände zur Deckung der Steuerlast auch ohne gesonderte Zustimmung der Kunden zu veräußern.
Für Altbestände sieht das Ministerium einen Bestandsschutz vor: Vermögenswerte, die bis zum 31. Dezember 2026 erworben werden oder zugehen, behalten die einjährige Haltefrist. Wer beispielsweise im Jahr 2024 Krypto-Werte gekauft hat, kann diese nach den Übergangsbestimmungen auch im Jahr 2029 steuerfrei veräußern.
Streit um Nachweispflichten und Regelungslücken
Kritik rufen vor allem Detailregelungen im Entwurf hervor. Können Steuerpflichtige keine Kaufbelege vorlegen, soll künftig eine Ersatzbemessungsgrundlage greifen, nach der pauschal 50 Prozent des Verkaufserlöses als steuerpflichtiger Gewinn eingestuft werden. Fachleute für Steuerrecht halten diese Regelung für unverhältnismäßig streng.
Zudem sorgt eine potenzielle Lücke im Kontext von Paragraf 20 Absatz 4b des Einkommensteuergesetzes für Diskussionen. Der Wortlaut sieht bei bestimmten Zuflüssen Anschaffungskosten von null Euro vor. Dies zielt laut Gesetzesbegründung primär auf Airdrops oder Bountys ab, könnte nach Einschätzung von Steuerexperten jedoch auch Arbeitnehmer treffen, die Teile ihres Gehalts in Bitcoin beziehen und diese privat halten.
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Bei einem Gehaltszufluss von 50.000 Euro in Bitcoin und einem späteren Verkauf für 60.000 Euro würden bei einer Null-Euro-Ansetzung 15.000 Euro Steuer auf den Gesamterlös anfallen, statt 2.500 Euro auf den tatsächlichen Kursgewinn von 10.000 Euro.
Steuerexperten raten Betroffenen zu einer lückenlosen Dokumentation inklusive Zeitpunkten, Euro-Werten beim Zufluss und Wallet-Nachweisen, da für Betriebsvermögen und gewerbliches Mining andere Vorgaben gelten. Bei Erbschaften und Schenkungen fehlt im aktuellen Entwurf zudem eine Fortführungsregelung, was bei Übertragungen bis Ende 2026 im Folgejahr zu Anschaffungskosten von null Euro führen könnte.
Politische Debatte und parlamentarische Hürden
Das Ministerium rechnet im Entwurf mit jährlichen Mehreinnahmen von rund 350 Millionen Euro, während Kosten für Bürger und Wirtschaft noch beziffert werden müssen. Befürworter wie Kevin Kühnert von der Organisation Finanzwende werten die Abschaffung der Haltefrist als Schritt zu mehr Steuergerechtigkeit und verweisen auf die Gleichbehandlung mit Aktiengewinnen.
Branchenvertreter wie Sven Wagenknecht von BTC-ECHO warnen hingegen vor Nachteilen für Langfristanleger sowie für den Wirtschaftsstandort und äußern verfassungsrechtliche Bedenken hinsichtlich einer Ungleichbehandlung gegenüber Gold oder Kunstgegenständen.
Auch die Einnahmeprognosen seien fraglich, da nach anfänglichen Schätzungen von 2 Milliarden Euro im aktuellen Entwurf für 2027 keine Mehreinnahmen und für 2028 lediglich 160 Millionen Euro veranschlagt sind.
Widerstand regt sich auch in den Reihen von CDU und CSU. Mehrere Bundestagsabgeordnete, darunter Armin Laschet, sowie Landespolitiker lehnen die Reform ab, womit ein Vermittlungsverfahren im Bundesrat droht. Am 12. Oktober 2026 befasst sich zudem der Petitionsausschuss des Bundestages in einer öffentlichen Sitzung mit einer Petition zum Erhalt der Haltefrist.
