Krypto-Steuer ab 2027: BMF plant Abgeltungsteuer unabhängig von der Haltedauer
Veröffentlicht am: 14.10.2026 um 17:48 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die steuerliche Behandlung von privaten Krypto-Transaktionen in Deutschland steht vor einem grundlegenden Umbruch. Wie Berichte vom 14. Oktober 2026 thematisieren, plant das Bundesfinanzministerium (BMF), dass die Haltedauer bei Kryptogeschäften ab dem Jahr 2027 keine Rolle mehr für die Steuerpflicht spielen soll. Für Altbestände ist demnach jedoch ein Bestandsschutz vorgesehen.
Das Bundeskabinett befasste sich nach Medienberichten vom selben Tag allerdings noch nicht mit dem entsprechenden Entwurf; das Thema fehlte auf der Ergebnisliste sowie in der Pressekonferenz, ein neuer Kabinettstermin steht noch nicht fest. Die Pressestelle des Finanzministeriums erklärte hierzu, dass die regierungsinternen Abstimmungen noch laufen.
Wechsel zur Abgeltungsteuer und Regeln für Altbestände
Nach den Plänen des Finanzministeriums soll die Reform zum 1. Januar 2027 in Kraft treten. Ab diesem Stichtag angeschaffte Krypto-Assets würden künftig unter den Paragrafen 20 des Einkommensteuergesetzes (EStG) für Einkünfte aus Kapitalvermögen fallen, anstatt wie bisher unter die Paragrafen 22 und 23 EStG für private Veräußerungsgeschäfte. Damit unterlägen Gewinne unabhängig von der Haltedauer einer pauschalen Kapitalertragsteuer beziehungsweise Abgeltungsteuer in Höhe von 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer, was einem Steuersatz von 26,375 Prozent inklusive Solidaritätszuschlag entspricht.
Für Token, die bis zum 31. Dezember 2026 angeschafft werden, sieht das Ministerium einen Bestandsschutz vor: Die Möglichkeit einer steuerfreien Veräußerung nach Ablauf der einjährigen Spekulationsfrist bleibt für diese Bestände erhalten, vorausgesetzt, das Anschaffungsdatum kann lückenlos nachgewiesen werden.
Von der geplanten Neuregelung ausgenommen sind nach Angaben des Ministeriums vom 14. Oktober 2026 Non-Fungible Token (NFT), E-Geld-Token beziehungsweise Stablecoins sowie Security-Token und Real-World-Assets.
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Dokumentationspflichten und Besteuerungsgrundlagen
Der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine (BVL) rät Anlegern laut einem Bericht vom 14. Oktober 2026 dazu, getrennte Wallets für Alt- und Neubestände anzulegen. Zudem empfiehlt die Organisation eine lückenlose Dokumentation von Anschaffungszeitpunkten, Anschaffungskosten, Wallet-Transfers und den gesamten Transaktionsketten.
Kann der Nachweis über die Anschaffungskosten nicht erbracht werden, unterstellt das BMF künftig einen Erwerb nach dem 31. Dezember 2026 und setzt pauschal 50 Prozent des Verkaufserlöses als steuerliche Bemessungsgrundlage an. Bei einem Erlös von 80.000 Euro entspräche dies einem angenommenen Gewinn von 40.000 Euro, woraus sich eine Steuerlast von 10.550 Euro ohne Kirchensteuer ergäbe.
Ein Steuerexperte verwies am 14. Oktober 2026 darauf, dass das geltende Kapitalertragsteuerrecht bei fehlendem Nachweis lediglich 30 Prozent ansetze, während der aktuelle Entwurf 50 Prozent vorsehe.
Verluste aus Neubeständen sollen nach dem Entwurf mit anderen Kapitaleinkünften verrechenbar sein, während alte Verlustvorträge im bisherigen Verrechnungskreis verbleiben. Werbungskosten sind nicht abziehbar; es gilt der allgemeine Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro beziehungsweise 2.000 Euro bei Zusammenveranlagung, ein gesonderter Krypto-Freibetrag entfällt.
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Ab dem 1. Januar 2028 plant das Ministerium zudem einen automatischen Steuerabzug an der Quelle durch inländische Kryptodienstleister, Handelsplattformen und Verwahrer, wobei auch Gewinne aus Staking und Lending der Abgeltungsteuer unterliegen sollen.
Politischer Zeitplan und offene Kontroversen
Der Referentenentwurf war vom Finanzministerium am 30. September 2026 an die Verbände verschickt worden, deren Stellungnahmen bis zum 6. Oktober 2026 möglich waren. Die Bundessteuerberaterkammer äußerte am 6. Oktober 2026 Zweifel an einer rechtzeitigen Auswertung der Rückmeldungen.
Zuvor hatte der Bundestag am 8. Oktober 2026 einen Gesetzentwurf der Grünen zur sofortigen Abschaffung der Haltefrist mit 132 zu 445 Stimmen abgelehnt. Am 12. Oktober 2026 befasste sich der Petitionsausschuss in einer Anhörung mit dem Thema; eine Petition von Nicole Nowak verzeichnete 44.439 Mitzeichner.
Für ein Inkrafttreten zum Jahresbeginn 2027 müsste der Bundesrat dem Vorhaben spätestens in seiner letzten Sitzung des Jahres am 18. Dezember 2026 zustimmen; weitere Termine der Länderkammer sind für den 16. Oktober und 20. November 2026 angesetzt.
Das Finanzministerium erwartet durch die Reform Mehreinnahmen von 160 Millionen Euro für 2028 sowie 350 Millionen Euro ab 2030 beziehungsweise 2031, nachdem frühere Schätzungen noch von zwei Milliarden Euro und später einer Milliarde Euro ausgegangen waren.
Auf eine Rückfrage aus der SPD konnte das BMF nicht erklären, wie sich Bitcoin steuerlich von Gold unterscheidet, teilte später jedoch mit, dass Vorschläge zur Ausweitung der Reform auf Gold bestanden hätten. Matthias Steger vom Bitcoin Bundesverband kritisierte am 14. Oktober 2026 eine fragwürdige Sonderbehandlung von Krypto-Werten gegenüber Gold und Immobilien.
