Krypto-Kontrolle: BZSt meldet DAC8-Daten ab Juli 2027
15.06.2026 - 21:11:24 | boerse-global.de
Besonders im Fokus: Krypto-Transaktionen, Unterhaltszahlungen und Abfindungen. Wer die neuen Regeln ignoriert, riskiert Bußgelder und Steuernachzahlungen.
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Krypto-Anleger unter Beobachtung
Seit Januar 2026 greift die EU-Richtlinie DAC8. Krypto-Dienstleister wie Binance oder Coinbase müssen Transaktionsdaten und Nutzerinformationen inklusive Steuer-ID an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) melden.
Wer bei der Selbstauskunft falsche Angaben macht, zahlt bis zu 50.000 Euro Bußgeld. Die Steuerpflicht greift bei Gewinnen aus Krypto-Handel ab 1.000 Euro pro Jahr oder bei einer Haltedauer unter einem Jahr.
Staking-Einkünfte sind ab 256 Euro pro Jahr steuerpflichtig. Mining gilt in der Regel als gewerblich. Die Daten für 2026 müssen die Dienstleister bis zum 31. Juli 2027 melden. Das Finanzamt hat zehn Jahre Zeit für die Prüfung.
Strengere Regeln für Unterhalt und Abfindungen
Seit 2025 akzeptiert das Finanzamt Unterhaltszahlungen nur noch per Banküberweisung. Barzahlungen sind steuerlich nicht mehr absetzbar.
Auch bei Abfindungen hat sich etwas geändert. Die Fünftelregelung wird nicht mehr automatisch vom Arbeitgeber berücksichtigt. Arbeitnehmer müssen die ermäßigte Besteuerung seit 2025 selbst in der Steuererklärung beantragen.
Worauf das Finanzamt besonders achtet
Die Prüfer schauen genau hin bei:
- erstmaligen ausländischen Einkünften
- häuslichem Arbeitszimmer
- Reisekosten und doppelter Haushaltsführung
- größeren Spenden und neuen Vorsorgeaufwendungen
Experten raten: Belege direkt mitschicken. Das beschleunigt die Bearbeitung.
Wer mehr als 400 Euro Steuern pro Jahr zahlt, muss vierteljährliche Vorauszahlungen leisten. Das betrifft nicht nur Selbstständige, sondern zunehmend auch Angestellte mit Nebeneinkünften. Bei Einkommensänderungen lässt sich die Höhe anpassen.
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Workation wird zum Steuerrisiko
2025 gab es in Deutschland 116,1 Millionen Geschäftsreisen – ein Plus von 8,3 Prozent. Die Durchschnittskosten sanken leicht auf 418 Euro pro Reise.
Drei Viertel der Unternehmen nutzen inzwischen KI für die Reisekostenabrechnung. Doch die Workation birgt Risiken: Über die Hälfte der Firmen erlaubt Arbeiten vom Urlaubsort. Fachleute warnen: Wer längere Zeit aus dem Ausland arbeitet, kann dort eine Betriebsstätte begründen. Das führt zu hohen Steuernachzahlungen für den Arbeitgeber.
Parallel plant die Politik eine Reform des Arbeitszeitgesetzes. Diskutiert wird eine wöchentliche Höchstarbeitszeit bei verpflichtender digitaler Zeiterfassung. Eine Einigung über mögliche tägliche Höchstarbeitszeiten von bis zu 13 Stunden bei einer 40-Stunden-Woche wird für Sommer 2026 erwartet.
