Krypto-Besteuerung, Abgeltungsteuer

Krypto-Besteuerung: 25% Abgeltungsteuer ab Januar 2027 geplant

Veröffentlicht am: 09.09.2026 um 04:00 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Ein Entwurf sieht 25 Prozent Steuer auf neue Kryptogewinne vor; Haltefrist, Freibetrag und Verlustverrechnung sollen sich ändern.

Krypto-Steuerreform: 25 Prozent auf Gewinne ab 2027 geplant
Moderne Glasfassade eines Bürogebäudes bei bewölktem Himmel als Symbol für Finanzpolitik und Steuergesetzgebung. Illustration mit AI erstellt.

Das Bundesfinanzministerium strebt eine grundlegende Reform der Besteuerung digitaler Vermögenswerte an. Wie aus einem Referentenentwurf hervorgeht, sollen Gewinne aus Kryptowährungen wie Bitcoin und Ether künftig mit einer pauschalen Abgeltungsteuer in Höhe von 25 Prozent belegt werden.

Diese Regelung soll unabhängig von der bisherigen Haltedauer gelten und zielt darauf ab, die steuerliche Behandlung von Kryptowerten an die von Aktien und Anleihen anzugleichen.

Einheitliche Besteuerung unabhängig von der Haltedauer

Bisher sind Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowährungen in Deutschland nach einer Haltefrist von einem Jahr steuerfrei. Dieser Status soll nach den Plänen der Bundesregierung beendet werden.

Der vorliegende Entwurf sieht vor, dass die neue Steuerpflicht für alle Bestände gilt, die nach dem 31. Dezember 2026 angeschafft werden. Für diese Bestände entfällt die Steuerbefreiung nach zwölf Monaten; stattdessen greift der pauschale Steuersatz von 25 Prozent.

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Zusätzlich zur Einführung des Steuersatzes sieht das Ministerium einen Freibetrag in Höhe von 1000 Euro vor. Damit würde die bisherige Freigrenze durch einen festen Freibetrag ersetzt.

Eine wesentliche Neuerung für Anleger stellt zudem die geplante Möglichkeit dar, Verluste aus Kryptogeschäften mit Gewinnen aus Aktienverkäufen zu verrechnen. Dies war unter der aktuellen Gesetzgebung im Rahmen der privaten Veräußerungsgeschäfte nach § 23 Einkommensteuergesetz (EStG) nicht möglich.

Zeitplan und fiskalische Auswirkungen

Der gesetzliche Rahmen für die Reform soll zum 1. Januar 2027 in Kraft treten. Der Entwurf sieht jedoch eine Übergangsphase für die technische Umsetzung vor: Der automatische Steuerabzug durch inländische Plattformen und Banken ist erst ab dem 1. Januar 2028 vorgesehen.

Die Bundesregierung erwartet durch die Neuregelung signifikante Mehreinnahmen für den Staatshaushalt. Für das Jahr 2028 werden zusätzliche Einnahmen in Höhe von 160 Mio. Euro prognostiziert. Bis zum Jahr 2031 sollen die jährlichen Steuereinnahmen aus diesem Bereich auf schätzungsweise 350 Mio. Euro ansteigen. In früheren Planungsunterlagen wurde dieser Betrag von 350 Mio. Euro bereits als Zielmarke für die erwarteten Gesamteinnahmen genannt.

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Politischer Abstimmungsprozess und offene Fragen

Obwohl der Referentenentwurf bereits Mitte August vorlag, ist die politische Umsetzung innerhalb der Koalition noch Gegenstand von Beratungen. Der SPD-Finanzpolitiker Philipp Rottwilm bestätigte zwar die laufenden Diskussionen über eine Abschaffung der Haltefrist, wies jedoch darauf hin, dass ein final abgestimmter Gesetzentwurf noch ausstehe.

Insbesondere die Frage eines Bestandsschutzes für Kryptowerte, die vor dem Stichtag erworben wurden, bleibt in den politischen Gesprächen ein zentraler Punkt.

Dass die Einigung innerhalb der Regierung noch nicht abgeschlossen ist, verdeutlichte auch der Kabinettsbeschluss zum Einkommensteuerreformgesetz 2027 Anfang September. In diesem Beschluss fehlten die Änderungen zur Krypto-Besteuerung noch vollständig, und die bisherige einjährige Haltefrist blieb unangetastet.

Bereits im Mai 2026 hatte der Bundestag einen Antrag der Grünen zur Abschaffung der Haltefrist abgelehnt, wobei unter anderem die SPD und die Union gegen das Vorhaben stimmten. Während für Kryptowährungen nun die Angleichung an Kapitalerträge forciert wird, betonte Philipp Rottwilm, dass Edelmetalle wie Gold ihre steuerliche Sonderbehandlung – und damit die Steuerfreiheit nach einem Jahr Haltezeit – behalten sollen.

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