KRITIS-Schutz: Neue Straftat gegen Sabotage und Drohnen geplant
Veröffentlicht am: 09.09.2026 um 02:02 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Hessens Justizminister Christian Heinz (CDU) hat eine Bundesratsinitiative zur Einführung eines neuen Straftatbestands angekündigt. Unter der Bezeichnung „gemeinschädlicher Hausfriedensbruch“ soll künftig das unbefugte Eindringen in Anlagen der kritischen Infrastruktur (KRITIS) sowie deren Überflug mit Drohnen konsequenter geahndet werden.
Die Neuregelung sieht vor, dass solche Delikte ohne einen vorherigen Strafantrag der Betroffenen verfolgt werden können. Damit reagiert das Land Hessen auf eine Serie von Sabotageakten, die in den vergangenen Monaten unter anderem in Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Leipzig und Bayern verzeichnet wurden.
Bundesweite Zunahme von Sabotageakten und Drohnenvorfällen
Die Gefährdungslage für lebensnotwendige Infrastrukturen wird durch aktuelle Zahlen des Bundeskriminalamts (BKA) untermauert. Im bisherigen Verlauf des Jahres 2026 registrierte die Behörde 165 Sabotageverdachtsfälle, wobei Schwerpunkte in Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Bayern liegen.
Im gesamten Vorjahr 2025 wurden 320 Fälle gemeldet. Besonders auffällig ist die Aktivität im Luftraum: Das BKA verzeichnete für das laufende Jahr bereits 747 Drohnenvorfälle und insgesamt 1.068 identifizierte Drohnen. Zudem wurden 112 Straftaten im Bereich der Spionage dokumentiert.
In Sachsen wurden an Hochspannungstrassen, unter anderem bei Graustein, insgesamt 21 Sprengvorrichtungen sichergestellt. In Brandenburg führte ein Angriff auf das Stromnetz nahe dem Kraftwerk Jänschwalde zur Festnahme eines 48-jährigen Verdächtigen aus Gevelsberg. Laut Ermittlungsbehörden lag dem Vorfall ein Bekennerschreiben mit Bezügen zum Klimaextremismus bei.
Brandenburgs Innenminister Jan Redmann (CDU) bezeichnete den Festgenommenen als fehlgeleiteten Einzeltäter. Der Grünen-Innenexperte Konstantin von Notz forderte unterdessen eine umfassende Aufklärung möglicher Hintermänner und kritisierte Verzögerungen bei der rechtlichen Ausgestaltung der KRITIS-Gesetzgebung.
Ausbau der Abwehrkapazitäten und technologische Aufrüstung
Auf Bundesebene plant Innenminister Joachim Dobrindt die Errichtung eines „Anti-Sabotage-Schutzschildes“. Dieses Konzept sieht den Aufbau von spezialisierten Anti-Drohnen-Einheiten in neun Städten vor.
Ergänzt werden soll dieser Schutz durch einen sogenannten „Cyberdome“, der auf KI-gestützten Sensoren basiert. In diesem Zusammenhang prüft das Bundesinnenministerium zudem den rechtlichen Rahmen, um Betreibern kritischer Infrastrukturen eigene Befugnisse zur Drohnenabwehr einzuräumen.
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Parallel dazu bereitet die Bundespolizei eine deutliche personelle Aufstockung vor. Die Einheiten zur Drohnenabwehr sollen von derzeit 70 auf 300 Kräfte anwachsen. Auch in den Bundesländern werden eigene Sicherheitsstrategien verfolgt.
Brandenburg plant ein Beleihungsgesetz für private Betreiber zur Drohnenabwehr, während Bayerns Ministerpräsident Markus Söder ein Landesgesetz für Werkssicherheitswachten anstrebt. Schleswig-Holsteins Innenministerin Finke kündigte ein Maßnahmenpaket an, das unter anderem ein neues Lagebild, vertrauliche Kommunikationsplattformen und den Einsatz von Unterwasser-Drohnen für Häfen umfasst.
Wirtschaftliche Herausforderungen und regulatorische Anforderungen
Die Umsetzung der Sicherheitsmaßnahmen stellt Betreiber vor erhebliche finanzielle und organisatorische Aufgaben. Schleswig-Holsteins Energieminister Goldschmidt forderte die Einrichtung eines Resilienzfonds, wobei eine Umlage der Kosten auf die Strom- und Gasrechnungen der Verbraucher im Gespräch ist.
Branchenverbände wie der BDEW und der VKU drängen auf klare gesetzliche Vorgaben. Der VKU betonte, dass eine Dezentralisierung der Systeme die Resilienz stärke und mobile Netzersatzanlagen mit Kapazitäten von mehreren hundert Megawatt vorgehalten werden müssten. Ziel sei es, die Stromversorgung nach einem Zwischenfall innerhalb von 24 Stunden provisorisch wiederherzustellen.
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Betreiber unterliegen bereits jetzt verschärften Regeln durch das im März 2026 in Kraft getretene KRITIS-Dachgesetz sowie das BSI-Gesetz vom Dezember 2025. Unternehmen müssen ihre Betroffenheit eigenständig prüfen, wobei bei Verstößen Bußgelder von bis zu 10 Millionen Euro oder zwei Prozent des weltweiten Konzernumsatzes drohen.
Ergänzend dazu regelt die NIS2-Richtlinie strikte Meldefristen: Eine Frühwarnung muss innerhalb von sechs Stunden erfolgen, gefolgt von einem vollständigen Bericht nach 72 Stunden.
Dass der Handlungsbedarf akut ist, zeigen auch Vorfälle im digitalen Raum. Bei einem Cyberangriff auf Berliner Behörden wurden 5,7 Terabyte an Daten entwendet, wobei die Angreifer ein Lösegeld von 30 Bitcoin forderten. Laut BKA erreichte die Schadenssumme durch Cyberkriminalität bereits im Jahr 2025 ein Rekordniveau von 202 Milliarden Euro.
Eine Umfrage des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) unter mehr als 1.000 Unternehmen ergab, dass jedes fünfte Unternehmen hybride Bedrohungen wahrnimmt, wobei die Risiken im Sektor Information und Kommunikation als besonders hoch eingestuft werden.
