KRITIS-Gesetz, Registrierung

KRITIS-Gesetz: Registrierung bis 17. Juli Pflicht für 1.300 Betriebe

31.05.2026 - 05:12:40 | boerse-global.de

Neue Vorschriften zur psychischen Gefährdungsbeurteilung und Arbeitszeiterfassung erhöhen den Druck auf Firmen. Bußgelder und Haftungsrisiken steigen.

KRITIS-Gesetz: Registrierung bis 17. Juli Pflicht für 1.300 Betriebe - Foto: über boerse-global.de
KRITIS-Gesetz: Registrierung bis 17. Juli Pflicht für 1.300 Betriebe - Foto: über boerse-global.de

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) verschärft die Kontrollen – und das hat handfeste wirtschaftliche Konsequenzen.

Psychische Gefährdung wird zum Prüfstein

Seit 1996 schreibt das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) vor: Arbeitgeber müssen Gefährdungen am Arbeitsplatz bewerten. Doch erst jetzt legt die BAuA ein umfassendes Handbuch vor, das die rechtlichen Pflichten konkretisiert. Der Knackpunkt: Nicht nur körperliche Risiken sind zu erfassen, sondern auch psychische Belastungen der Mitarbeiter.

Die wirtschaftliche Dimension ist enorm. Allein 2018 verzeichnete Deutschland 708,3 Millionen Krankheitstage und 949.309 Arbeitsunfälle – darunter 541 Todesfälle. Der Produktionsausfall belief sich auf 85 Milliarden Euro, der Verlust an Bruttowertschöpfung sogar auf 145 Milliarden Euro.

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Lange Arbeitszeiten – hohes Risiko

Ein aktuelles BAuA-Dossier vom 31. Mai 2026 zeigt einen alarmierenden Zusammenhang: Zwar liegt die vertragliche Arbeitszeit Vollzeitbeschäftigter bei durchschnittlich 38,5 Stunden pro Woche, tatsächlich gearbeitet werden aber 43,5 Stunden. Ab der neunten Arbeitsstunde steige das Unfallrisiko exponentiell an, so die Forschungsergebnisse.

Die Konsequenz: Die genaue Zeiterfassung wird zum Muss. Bereits der Europäische Gerichtshof (Mai 2019) und das Bundesarbeitsgericht (September 2022) haben dies klargestellt. Ein neues Gesetz zur verpflichtenden elektronischen Zeiterfassung wird noch 2026 erwartet. Die Aufsichtsbehörden können bereits jetzt Bußgelder verhängen.

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Neue Fristen und Haftungsrisiken

Gleich mehrere Rechtsbereiche erhöhen den Druck auf Unternehmen:

  • KRITIS-Dachgesetz: Seit dem 16. März 2026 in Kraft. Rund 1.300 Betreiber kritischer Infrastrukturen in elf Sektoren müssen Risikoanalysen und Resilienzpläne vorlegen. Die Registrierung beim Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) ist bis zum 17. Juli 2026 Pflicht. Bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 500.000 Euro.
  • NIS2-Umsetzungsgesetz: Seit Dezember 2025 erhöht sich die Zahl der regulierten Unternehmen von 4.500 auf rund 30.000. Die Geschäftsführung haftet persönlich für Cybersicherheit – mit verpflichtenden Schulungen alle drei Jahre. Die Registrierung beim BSI ist seit Januar 2026 möglich.
  • Entgelttransparenz: Die Bundesregierung wird die EU-Richtlinie voraussichtlich nicht bis zum 7. Juni 2026 umsetzen. Während der öffentliche Dienst direkt betroffen ist, verschieben sich die Berichtspflichten für private Unternehmen auf 2027 und 2028.

Gesundheitssystem am Limit – Betriebe gefordert

Die betriebliche Prävention gewinnt zusätzlich an Bedeutung, weil das externe Hilfesystem überlastet ist. Die Wartezeiten auf einen Psychotherapieplatz betragen derzeit neun bis zwölf Monate. Hinzu kommt: Eine Expertenkommission empfiehlt Einsparungen von bis zu 42 Milliarden Euro im Gesundheitswesen bis 2027.

HR-Abteilungen reagieren mit neuen Instrumenten. Aktuelle Leitlinien vom Mai 2026 empfehlen regelmäßige „Puls-Befragungen" mit fünf bis 15 Fragen im Abstand von drei bis sechs Monaten. Und das Landesarbeitsgericht Köln stärkte am 4. März 2026 die Rechte der Arbeitnehmer: Sie haben Anspruch auf ein qualifiziertes Zwischenzeugnis bei beruflicher Neuorientierung.

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