KRITIS-Gesetz: 1.300 Betreiber müssen sich bis 17. Juli registrieren
27.05.2026 - 13:31:07 | boerse-global.deAb Mitte 2026 tritt in Deutschland eine Welle neuer Gesetze und Verordnungen in Kraft, die Unternehmen, Behörden und Bürger gleichermaßen betreffen. Im Zentrum steht das Vergabebeschleunigungsgesetz, das ab dem 1. Juli öffentliche Aufträge einfacher und schneller machen soll. Doch auch in den Bereichen Sozialleistungen, kritische Infrastruktur und Umweltschutz kommen weitreichende Änderungen.
Neben den neuen Vergaberegeln müssen Betriebe auch bei der internen Dokumentation gesetzliche Vorgaben strikt einhalten, um Bußgelder zu vermeiden. Dieser kostenlose Ratgeber zeigt Ihnen, wie Sie die verpflichtende Arbeitszeiterfassung schnell und rechtssicher in Ihrem Unternehmen umsetzen. Gratis E-Book zur Arbeitszeiterfassung sichern
Direktvergaben bis 50.000 Euro: Neues Vergaberecht entlastet Mittelstand
Das am 18. Mai 2026 verkündete Vergabebeschleunigungsgesetz ist das Herzstück der Reformen. Der Bundestag hatte es bereits am 23. April verabschiedet, der Bundesrat stimmte am 8. Mai zu. Kern der Neuregelung: Bundesbehörden können künftig Aufträge bis zu einem Wert von 50.000 Euro direkt vergeben – ohne aufwendige Ausschreibungsverfahren. Besonders kleine und mittlere Unternehmen sollen von dieser Vereinfachung profitieren. Das Gesetz schreibt vor, dass sie bei diesen Direktvergaben vorrangig berücksichtigt werden müssen.
Die Maßnahme ist Teil eines größeren Pakets, mit dem die Bundesregierung öffentliche Investitionen beschleunigen und die Bürokratie für alle Beteiligten reduzieren will.
Tarifreform im öffentlichen Dienst: Mehr Gehalt nach Karlsruher Vorgabe
Parallel zum Vergaberecht verändern sich die Gehälter im öffentlichen Dienst grundlegend. Grundlage ist ein Tarifabschluss für die Länder (TV-L) vom 14. Februar 2026. Seit dem 1. April erhalten die Beschäftigten 2,8 Prozent mehr Gehalt, mindestens jedoch 100 Euro Aufschlag.
Auslöser dieser Anpassung ist ein wegweisendes Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 17. September 2025. Die Karlsruher Richter verlangten eine Neuberechnung der Beamtenbesoldung. Sie legten eine Prekaritätsschwelle von 80 Prozent des mittleren Äquivalenzeinkommens fest, basierend auf dem Jahr 1996.
Die Umsetzung läuft in den Ländern unterschiedlich:
- Baden-Württemberg want die Zahlungen noch vor der Sommerpause abschließen
- Hessen plant eine Erhöhung um 3,02 Prozent ab dem 1. Juli
- Bayern verschiebt die Auszahlung auf den 1. Oktober
- Berlin bereitet ein eigenes „Reparaturgesetz" mit einem Volumen von 493 Millionen Euro vor
Während die Lohnanpassungen im öffentlichen Dienst bereits laufen, sollten Unternehmen auch die rechtlichen Rahmenbedingungen bei Pausen- und Ruhezeiten im Blick behalten. Ein kostenloser Leitfaden des VNR Verlags klärt auf, welche Fakten bei der Zeiterfassung für Arbeitgeber wirklich ausschlaggebend sind. Kostenlosen Sicherheits-Ratgeber herunterladen
KRITIS-Gesetz: Strengere Auflagen für Betreiber kritischer Infrastruktur
Seit dem 16. März ist das KRITIS-Dachgesetz in Kraft. Es identifiziert rund 1.300 Betreiber in elf Sektoren als systemrelevant. Diese Unternehmen müssen sich bis zum 17. Juli beim Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) registrieren. Danach haben sie neun Monate Zeit für eine umfassende Risikoanalyse und zehn Monate für die Vorlage eines Resilienzplans – inklusive Konzepten zur Personalsicherheit.
Die Strafen bei Verstößen sind empfindlich: Bis zu 500.000 Euro Bußgeld drohen nach dem KRITIS-Dachgesetz, nach dem NIS2-Rahmen sogar bis zu 10 Millionen Euro oder 2 Prozent des Jahresumsatzes.
Sozialreform: Aus Bürgergeld wird Grundsicherungsgeld
Zum 1. Juli endet die Ära des Bürgergeldes. Die neue Grundsicherung bringt verschärfte Regeln mit sich:
- Schonvermögen wird altersgestaffelt: Bis 40 Jahre sind 10.000 Euro erlaubt, zwischen 41 und 50 Jahren 12.500 Euro
- Die Karenzzeit für Wohnkosten entfällt komplett
- Neue Mietkosten-Obergrenze: Jobcenter übernehmen nur noch Kosten bis zum 1,5-Fachen der ortsüblichen Angemessenheitsgrenze
Hintergrund ist eine Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) vom Februar 2026. Demnach lebten 2022 rund 35,3 Prozent aller neuen Leistungsbezieher in Wohnungen, deren Kosten über dem Richtwert lagen. Besonders betroffen: Alleinerziehende.
Umwelt und Digitales: Neue Pflichten für Mode und Online-Handel
Ab Juli greifen auch neue EU-Ökodesign-Regeln: Die Vernichtung von zurückgesendeter oder unverkaufter Kleidung wird verboten. Deutschland muss die Umsetzung bis Juni 2027 abschließen. Hintergrund sind die enormen Textilabfälle: Allein 2022 produzierte die EU 910.000 Tonnen.
Im Online-Handel wird der Widerrufsbutton ab dem 19. Juni Pflicht. Nach der Neuregelung im Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 356a BGB) müssen Unternehmen einen klar sichtbaren, zweistufigen digitalen Kündigungsprozess anbieten. Der Button darf nicht hinter einem Login versteckt sein. Und: Nach dem Grund für den Widerruf darf während des Vorgangs nicht gefragt werden.
Medienförderung: Streamingdienste müssen in deutsche Produktionen investieren
Der Bundestag hat am 27. Mai das Medieninvestitionsgesetz (MedienInvestVG) verabschiedet. Ab dem 1. Januar 2027 müssen Streamingdienste und Sender 8 Prozent ihrer jährlichen Nettoeinnahmen in europäische oder deutsche Produktionen investieren. 80 Prozent dieser Summe müssen deutschen Einfluss widerspiegeln, 70 Prozent davon an unabhängige Produzenten fließen. Der Bund stockt die Fördermittel um 120 Millionen Euro auf insgesamt 250 Millionen Euro jährlich auf.
Ausblick: Kindergeld automatisch, Solarpflicht kommt
Finanzminister Klingbeil (SPD) hat am 22. Mai einen Gesetzentwurf eingebracht, der das Kindergeld ab 2027 automatisch auszahlen lassen soll. Nach dem „Once-Only"-Prinzip sollen zunächst Geschwisterkinder (ab März 2027), später dann Erstgeborene (November 2027) berücksichtigt werden. Rund 300.000 manuelle Anträge pro Jahr würden damit entfallen.
Ab dem 1. Januar 2027 gilt zudem eine bundesweite Solarpflicht. Zunächst für neue öffentliche Nichtwohngebäude und Gewerbebauten über 250 Quadratmeter. Ab 2028 folgen Bestandsgebäude über 500 Quadratmeter, ab 2030 dann alle neuen Wohngebäude. Ausnahmen gibt es nur bei technischer Unmöglichkeit oder Denkmalschutz.
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