Krankschreibung, Zettel

Krankschreibung: Zettel ab erstem Tag statt ab drittem Tag

Veröffentlicht: 09.07.2026 um 00:18 Uhr, Redaktion boerse-global.de

Die Bundesregierung verschärft die Regeln zur Krankschreibung und lockert den Kündigungsschutz für Spitzenverdiener. Das Bundesarbeitsgericht stärkt zudem die Rechte von Betriebsräten.

Ampel-Paket: Krankschreibung per Telefon abgeschafft, neue Regeln für Kündigungsschutz
Krankschreibung - Eine Gruppe von Menschen, die in einem modernen Büro um einen Tisch versammelt sind, einige in Geschäftskleidung, andere in Arbeitskleidung. Eine Person, die ein Betriebsratsmitglied darstellt, bespricht Dokumente mit einer anderen Person, die Arbeitsschutz und Mitbestimmung symbolisiert. 09.07.2026 - Bild: über boerse-global.de

Die Ampel-Koalition hat ein umfassendes Maßnahmenpaket verabschiedet, das tief in den Arbeitsalltag von Millionen Beschäftigten eingreift. Kernpunkt: Die Krankschreibung per Telefon soll verschwinden.

Stattdessen müssen Arbeitnehmer künftig schon am ersten Krankheitstag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen. Bisher war das in vielen Betrieben erst ab dem dritten Tag nötig. Die telefonische Krankschreibung, die während der Pandemie eingeführt wurde, wird komplett gestrichen.

Mehr Flexibilität für Arbeitgeber

Das Paket bringt aber auch Erleichterungen für Unternehmen. Die sachgrundlose Befristung von Arbeitsverträgen wird auf bis zu 48 Monate ausgeweitet. Möglich sind dann bis zu sechs Verlängerungen – allerdings nur bis zum 31. Dezember 2030.

Besonders gut verdienende Arbeitnehmer müssen mit weniger Kündigungsschutz rechnen. Wer mehr als 177.500 Euro brutto im Jahr verdient, soll künftig einfacher gekündigt werden können. Im Gegenzug winken spezifische Abfindungsregelungen. Die neuen Regeln treten teilweise zum 1. Januar 2027 in Kraft.

Betriebsräte bekommen mehr Macht

Doch nicht nur die Bundesregierung war aktiv. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in mehreren Urteilen die Rechte der Arbeitnehmer gestärkt. Besonders wichtig: Ein Urteil vom 13. Mai 2026 (Az. 7 ABR 7/25) stellt klar, dass auch deutsche Standorte ausländischer Firmen als eigenständige Betriebsteile gelten können.

Konkret ging es um die Fluggesellschaft Malta Air am Flughafen BER. Das Gericht entschied: Die rund 320 Beschäftigten dort haben Anspruch auf einen eigenen Betriebsrat. Voraussetzung ist ein Mindestmaß an organisatorischer Selbstständigkeit vor Ort.

Wenn Künstliche Intelligenz die Mitarbeiter überwacht

Ein heißes Eisen ist der Einsatz von KI-Systemen am Arbeitsplatz. Der Verband deutscher Arbeitsrechtsanwälte (VDAA) warnt: KI-Agenten, die personenbezogene Daten verarbeiten, können die Mitbestimmungsrechte nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG berühren. Im Klartext: Der Betriebsrat hat ein Wort mitzureden, wenn Algorithmen die Leistung der Mitarbeiter tracken.

Die europäische KI-Verordnung schafft hier keine zusätzlichen Rechte. Sie begründet kein eigenständiges Mitbestimmungsrecht über das Betriebsverfassungsgesetz hinaus.

Anzeige

Die Überwachung durch Algorithmen am Arbeitsplatz ist nur ein Aspekt des mächtigen § 87 BetrVG, der die Mitbestimmung von Arbeitszeit bis Lohngestaltung regelt. Dieser kostenlose PDF-Download erklärt praxisnah, wie Betriebsräte ihre Rechte rechtssicher durchsetzen können. Das Herzstück der Mitbestimmung jetzt kostenlos nachlesen

Massenentlassungen: Neue Spielregeln

Das BAG hat auch die Anforderungen an Massenentlassungen präzisiert. Ein Urteil vom 1. April 2026 (Az. 6 AZR 152/22) machte klar: Kündigungen sind unwirksam, wenn die Anzeige bei der Agentur für Arbeit vor Abschluss des Konsultationsverfahrens mit dem Betriebsrat erfolgt.

Doch es gibt eine Entwarnung: Am 25. Juni 2026 (Az. 6 AZR 7/26) urteilten die Richter, dass geringfügige Fehler in der Anzeige nicht automatisch zur Unwirksamkeit führen. Wer also eine leicht überhöhte Zahl von Kündigungen angibt, muss nicht fürchten, dass alle Kündigungen platzen.

Die Gesundheitskrise in den Betrieben

Warum all diese Regeln nötig sind? Eine Studie des IFES-Instituts unter 1.500 Betriebsratsvorsitzenden zeigt die dramatische Lage: 73 Prozent der Betriebe sehen Produktivität als wichtigstes Thema. Doch mehr als die Hälfte berichtet, dass die Produktivitätssteigerungen der letzten drei Jahre zu Lasten der Gesundheit gingen.

Die Folgen: ein verschlechtertes Arbeitsklima und hohe Krankenstände. Paradox: Trotz Fachkräftemangels in 63 Prozent der Betriebe zögern viele Unternehmen bei der Einstellung bestimmter Gruppen. 35 Prozent scheuen Langzeitarbeitslose, 29 Prozent Bewerber über 50.

Anzeige

Bei drohenden Entlassungen oder Umstrukturierungen ist ein rechtssicherer Sozialplan entscheidend, um die wirtschaftlichen Nachteile für die Belegschaft zu minimieren. In diesem Gratis-E-Book finden Arbeitnehmervertreter wertvolle Musterdokumente und Verhandlungshilfen für faire Vereinbarungen. Kostenlosen Ratgeber zur Sozialplan-Verhandlung sichern

EU plant radikale Vereinfachung

Und dann ist da noch die EU. Die Kommission arbeitet an einer neuen Gesellschaftsform namens „EU Inc.“. Ein Verordnungsentwurf vom März 2026 sieht vor: Gründung online innerhalb von 48 Stunden, ohne Mindestkapital. Klingt verlockend – doch Arbeitnehmervertreter schlagen Alarm.

Sie fürchten, dass große Konzerne dieses Modell nutzen könnten, um Mitbestimmungsrechte und Gläubigerschutz zu umgehen. Die Bundesregierung sieht keine unmittelbare Schwächung des Betriebsverfassungsgesetzes. Ein Inkrafttreten wird für 2027 erwartet.

Disclaimer zu unseren Artikeln: Keine Anlageberatung, keine Kauf oder Verkaufsempfehlung. Angaben zu Kursen, Unternehmen und Märkten ohne Gewähr; Änderungen jederzeit möglich. Börsengeschäfte können zu hohen Verlusten führen. Unsere Beiträge werden ganz oder teilweise automatisiert mit Unterstützung von AI erstellt und geprüft.

de | wirtschaft | 69727218 |