Krankschreibung, Telefonische

Krankschreibung: Telefonische Regelung fällt weg, AU ab Tag eins

02.07.2026 - 10:03:36 | boerse-global.de

Die Regierung einigt sich auf ein Reformpaket: Telefonische Krankschreibung entfällt, Attestpflicht ab erstem Krankheitstag. Steuerentlastungen geplant.

Koalition beschließt: Krankschreibung erst ab Tag eins mit Attest
Krankschreibung - Eine Hand hält eine ärztliche Krankschreibung aus Papier, im Hintergrund verschwommen ein Smartphone, das die Abschaffung der telefonischen Krankschreibung symbolisiert. 02.07.2026 - Bild: über boerse-global.de

Kernpunkte: Die telefonische Krankschreibung wird abgeschafft. Arbeitnehmer müssen künftig schon ab dem ersten Krankheitstag eine ärztliche Bescheinigung vorlegen.

Strengere Regeln gegen hohen Krankenstand

Die Maßnahmen sollen den zuletzt hohen Krankenstand in Deutschland senken. Bislang reichte eine AU-Bescheinigung meist ab dem vierten Tag. Diese Pflicht gilt nun ab Tag eins.

Die Ende 2023 eingeführte telefonische Krankschreibung für bis zu fünf Tage fällt komplett weg. Begründung: Die Krankenzahlen steigen. Daten der DAK für 2025 zeigen einen durchschnittlichen Krankenstand von knapp 20 Tagen pro Person.

Unionsvertreter hatten die telefonische Regelung wiederholt infrage gestellt. Flankiert werden die neuen Regeln durch härtere Strafen für falsche AU-Bescheinigungen.

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Ärzte und Krankenkassen kritisieren Pläne

Die geplanten Änderungen stoßen auf breiten Widerstand. Bereits Anfang 2026 warnten Hausärztevertreter vor einer Abschaffung der telefonischen Option. Der Hausärzteverband spricht von reinen Sparmaßnahmen – die telefonische Regelung entlaste die Praxen spürbar.

Auch die Krankenkassen melden Bedenken an. Die DAK warnte bereits Anfang 2025 vor einer wachsenden Misstrauenskultur gegenüber Arbeitnehmern. Marktforscher und Verbraucherschützer geben zu bedenken: Die telefonische Krankschreibung vermeide Millionen unnötiger Arztbesuche und schone die medizinische Infrastruktur.

Die Koalition hält dennoch an der Rückkehr zur physischen Untersuchungspflicht fest. Ziel: bessere Kontrolle.

Teil eines größeren Reformpakets

Die Neuregelung ist Bestandteil eines breiteren Pakets für Wachstum und Beschäftigung, das heute vorgestellt wurde. Es enthält auch eine weitreichende Einkommensteuerreform.

Ab dem 1. Januar 2027 ist ein Entlastungsvolumen von jährlich zehn Milliarden Euro vorgesehen. Der Fokus liegt auf geringen und mittleren Einkommen. Eine Familie mit zwei Kindern und 60.000 Euro Haushaltseinkommen soll bis 2028 um mehr als 600 Euro pro Jahr entlastet werden.

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Neben den Änderungen bei den Krankschreibungen plant die Koalition auch eine Erhöhung der Pauschalsteuer für Minijobs. Sichern Sie sich jetzt die kostenlose Mustervorlage für Minijob-Arbeitsverträge, um auch bei künftigen gesetzlichen Anpassungen rechtlich auf der sicheren Seite zu stehen. Kostenlose Mustervorlage für Minijob-Verträge sichern

Zur Gegenfinanzierung plant die Koalition eine Anpassung der Reichensteuer. Sie soll ab 250.000 Euro auf 45 Prozent steigen, ab 280.000 Euro auf 47 Prozent.

Weitere Bestandteile: ein Verbot der Verstaatlichung von Mietwohnungen und die Erhöhung der Pauschalsteuer für Minijobs von zwei auf fünf Prozent. Im Rentenbereich will die Regierung noch dieses Jahr Vorschläge der Rentenkommission umsetzen.

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