Krankschreibung nach Urlaub: Gericht zweifelt Beweiswert an
02.06.2026 - 23:00:18 | boerse-global.deDas zeigt ein aktuelles Urteil des Arbeitsgerichts Heilbronn aus dem Jahr 2026. Die Entscheidung macht deutlich: Die bloße Vorlage einer Krankschreibung reicht nicht immer aus, wenn bestimmte Verhaltensmuster auf einen Missbrauch hindeuten.
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Erschütterter Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
Das Arbeitsgericht Heilbronn wies die Klage eines Arbeitnehmers auf rund 700 Euro Lohnfortzahlung ab. Der Mann hatte nach seinem Urlaub Rückenschmerzen gemeldet. Doch das Gericht erkannte ein auffälliges Muster: Der Kläger war bereits mehrfach nach Urlaubszeiten erkrankt. Zudem hatte sein Arbeitgeber zuvor einen Antrag auf Urlaubsverlängerung abgelehnt.
Unter diesen Umständen, so das Gericht, sei der Beweiswert der ärztlichen Bescheinigung erschüttert. Die Beweislast kehrt sich dann um: Der Arbeitnehmer muss aktiv nachweisen, dass er tatsächlich krank ist. Eine bloße Krankschreibung genügt nicht mehr. Das Urteil folgt damit der etablierten Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG).
Krank im Urlaub: Die wichtigsten Regeln
Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) regelt in Paragraph 9: Wer während des Urlaubs erkrankt und dies ärztlich nachweisen kann, dem werden diese Tage nicht auf den Jahresurlaub angerechnet. Die Pflichten des Arbeitnehmers sind dabei klar:
- Unverzügliche Meldung: Der Arbeitgeber muss sofort über die Erkrankung informiert werden.
- Keine automatische Verlängerung: Arbeitnehmer dürfen ihren Urlaub nicht eigenmächtig um die Krankheitstage verlängern. Ohne Zustimmung drohen Abmahnung oder Kündigung.
- Auslandsaufenthalt: Bei Erkrankung im Ausland müssen Arbeitnehmer ihren aktuellen Aufenthaltsort und die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit mitteilen.
Das Thüringer Landesarbeitsgericht entschied zudem am 2. März 2026: Betriebliche Regelungen, die zusammenhängenden Urlaub auf maximal zwei Wochen begrenzen, sind rechtswidrig. Urlaub muss grundsätzlich am Stück gewährt werden – es sei denn, dringende betriebliche oder persönliche Gründe sprechen dagegen.
Kontakt während des Urlaubs: Was erlaubt ist
Ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 4. Dezember 2025 sorgte für Klarstellung: Urlaub schützt zwar vor Arbeitsbelastung, bedeutet aber kein absolutes Kontaktverbot. Arbeitgeber dürfen Mitarbeiter für eine „Anhörung zu einem Verdacht“ kontaktieren, wenn das Warten auf die Rückkehr unzumutbar lange dauern würde.
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Finanzielle Folgen für Arbeitgeber
Seit dem 1. Januar 2026 können Arbeitgeber in Nordrhein-Westfalen Zuschläge von rund 58,98 Prozent auf zusätzliche Lohnkosten geltend machen – geregelt in Paragraph 6 des Entgeltfortzahlungsgesetzes (EFZG).
Die Dauer der Lohnfortzahlung bleibt begrenzt: Arbeitgeber haften nach Paragraph 3 EFZG for maximal sechs Wochen. Für neue Mitarbeiter gilt eine vierwöchige Wartezeit. Ab dem 43. Krankheitstag springt die Krankenkasse mit Krankengeld ein.
Die Zahlen zeigen die Dimension: 2025 waren Arbeitnehmer in Deutschland durchschnittlich 14,5 Tage krankgeschrieben. Diese hohen Fehlzeiten haben eine politische Debatte über die Einführung einer „gestuften Arbeitsunfähigkeit“ ausgelöst.
Drei-Stufen-Modell in der Diskussion
Das Bundesgesundheitsministerium prüft ein Modell mit drei Stufen – 25, 50 und 75 Prozent Arbeitsunfähigkeit. Voraussetzung wäre die Zustimmung von Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Doch die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) übt scharfe Kritik: Diese Abstufungen ließen sich medizinisch kaum objektiv feststellen.
Lückenlose Krankschreibung: Ein Urteil mit Signalwirkung
Das Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg stärkte kürzlich die Rechte von Arbeitnehmern bei nahtlosen Krankschreibungen. Ein Patient hatte am letzten Tag seiner bestehenden Bescheinigung einen neuen Termin vereinbart, die Untersuchung fand aber erst am Folgetag statt.
Vorinstanzen hatten die Krankengeldzahlung verweigert. Das LSG entschied jedoch: Diese Konstellation begründe keine Versorgungslücke. Im konkreten Fall betrug das tägliche Krankengeld 76,71 Euro.
Seit dem 1. Januar 2023 ist die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) für gesetzlich Versicherte Pflicht. Sie übermittelt die Daten direkt an den Arbeitgeber und vereinfacht so das Verfahren erheblich.
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