Krankschreibung: AU ab erstem Tag Pflicht, Online-Atteste verboten
Veröffentlicht: 17.07.2026 um 21:02 Uhr, Redaktion boerse-global.de
Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) stellte am heutigen Freitag eine umfassende Reform vor. Künftig soll die Ausstellung einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) per Online-Fragebogen ohne direkten Arztkontakt verboten werden. Auch die telefonische Krankschreibung steht vor dem Aus. Video-Atteste bleiben dagegen weiterhin erlaubt.
Eine weitere Neuerung: Die AU-Bescheinigung muss künftig bereits ab dem ersten Krankheitstag vorliegen. Bisher war das erst ab dem dritten Tag Pflicht.
Zuckersteuer soll Krankenkassen entlasten
Flankierend plant das Ministerium die Einführung einer Zuckersteuer auf süße Getränke. Die erwarteten Einnahmen von rund 650 Millionen Euro im Jahr 2027 fließen in den allgemeinen Haushalt. Im Gegenzug sollen die gesetzlichen Krankenkassen höhere Steuermittel erhalten.
Parallel dazu überarbeitet die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) ihre Sicherheitsvorschriften. Die Vorschriften 3 und 4 zur Prüfung elektrischer Anlagen werden angepasst. Unternehmen können künftig individuellere Prüfintervalle festlegen. Hintergrund: Jährlich gibt es etwa 2.500 Arbeitsunfälle im Zusammenhang mit Strom, teils mit tödlichem Ausgang.
Mobile Psychiatrie: Behandlung zuhause statt im Krankenhaus
In der psychiatrischen Versorgung gewinnt die ambulante Behandlung an Bedeutung. Die LWL-Klinik Herten informierte über den Ausbau der stationsäquivalenten Behandlung (StäB). Ein mobiles Team therapiert psychisch erkrankte Menschen – darunter Alleinerziehende oder Personen mit Behinderungen – in ihrem häuslichen Umfeld.
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Digitalisierung der Reha: Bürgerportal erleichtert Anträge
Das Amt Geltinger Bucht stellte Mitte Juli ein neues Bürgerportal vor. Über die Plattform können Leistungen zur beruflichen Rehabilitation online beantragt werden. Das Angebot umfasst Eignungsabklärungen und Arbeitserprobungen für Menschen mit drohender oder bestehender Behinderung. Die Bearbeitungszeit beträgt mehrere Wochen.
Trotz dieser Erleichterungen bleibt der Übergang aus geschützten Einrichtungen in den allgemeinen Arbeitsmarkt schwierig. Weniger als einem Prozent der Menschen mit Behinderungen gelingt dieser Schritt. Ein Einzelfall aus Fulda zeigt jedoch: Es geht. Ein 31-jähriger Landwirt mit Autismus wechselte Mitte Juli nach mehrjähriger Tätigkeit in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) in eine Festanstellung auf dem elterlichen Hof.
Klare Regeln bei Erwerbsminderung
Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz sorgte für Rechtssicherheit. Es bestätigte die Wirksamkeit einer Klausel, nach der ein Arbeitsverhältnis automatisch endet, sobald eine unbefristete volle Erwerbsminderungsrente bewilligt wird. Eine vorherige Zustimmung des Integrationsamtes ist nicht erforderlich.
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Bei der sozialen Absicherung während einer Reha-Maßnahme gilt: Teilnehmer an beruflicher Rehabilitation und Beschäftigte in WfbM sind umfassend kranken-, pflege-, renten- und unfallversichert. Eine Versicherungspflicht in der Arbeitslosenversicherung besteht nicht. Die Beiträge übernimmt der Reha-Träger vollständig – sofern das Entgelt 791 Euro nicht übersteigt.
Reha-Branche sucht Fachkräfte
Der Sektor der beruflichen Teilhabe verzeichnet einen kontinuierlichen Bedarf an qualifiziertem Personal. Mehrere Organisationen schrieben im Juli Führungspositionen und Fachkraftstellen neu aus:
- Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) sucht Rehamanager in Magdeburg und juristische Referenten in Dresden.
- Die Caritas Wohn- und Werkstätten Niederrhein schrieb die Leitung für den Geschäftsbereich Teilhabe am Arbeitsleben in Moers aus.
- Die KJF Werkstätten in Mitterfels suchen Sozialpädagogen für die Steuerung von Rehabilitationsprozessen – Bewerbungsfrist: Mitte August.
Der Fachkräftebedarf unterstreicht die wachsende Bedeutung professioneller Inklusionsarbeit. Das Berliner Unternehmen Service Inklusiv belegte im Mai den dritten Platz beim Wettbewerb „Berlins Soziale Unternehmen“ – für die Schaffung sozialversicherungspflichtiger Arbeitsplätze.
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