Krankschreibung, Attestpflicht

Krankschreibung: Attestpflicht ab Tag eins, Telefon-AU fällt weg

Veröffentlicht: 14.07.2026 um 01:09 Uhr, Redaktion boerse-global.de

Bundestag beschließt Attestpflicht ab Tag eins und Teilkrankschreibung ab 2027. Auch Befristungen und Kündigungsschutz werden gelockert.

Arbeitsmarkt-Reform: Neue Regeln für Krankschreibung und Arbeitsrecht
Nahaufnahme einer Hand, die ein digitales Tablet mit einem medizinischen Formular hält, im Hintergrund ein Stethoskop und ein Kalender. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Bundestag und Koalitionsausschuss haben weitreichende Änderungen bei Krankschreibungen und Arbeitsrecht auf den Weg gebracht.

Das Paket umfasst eine striktere Attestpflicht, das Ende der telefonischen Krankschreibung und die Einführung einer Teilkrankschreibung. Die Pläne sollen den Krankenstand senken.

Attestpflicht ab Tag eins – Telefon-AU fällt weg

Anfang Juli verständigte sich der Koalitionsausschuss auf eine verpflichtende ärztliche Bescheinigung bereits ab dem ersten Krankheitstag. Bislang ist ein Attest erst ab dem vierten Tag vorgeschrieben – es sei denn, der Arbeitgeber verlangt eines früher.

Die aktuelle Rechtslage (§ 5 Abs. 1 Satz 3 EntgFG) erlaubt Unternehmen das bereits heute. Künftig soll es gesetzlicher Standard werden.

Flankierend dazu fällt die telefonische Krankschreibung weg. Sie war eingeführt worden, um Praxen zu entlasten und Ansteckungsrisiken zu minimieren. Zudem plant die Bundesregierung eine Verschärfung des Strafgesetzbuches (§ 278 StGB) – falsche Gesundheitszeugnisse sollen härter bestraft werden.

Teilkrankschreibung kommt 2027

Der Bundestag verabschiedete am 10. Juli das Beitragssatzstabilisierungsgesetz. Kernstück: eine stufenweise Teilarbeitsunfähigkeit, voraussichtlich ab 2027.

Ärzte können dann Arbeitsunfähigkeit in Stufen von 25, 50 oder 75 Prozent feststellen – allerdings nur bei Erkrankungen, die länger als vier Wochen andauern. Die Regelung gilt für gesetzlich Versicherte.

In den ersten sechs Wochen der Teilarbeitsunfähigkeit gibt es volle Lohnfortzahlung. Danach fließt anteiliges Krankengeld. Arbeitgeber erhalten ein Widerspruchsrecht: Sie können innerhalb von sieben Kalendertagen widersprechen, wenn sie den Arbeitsplatz für die Resttätigkeit als ungeeignet ansehen.

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Arbeitsrecht: Befristungen und Kündigungsschutz

Das Reformpaket geht über Gesundheitsfragen hinaus. Geplant ist eine Ausweitung der sachgrundlosen Befristung auf bis zu 48 Monate. In diesem Zeitraum sollen bis zu sechs Vertragsverlängerungen zulässig sein.

Zudem lockert die Koalition den Kündigungsschutz für Hochverdiener. Betroffen sind Arbeitnehmer mit einem Jahreseinkommen von rund 180.000 Euro aufwärts. Auch die Formvorschriften für Arbeitsverträge werden vereinfacht – künftig soll die Textform ausreichen.

Ärzte warnen – Arbeitgeber uneins

Die Pläne stoßen auf geteiltes Echo. Medizinerverbände wie der Hausärzteverband und die Kassenärztliche Bundesvereinigung kritisieren die Attestpflicht ab Tag eins und den Wegfall der Telefon-AU scharf.

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Sie warnen vor einer massiven Mehrbelastung der Praxen. Ein Facharzt für Allgemeinmedizin bezeichnete die Pläne als „unausgegoren“ und befürchtet längere Wartezeiten. Dabei zeigen Statistiken des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung: Die telefonische Krankschreibung machte 2023 nur 0,9 Prozent aller AU-Bescheinigungen aus – kein Massenphänomen.

In der Wirtschaft gehen die Meinungen auseinander. Unternehmen wie Airbus oder der Industriedienstleister Everllence begrüßen die Maßnahmen. Andere Konzerne wie Audi oder Kuka sehen keinen Handlungsbedarf – dort gelten tarifvertragliche Regelungen mit Attestpflicht erst ab Tag vier.

Im öffentlichen Sektor wird über die Übertragbarkeit diskutiert. Das Bundesinnenministerium wies darauf hin, dass Bundesbeamte bereits heute auf Verlangen ihre Dienstunfähigkeit nachweisen müssen. 2023 lagen die krankheitsbedingten Fehltage in der Bundesverwaltung mit durchschnittlich 20,9 Tagen deutlich über dem Schnitt der Angestellten (15,3 Tage). Der Beamtenbund lehnt eine pauschale Attestpflicht ab Tag eins jedoch ab.

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