Krankschreibung, Attestpflicht

Krankschreibung: Attestpflicht ab Tag 1 trotz gesunkener Fehlzeiten

Veröffentlicht am: 21.07.2026 um 15:31 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Trotz gesunkener Fehlzeiten plant die Bundesregierung eine Attestpflicht ab Tag eins und schafft die telefonische Krankschreibung ab.

Krankenstand in Deutschland: Psychische Leiden nun Hauptgrund für Fehltage
Eine Gruppe von Mitarbeitern in einem modernen Büro, einige nachdenklich, andere im Gespräch, mit subtilen digitalen Daten-Overlays. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Ein Widerspruch.

Psychische Erkrankungen auf Platz eins

Der Krankenstand in Deutschland ist gesunken. Laut einer aktuellen Auswertung der DAK-Gesundheit für das erste Halbjahr 2026 liegt er bei 5,3 Prozent – im Vorjahreszeitraum waren es 5,4 Prozent. Die durchschnittlichen Fehltage pro Versichertem sanken von 9,9 auf 9,6 Tage.

Die Analyse basiert auf Daten von rund 2,2 Millionen Versicherten. Sie zeigt eine bemerkenswerte Verschiebung: Psychische Erkrankungen haben Atemwegsinfekte als häufigste Ursache für Fehltage abgelöst. Die Fehltage durch psychische Diagnosen stiegen um 9 Prozent auf 184 Tage je 100 Versicherte. Atemwegserkrankungen gingen dagegen um 21 Prozent auf 175 Tage zurück. Muskel-Skelett-Erkrankungen folgen mit 174 Tagen knapp dahinter.

DAK-Chef Andreas Storm nannte den Rückgang erfreulich, sieht aber bei Langzeiterkrankungen weiter Handlungsbedarf. Während Jüngere seltener fehlten, stieg der Krankenstand bei den über 60-Jährigen um 0,3 Prozentpunkte.

Strengere Regeln trotz besserer Zahlen

Die Bundesregierung hält trotz der gesunkenen Fehlzeiten an einem verschärften Maßnahmenpaket fest. Beschlossen am 2. Juli 2026, soll es den Umgang mit Krankschreibungen grundlegend ändern. Kernpunkte: eine Attestpflicht ab dem ersten Krankheitstag – bisher war ein ärztlicher Nachweis erst ab dem vierten Tag nötig. Die telefonische Krankschreibung soll wieder abgeschafft werden.

Das Paket ist Teil einer 34-Punkte-Agenda und könnte frühestens im Herbst 2026 Gesetz werden. Es enthält zudem weitreichende Änderungen im Arbeitsrecht: Die maximale Dauer für sachgrundlose Befristungen soll von 24 auf 48 Monate steigen. Auch die Zahl möglicher Verlängerungen erhöht sich – von drei auf sechs. Diese Regelung gilt befristet bis Ende 2030.

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Für Hochverdiener mit einem Jahresbrutto ab rund 177.500 Euro ist eine Lockerung des Kündigungsschutzes geplant. Sie könnte zum 1. Januar 2027 in Kraft treten.

Bereits am 10. Juli passierte ein GKV-Sparpaket von Gesundheitsministerin Warken Bundestag und Bundesrat. Es führt eine Teilkrankschreibung ein: Arbeitnehmer können künftig zu 25, 50 oder 75 Prozent als arbeitsunfähig eingestuft werden.

Ärzte warnen vor Überlastung

Die Pläne stoßen auf breite Kritik. Mediziner aus Hessen und Nordrhein-Westfalen warnen vor einer massiven Überlastung der Praxen durch die Attestpflicht ab Tag eins. Ein Hausarzt aus Bottrop befürchtet vollere Wartezimmer und höhere Infektionsrisiken. Ärztevertreter aus Waldeck-Frankenberg rechnen mit bis zu 15 zusätzlichen Patienten pro Tag. Die telefonische Krankschreibung sei ein sinnvolles Instrument zur Infektionsvermeidung gewesen, so ihr Argument.

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Auch politisch gibt es Gegenwind. Vertreter der Grünen und der Linken kritisieren die Ausweitung der Befristungsmöglichkeiten. Eine Grünen-Sprecherin spricht von „politisch organisierter Zukunftsangst“. Der Vorsitzende der Linken sieht ein Gesetz, das unsichere Arbeitsverhältnisse fördert.

Die Krankenkassen zeigen sich skeptisch. DAK-Chef Storm begrüßt zwar die Teilkrankschreibung grundsätzlich. Die geplante Streichung von Zuschlägen auf psychotherapeutische Leistungen sieht er jedoch kritisch. Experten befürchten längere Wartezeiten und einen Abbau von Therapieplätzen – ausgerechnet in Zeiten, in denen psychische Erkrankungen die Fehlzeitenstatistik anführen.

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