Krankschreibung: Attestpflicht ab sofort schon vom ersten Tag
Veröffentlicht: 14.07.2026 um 14:18 Uhr, Redaktion boerse-global.de
Ab sofort müssen Arbeitnehmer schon am ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit ein ärztliches Attest vorlegen. Die telefonische Krankschreibung wird abgeschafft.
Damit reagiert die Politik auf den drastisch gestiegenen Krankenstand. In den ersten elf Monaten des Jahres 2025 lag der durchschnittliche Ausfall bei 18,6 Tagen pro Arbeitnehmer – 2021 waren es noch 13 Tage.
Der Koalitionsbeschluss vom 2. Juli 2026 kehrt die bisherige Praxis um. Bislang galt: Ein Attest ist erst ab dem vierten Tag nötig, Arbeitgeber können aber schon früher einen Nachweis verlangen. Das Bundesarbeitsgericht bestätigte diese Option bereits 2012. Künftig wird die Attestpflicht ab Tag eins zum gesetzlichen Standard.
Umfragen belegen Missbrauch
Die Debatte um die Redlichkeit von Krankmeldungen befeuern mehrere Erhebungen. Eine Yougov-Umfrage ergab: Mehr als 25 Prozent der Teilnehmer haben sich schon einmal fälschlicherweise krankgemeldet. Die Pronova BKK fand heraus: Rund 60 Prozent der Befragten waren schon mal krankgeschrieben, obwohl sie sich fit fühlten. Sieben Prozent gaben an, das häufiger zu tun.
Unternehmen haben schon heute rechtliche Mittel
Auch ohne die neue Regelung können Arbeitgeber gegen Verdachtsfälle vorgehen. Das Landesarbeitsgericht Köln (Az. 7 SLa 54/25) entschied: Der Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kann erschüttert werden, wenn äußere Umstände gegen eine tatsächliche Erkrankung sprechen.
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Konkret ging es um einen Omnibusfahrer. Seine Krankschreibung fiel zeitgleich mit einem Konflikt über neue Dienstpläne und der Rückgabe von Arbeitsausrüstung. Ist der Beweiswert erst einmal erschüttert, muss der Arbeitnehmer konkrete Symptome oder Behandlungen darlegen. Sonst kann der Arbeitgeber die Entgeltfortzahlung verweigern.
Wirtschaft begrüßt Reform – Ärzte warnen
Die Reaktionen aus der Industrie fallen überwiegend positiv aus. Airbus und der Dienstleister Everllence begrüßten das Paket. Auch das Handwerk signalisierte Zustimmung. Bei Audi hingegen ist die Attestpflicht ab dem vierten Tag tarifvertraglich geregelt – hier bleibt vorerst alles beim Alten.
Kritik kommt von medizinischer Seite. Der Hausärzteverband und die AOK bezeichnen die Pläne als Symbolpolitik. Sie warnen vor einer Überlastung der Praxen. Das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) liefert dazu eine interessante Zahl: Die telefonische Krankschreibung machte 2023 gerade einmal 0,9 Prozent aller Krankmeldungen aus.
Sonderregeln für Beamte
Die neue Attestpflicht gilt für Arbeitnehmer unter dem Entgeltfortzahlungsgesetz. Beamte fallen unter andere Regeln: Das Bundesbeamtengesetz schreibt vor, dass sie eine Dienstunfähigkeit nur auf Verlangen nachweisen müssen. In Bayern ist ein Attest regulär erst ab dem vierten Tag fällig – es sei denn, der Dienstvorgesetzte ordnet eine frühere Vorlage an. Das Bundesinnenministerium betont: Dienstvorgesetzte können bereits heute die Vorlage ab Tag eins verlangen. Eine generelle Pflicht besteht aber nicht.
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Strafrechtliche Risiken für Arbeitnehmer und Ärzte
Das Vortäuschen einer Krankheit bleibt ein ernstes Delikt. Die Nutzung unrichtiger Gesundheitszeugnisse kann nach dem Strafgesetzbuch mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe geahndet werden. Bei Betrug im Zusammenhang mit der Entgeltfortzahlung drohen sogar bis zu fünf Jahre. Für Beamte kommen disziplinarrechtliche Konsequenzen hinzu – bis zum Verlust des Dienstverhältisses und der Pensionsansprüche.
Auch Ärzte sind nicht straffrei: Wer vorsätzlich unrichtige Zeugnisse ausstellt, riskiert gemäß § 278 StGB Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren.
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