Krankschreibung: Attestpflicht ab erstem Tag geplant
Veröffentlicht am: 28.07.2026 um 09:48 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die Ampel-Koalition will die telefonische Krankschreibung abschaffen und eine Attestpflicht ab dem ersten Krankheitstag einführen. Besonders Mittelstand und Hausärzte wären von den geplanten Änderungen betroffen. Während Arbeitgeber die Maßnahmen als notwendigen Kontrollmechanismus begrüßen, schlagen Mediziner und Gewerkschaften Alarm.
Hausärzte warnen vor „Bürokratie-Monster“
Der Widerstand gegen die Pläne formiert sich. „Die telefonische AU hat unsere Praxen massiv entlastet und das Ansteckungsrisiko in Wartezimmern gesenkt“, sagt Dr. Alexander Jakob, Vorsitzender des Hausärzteverbandes Hessen. Seine Hamburger Kollegin Dr. Jana Husemann ergänzt: „Schwerkranke Patienten werden künftig noch länger warten müssen, weil wir uns um Bagatellfälle kümmern.“
Auch die Gewerkschaften laufen Sturm. Der DGB in Hessen und Thüringen verweist auf Studien, wonach die telefonische Krankschreibung den Krankenstand nicht signant beeinflusst habe. Stattdessen drohe ein Anstieg des Präsentismus – Arbeitnehmer schleppen sich krank zur Arbeit, anstatt zuhause zu bleiben.
Fehlzeiten explodieren – aber liegen die Ursachen woanders?
Die Diskussion kommt nicht von ungefähr. Die Zahlen sind alarmierend: Die DAK verzeichnete 2024 einen Anstieg der Ausfalltage um 38 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Laut BKK waren Beschäftigte durchschnittlich an 22 Tagen krankgemeldet.
Doch die Ursachen sind komplexer. Psychische Erkrankungen spielen eine wachsende Rolle: Sie machten bei der AOK zwar nur 4,8 Prozent der Fälle aus, verursachten aber durchschnittlich 28 Fehltage pro Fall. Seit 2014 stieg die Zahl der Krankheitstage aufgrund psychischer Probleme um 47 Prozent.
Arbeitgeberberater Georg Soller kritisiert: „Die geplanten Kontrollmaßnahmen bekämpfen Symptome, nicht Ursachen. Lange Wartezeiten auf Facharzttermine, schlechte Arbeitsbedingungen in der Pflege und im Lehramt – das alles bleibt unberücksichtigt.“
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GKV-Reform bringt tiefgreifende Einschnitte
Parallel zu den AU-Regeln hat der Bundestag im Juli 2026 eine umfassende Finanzreform der gesetzlichen Krankenversicherung beschlossen. Die wichtigsten Änderungen:
- Medikamente: Zuzahlungen steigen auf 7,50 bis 15 Euro
- Zahnersatz: Festzuschuss sinkt auf 50 Prozent
- Homöopathie: Leistungen werden gestrichen
Eine Neuerung ist die Teilkrankschreibung. Sie erlaubt Arbeitsunfähigkeit in Abstufungen von 25, 50 oder 75 Prozent. In der Familienversicherung wird ab 2028 ein Beitragszuschlag von 2,5 Prozentpunkten für bestimmte Ehepartner fällig.
Das bereits am 10. Juli verabschiedete GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz schränkt die beitragsfreie Mitversicherung ein. Schätzungen zufolge wären rund 2,46 Millionen Haushalte betroffen.
Schärfere Regeln für Grundsicherung und Rentner
Bereits seit Frühjahr 2026 gelten verschärfte Regeln für Grundsicherungsempfänger. Eine Neuregelung im SGB II erlaubt Jobcentern, bei wiederholten Krankmeldungen begründete Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit anzumelden.
Kritiker sehen darin einen Generalverdacht. „Das stigmatisiert Hilfebedürftige“, sagt Harald Thomé vom Verein Tacheles. Auch der Grünen-Politiker Timon Dzienus übt scharfe Kritik.
Für Bezieher von Teilrenten ändert sich ab dem 1. Januar 2027 ebenfalls etwas: Wer eine Teilrente von mehr als zwei Dritteln der Vollrente bezieht, verliert den Anspruch auf Krankengeld. Die Regelung zielt auf das sogenannte 99,99-Prozent-Teilrentenmodell ab und soll Einsparungen in Millionenhöhe bringen.
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Kanzler Merz stellt Kabinett neu auf
Die Gesundheits- und Arbeitsmarktreformen fallen in eine Zeit des politischen Umbruchs. Kanzler Merz hat sein Kabinett umgebaut: Carsten Linnemann übernimmt das Gesundheitsministerium. Verkehrsminister Patrick Schnieder wurde entlassen, als Nachfolger gilt Steffen Bilger als gesetzt.
Hintergrund der Rochade ist der Rücktritt von Fraktionschef Jens Spahn in den vergangenen Monaten. Während die Regierung die Reformen als notwendige Schritte zur Entlastung der Sozialsysteme verteidigt, fordern Wirtschaftsvertreter weitergehende Maßnahmen.
„Hohe Arbeitskosten und überbordende Bürokratie gefährden die Wettbewerbsfähigkeit des Mittelstands“, warnt AVW-Vorsitzender Sven Polifka. Die Debatte dürfte damit noch lange nicht beendet sein.
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