Krankschreibung: AOK-Chefin verteidigt telefonische AU gegen Pläne
Veröffentlicht am: 24.08.2026 um 10:02 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Carola Reimann, hat sich am 24. August 2026 deutlich für den Erhalt der telefonischen Krankschreibung ausgesprochen.
In einer Stellungnahme bezeichnete sie das Verfahren als ein wirksames Instrument, um insbesondere während intensiver Infektionswellen die medizinische Infrastruktur zu entlasten. Damit positioniert sich die Kassenärztin gegen aktuelle Pläne des Koalitionsausschusses, die eine Rücknahme dieser Regelung sowie verschärfte Nachweispflichten für Arbeitnehmer vorsehen.
Klare Rahmenbedingungen gegen Fehlgebrauch
Laut den Ausführungen von Reimann ist die telefonische Krankschreibung an strikte medizinische und organisatorische Vorgaben gebunden. Das Verfahren dürfe demnach nur bei Patienten angewendet werden, die der jeweiligen Arztpraxis bereits persönlich bekannt sind.
Zudem sei die Ausstellung einer solchen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) auf einen Zeitraum von maximal einer Woche begrenzt und ausschließlich bei Vorliegen von Infektionskrankheiten zulässig.
Die AOK-Chefin betonte in diesem Zusammenhang, dass auf Basis der vorliegenden Daten keine Anhaltspunkte für eine missbräuchliche Nutzung der Regelung erkennbar seien. Die Befürchtung, das Verfahren könne zu einer ungerechtfertigten Zunahme von Krankschreibungen führen, lässt sich aus Sicht der Krankenkasse nicht belegen.
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Reimann wertet die telefonische Konsultation stattdessen als sachgerechtes Mittel, um die Ansteckungsgefahr in Wartezimmern zu reduzieren und Kapazitäten in den Praxen für schwerwiegendere Fälle freizuhalten.
Kritik an geplanter AU-Pflicht ab dem ersten Tag
Die Diskussion erhält besondere Relevanz durch Vorhaben des Koalitionsausschusses, der die Abschaffung der telefonischen Krankschreibung anstrebt. Ein zentraler Punkt der politischen Pläne sieht zudem vor, die gesetzliche Verpflichtung zur Vorlage einer AU-Bescheinigung bereits ab dem ersten Tag der Erkrankung einzuführen. Derzeit ist dies gesetzlich meist erst nach dem dritten Krankheitstag vorgesehen, sofern der Arbeitsvertrag keine abweichenden Regelungen enthält.
Carola Reimann wies diese Pläne entschieden zurück. Sie bezeichnete das Vorhaben, eine AU-Pflicht ab dem ersten Tag einzuführen, als unsinnig. Nach ihrer Einschätzung würde eine solche Maßnahme zu einem erheblichen Anstieg der Arztbesuche bei leichten Erkrankungen führen, was sowohl die Praxen als auch die Versicherten unnötig belaste.
Anstatt bürokratische Hürden aufzubauen, plädiert die AOK-Chefin für die Beibehaltung der flexiblen telefonischen Lösung, die sich in der Praxis bewährt habe.
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Bedeutung für das Gesundheitswesen
Die Debatte verdeutlicht den Interessenkonflikt zwischen politischer Steuerung des Krankenstandes und der administrativen Entlastung des Gesundheitssystems. Während der Koalitionsausschuss mit der geplanten Änderung offenbar auf eine strengere Kontrolle der Arbeitsunfähigkeit abzielt, warnt die AOK vor den Folgen für die hausärztliche Versorgung.
Sollte die telefonische Krankschreibung entfallen und gleichzeitig die Nachweispflicht verschärft werden, rechnen Experten mit einer signifikanten Zunahme der Patientenfrequenz in den Praxen. Reimann sieht darin eine Gefährdung der Effizienz im System, da die telefonische Krankschreibung gerade in Zeiten hoher Belastung eine notwendige Flexibilität geschaffen habe, ohne dabei die medizinische Sorgfalt zu vernachlässigen.
