Krankschreibung, Bescheinigung

Krankschreibung: Ärztliche Bescheinigung ab erstem Krankheitstag

Veröffentlicht am: 30.07.2026 um 03:39 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Die Bundesregierung will die Attestpflicht ab dem ersten Krankheitstag einführen und die telefonische Krankschreibung abschaffen. Ärzteverbände kritisieren die Pläne scharf.

Bundesregierung plant AU-Pflicht ab erstem Krankheitstag
Ein Stethoskop und ein digitales Tablet auf einem Empfangstresen einer Arztpraxis. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Die Bundesregierung beabsichtigt eine weitreichende Reform der Regelungen zur Arbeitsunfähigkeit, um die Fehlzeiten in deutschen Unternehmen zu reduzieren. Nach Plänen, die Ende Juli 2026 bekannt wurden, sollen Beschäftigte künftig bereits ab dem ersten Tag ihrer Erkrankung eine ärztliche Bescheinigung vorlegen müssen. Parallel dazu steht die im Zuge der Corona-Pandemie eingeführte telefonische Krankschreibung vor dem Aus.

Maßnahmen zur Senkung des Krankenstandes

Der Kern der Regierungspläne sieht vor, die bisherige Praxis der Krankmeldung zu verschärfen. Bislang ist gesetzlich verankert, dass eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) spätestens nach drei Kalendertagen vorliegen muss, sofern der Arbeitsvertrag keine strengeren Regeln vorsieht. Die geplante Neuregelung sieht nun eine generelle AU-Pflicht ab dem ersten Krankheitstag vor. Ziel dieser Maßnahme sei es laut Regierungsangaben, den Krankenstand in Deutschland effektiv zu senken.

Ein weiterer zentraler Punkt der Reform ist die geplante Abschaffung der telefonischen Krankschreibung. Diese war ursprünglich zur Entlastung der Praxen eingeführt worden. Ergänzend betonte das Bundesministerium für Gesundheit am 29. Juli 2026 den aktuellen Stand, wonach eine rückwirkende Ausstellung von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen grundsätzlich nicht zulässig sei.

Massive Kritik von Ärztevertretern

Die Pläne stoßen bei medizinischen Fachverbänden auf deutlichen Widerstand. Der Hausärzteverband warnte davor, dass eine generelle Attestpflicht ab dem ersten Tag zu einer massiven Überlastung des Gesundheitssystems führen würde. Nach Berechnungen des Verbandes müsste mit etwa 36 Millionen zusätzlichen Praxisbesuchen pro Jahr gerechnet werden. Dies würde zwangsläufig zu deutlich längeren Wartezeiten für alle Patienten führen. Zudem wiesen Mediziner darauf hin, dass die telefonische AU die Praxen entlaste und das Risiko von Ansteckungen in Wartezimmern minimiere.

Auch die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Rheinland-Pfalz kritisierte das geplante Ende der telefonischen Krankschreibung und bezeichnete den Schritt als fachlich falsch. Aus Sicht der Mediziner habe sich das Instrument bewährt, um bürokratische Abläufe zu verschlanken und die Patientenversorgung effizienter zu gestalten.

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Einschätzungen von Sozialpartnern und Alternativvorschläge

Interessanterweise zeigen sich auch Arbeitgebervertreter und Gewerkschaften skeptisch gegenüber der Argumentation der Bundesregierung. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) erklärte, dass die telefonische Krankschreibung nach vorliegenden Erkenntnissen keinen signifikanten Einfluss auf die Höhe des Krankenstandes habe. Vonseiten der Arbeitgebervertreter hieß es zudem, dass man nur bei einer geringen Zahl von Beschäftigten ein missbräuchliches Verhalten beim Krankfeiern beobachte.

Als Alternative zu den Regierungsplänen brachte die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) andere Modelle ins Gespräch. Anstelle einer Verschärfung schlug die KBV die Einführung von Karenztagen oder eine generelle AU-Pflicht erst ab dem vierten Arbeitstag vor, um die Arztpraxen zu entlasten und die Eigenverantwortung der Beschäftigten zu stärken.

Rechtlicher Hintergrund und Zeitplan

Bereits unter der aktuellen Rechtslage gemäß § 5 des Entgeltfortzahlungsgesetzes (EFZG) haben Arbeitgeber das Recht, eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem ersten Tag zu verlangen, sofern dies einzelvertraglich oder durch Betriebsvereinbarungen festgelegt ist. Die geplante Reform würde dieses Recht nun zur gesetzlichen Standardregelung für alle Arbeitsverhältnisse machen.

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Erste konkrete Vorschläge für diese Verschärfung waren bereits Anfang Juli 2026 im Koalitionsausschuss diskutiert worden. Das entsprechende Gesetzgebungsverfahren soll nach aktuellen Planungen bis Ende des Jahres 2026 abgeschlossen sein. Damit könnten die neuen Regelungen bereits zum Jahreswechsel in Kraft treten.

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