Krankschreibung: Ab Tag eins Attest erforderlich, Telefon-AU fällt weg
05.07.2026 - 13:31:22 | boerse-global.de
Arbeitnehmer sollen künftig schon ab dem ersten Krankheitstag ein ärztliches Attest vorlegen müssen. Gleichzeitig soll die telefonische Krankschreibung wieder abgeschafft werden.
Was genau ändert sich?
Bisher gilt: Erst ab dem vierten Kalendertag muss eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) her – es sei denn, der Arbeitgeber verlangt etwas anderes. Das soll sich ändern. Kanzler Merz begründet den Schritt mit den seit der Pandemie deutlich gestiegenen Krankenständen.
Die telefonische Krankschreibung, erst im Winter 2023 dauerhaft eingeführt, soll wieder gestrichen werden. Videosprechstunden bleiben dagegen erlaubt. Die Umsetzung wird frühestens Anfang 2027 erwartet.
Ärzte schlagen Alarm
Der Hausärzteverband nennt das Vorhaben „rein symbolpolitisch“ und warnt vor einem bürokratischen Kollaps. Die Folge: bis zu 30 Millionen zusätzliche Patientenkontakte pro Jahr. Auch die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der Hartmannbund sprechen von einer Zumutung für die Praxen.
Dabei ist die Wirkung der Reform fraglich. Daten der Barmer und des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung zeigen: Nur 0,8 bis 1,2 Prozent aller Krankschreibungen sind telefonische AU-Bescheinigungen. SPD-Gesundheitsexperte Pantazis betont, es gebe keine Belege für einen Zusammenhang zwischen Telefon-AU und hohen Krankenständen.
Bringt die Reform überhaupt etwas?
Die neuen Regelungen zur Attestpflicht verdeutlichen, wie dynamisch sich gesetzliche Rahmenbedingungen im Arbeitsrecht verändern können. Dieser kostenlose Ratgeber unterstützt Sie dabei, Ihre Arbeitsverträge rechtssicher zu gestalten und an aktuelle Gesetzesänderungen anzupassen. 19 sofort einsetzbare Muster-Formulierungen entdecken
Ökonomen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) warnen vor einem Bumerang-Effekt. Die Attestpflicht zwinge Patienten auch bei leichten Infekten in die Praxen – und erhöhe damit das Ansteckungsrisiko. Zudem zeige sich: Wer zum Arzt geht, bekommt oft eine längere Krankschreibung, als wenn er sich ein bis zwei Tage ohne Attest auskurieren dürfte.
Der TK-Gesundheitsreport 2025 liefert weitere Zahlen: Rund 40 Prozent aller Krankmeldungen dauern weniger als vier Tage. Die hohen Fehlzeiten 2024 gingen vor allem auf Langzeiterkrankungen von mehr als sechs Wochen zurück – auf diese 40 Prozent aller Fehltage hätte die neue Regelung gar keinen Einfluss.
Was sagt das Arbeitsrecht?
Arbeitsrechtler weisen darauf hin: Die AU-Pflicht ab Tag eins bedeutet nicht, dass der Patient am selben Tag in der Praxis erscheinen muss. Eine rückwirkende Krankschreibung ist für bis zu drei Tage zulässig. Die Übermittlung läuft bereits heute digital als eAU direkt an die Krankenkassen.
Ob Krankschreibung oder Nachweisgesetz – viele Standardklauseln in bestehenden Verträgen halten rechtlichen Prüfungen oft nicht mehr stand. Erfahren Sie in diesem Gratis-Report, welche Fallstricke Sie jetzt vermeiden müssen, um teure Bußgelder zu verhindern. Kostenlosen Arbeitsvertrag-Ratgeber herunterladen
Und wie machen es andere Länder?
International gibt es kein einheitliches Modell. Frankreich, Italien und Polen verlangen bereits ab dem ersten Tag ein Attest. In Spanien gilt eine Frist ab dem vierten, in Schweden erst ab dem achten Tag. Der Chef der DAK, Storm, brachte eine Alternative ins Spiel: die Teilkrankschreibung nach skandinavischem Vorbild. Beschäftigte könnten trotz Erkrankung stundenweise arbeiten. Das Modell wird laut Storm derzeit im Bundesgesundheitsministerium geprüft.
