Krankschreibung ab Juli: Attest ab Tag 1, telefonische Meldung vorbei
Veröffentlicht am: 21.07.2026 um 05:00 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Der Grund: Der besondere Kündigungsschutz wird in wirtschaftlich unsicheren Zeiten zum begehrten Schutzschild.
Am Sozialgericht München stiegen die Klagezahlen rasant: von 1485 Fällen im Jahr 2023 auf 2123 im Jahr 2025. Im ersten Halbjahr 2026 legten die Zahlen nochmal um 45,4 Prozent zu. Parallel dazu stieg die Ablehnungsquote bei Erstanträgen von 9 auf 10,7 Prozent. Arbeitnehmer hoffen offenbar auf den besonderen Kündigungsschutz, der ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 greift. Auch KI-gestützte Klageverfahren könnten die Flut befeuern. In Nordrhein-Westfalen stiegen Eilverfahren im Sozialrecht 2025 bereits um 55 Prozent.
BAG-Urteil: Hinweisgeber müssen selbst aktiv werden
Ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 4. Dezember 2025 schafft Klarheit beim Hinweisgeberschutz. Das Gericht stellte fest: Der Schutz vor Repressalien greift erst, wenn ein Missstand tatsächlich gemeldet wurde.
Im konkreten Fall blieb eine Kündigung wirksam, weil der Arbeitgeber den Prozess bereits vor der Meldung eingeleitet hatte. Potenzielle Hinweisgeber genießen also keinen Vorab-Schutz. Und: Kündigungen in den ersten sechs Monaten des Arbeitsverhältnisses begründen keinen Weiterbeschäftigungsanspruch.
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Betriebsräte: Nur aktive Vertreter sind geschützt
Ersatzmitglieder des Betriebsrats genießen nur dann besonderen Kündigungsschutz, wenn sie tatsächlich ein verhindertes Mitglied vertreten. Nach Ende dieser Tätigkeit wirkt der Schutz zwölf Monate nach. Eine fristlose Kündigung bleibt aber bei schweren Pflichtverletzungen möglich.
Führungskräfte sollten aufpassen: Wer zum Geschäftsführer befördert wird, verliert in der Regel den gesetzlichen Kündigungsschutz – es sei denn, vertragliche Rückkehrgarantien sichern ein ruhendes Arbeitsverhältnis. Auch Doppelspitzen oder Projektleitungsstellen können Vorboten für den Verlust der alten Position sein.
Weniger Kranke, neue Regeln
Der Krankenstand sinkt leicht: Im ersten Halbjahr 2026 verzeichnete die DAK-Gesundheit 9,6 Fehltage pro Versichertem, nach 9,9 im Vorjahr. Spitzenreiter bleiben psychische Erkrankungen mit 184 Fehltagen je 100 Versicherten. Atemwegserkrankungen gingen dagegen um 21 Prozent zurück.
Seit Juli 2026 gilt eine Reform: Arbeitgeber können bereits ab dem ersten Krankheitstag ein ärztliches Attest verlangen. Die telefonische Krankschreibung ist abgeschafft. Das GKV-Sparpaket vom 10. Juli 2026 unter Gesundheitsministerin Nina Warken bringt zudem Teilkrankengeld und Teilkrankschreibungen für Langzeitkranke.
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Abfindung: Die Faustformel
Kommt es zur Trennung, gilt meist eine betriebliche Faustformel: ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Jahr der Betriebszugehörigkeit. Die tatsächliche Höhe hängt vom Kündigungsgrund, einem eventuellen Sonderkündigungsschutz und dem Lebensalter ab. Auf Abfindungen fallen keine Sozialversicherungsbeiträge an, aber Einkommensteuer. Die Fünftelregelung mildert die Steuerlast.
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