Krankmeldungen, Regierung

Krankmeldungen: Regierung plant Attestpflicht ab erstem Tag

Veröffentlicht am: 03.08.2026 um 18:06 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Deutschlands Krankenstand erreicht 2025 mit 14,6 Tagen einen Höchstwert. Die Regierung plant strengere Attestregeln, während Gerichte klare Grenzen für Arbeitgeber setzen.

Krankenstand 2025 auf Rekordhoch: Neue Regeln und Arbeitgeber-Rechte im Überblick
Eine Person im Büro betrachtet ein Dokument auf einem modernen Schreibtisch, symbolisch für arbeitsrechtliche Prüfungen. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Der Krankenstand in Deutschland hat 2025 einen neuen Höchststand erreicht. Arbeitnehmer waren im Schnitt 14,6 Tage krankgeschrieben, wie das Statistische Bundesamt meldet. Einige Krankenkassen wie die BKK verzeichnen sogar bis zu 20 Fehltage pro Jahr.

Ein Grund für den Anstieg: die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU). Seit ihrer Einführung 2022 erfassen Ärzte Krankmeldungen präziser. Schätzungen zufolge gehen 40 bis 60 Prozent des Anstiegs auf diese genauere Statistik zurück.

Wie verbreitet ist „Blaumachen“ wirklich?

Die Dunkelziffer dürfte hoch sein. Eine Yougov-Umfrage zeigt: Mehr als 25 Prozent der Befragten blieben bereits mit falschen Angaben der Arbeit fern. Die Pronova BKK fand heraus, dass sich rund 60 Prozent der Arbeitnehmer trotz Fitness-Gefühl krankgemeldet haben. Bei 7 Prozent kommt das sogar häufig vor.

Arbeitgeber können gegen solche Fälle vorgehen. Sie dürfen den Beweiswert einer ärztlichen Bescheinigung anzweifeln – allerdings nur, wenn konkrete Tatsachen ernsthafte Zweifel begründen.

Wann der Beweiswert einer AU kippt

Die Rechtsprechung hat dafür klare Kriterien entwickelt. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschied bereits, dass der Beweiswert einer AU nicht absolut gilt. Ein klassisches Beispiel: Ein Arbeitnehmer kündigt und wird genau für die Dauer der Kündigungsfrist krankgeschrieben.

Das Landesarbeitsgericht Köln (Az. 7 SLa 54/25) hat diese Linie jüngst bestätigt. Ein Omnibusfahrer meldete sich direkt nach einem Konflikt über neue Dienste und der Rückgabe seiner Arbeitsausrüstung krank. Das Gericht sah den Beweiswert als erschüttert an. Die Folge: Der Arbeitnehmer muss konkret darlegen, welche gesundheitlichen Einschränkungen vorlagen und welche Medikamente verordnet wurden. Fehlt dieser Nachweis, entfällt die Entgeltfortzahlung.

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Regierung plant schärfere Regeln

Die Bundesregierung will Krankmeldungen künftig strenger handhaben. Ein Gesetz, das noch 2026 verabschiedet werden soll, sieht eine generelle Attestpflicht ab dem ersten Krankheitstag vor. Bisher gilt gesetzlich der vierte Tag, sofern der Arbeitgeber keine frühere Vorlage verlangt.

Auch die telefonische Krankschreibung aus der Pandemie-Zeit soll wieder abgeschafft werden. Wirtschaftsverbände wie die vbw unterstützen die Pläne. Bertram Brossardt von der vbw nennt die Maßnahme ein wirksames Instrument gegen Kurzzeiterkrankungen.

Gewerkschaften und Sozialverbände laufen Sturm. Bernhard Stiedl vom DGB Bayern warnt vor bürokratischem Mehraufwand. Hans-Josef Hotz vom VdK Baden-Württemberg ergänzt: Misstrauen bringe die Wirtschaft nicht voran – die meisten Krankmeldungen basierten auf tatsächlicher Arbeitsunfähigkeit.

Diese Instrumente haben Arbeitgeber bereits heute

Schon jetzt können Unternehmen gegen Verdachtsfälle vorgehen:

  • Attestpflicht ab Tag eins: Vertraglich oder per Weisung lässt sich eine frühere AU-Vorlage durchsetzen.
  • MDK-Einschaltung: Bei begründeten Zweifeln prüft der Medizinische Dienst der Krankenversicherung den Fall.
  • Muster dokumentieren: Häufen sich Krankschreibungen an Brückentagen oder nach abgelehnten Urlaubsanträgen, sollte das dokumentiert werden.
  • Detektei beauftragen: Nur bei konkretem, schwerwiegendem Verdacht zulässig. Das LAG Düsseldorf entschied 2023: Unzulässige Überwachung kann Schmerzensgeldansprüche auslösen.
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Nachgewiesener Betrug hat harte Konsequenzen: von der Verweigerung der Entgeltfortzahlung über Abmahnungen bis zur fristlosen Kündigung. Das Arbeitsgericht Berlin (Az. 60 Ca 12322/25) mahnte im März 2026 allerdings: Für eine fristlose Kündigung wegen Arbeitszeitbetrugs muss vorsätzliches Fehlverhalten eindeutig belegt sein – besonders bei flexiblen Arbeitszeitmodellen.

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