Krankmeldungen: Arbeitgeber zahlen Rekordsumme von 85,6 Mrd. Euro
Veröffentlicht am: 29.08.2026 um 02:01 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die finanzielle Belastung der deutschen Arbeitgeber durch Krankheitsausfälle hat einen neuen Höchststand erreicht. Laut einer Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) vom 27. August 2026 gaben Unternehmen im Jahr 2025 insgesamt 85,6 Milliarden Euro für die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall aus. Dieser Betrag markiert einen deutlichen Anstieg gegenüber dem Vorjahr, als die Ausgaben noch bei 81,2 Milliarden Euro lagen.
Ursachen für den Kostenanstieg und statistische Einordnung
Die Gesamtsumme von 85,6 Milliarden Euro setzt sich nach Berechnungen des IW aus 72,5 Milliarden Euro an Bruttoentgelten sowie 13,1 Milliarden Euro an darauf entfallenden Arbeitgeberbeiträgen zur Sozialversicherung zusammen. Als wesentliche Treiber für diese Entwicklung identifiziert die Studie eine Kombination aus gestiegenen Löhnen, einer höheren Gesamtbeschäftigung und einem insgesamt zugenommenen Krankenstand in den Betrieben.
Daten des Statistischen Bundesamtes untermauern diesen Trend. Demnach lag der durchschnittliche Krankenstand im Jahr 2025 bei 14,6 Tagen pro Mitarbeiter. Dies entspricht einer Zunahme um 3,4 Tage im Vergleich zum Jahr 2021. Trotz dieser Entwicklung befindet sich Deutschland im europäischen Vergleich laut Angaben der OECD lediglich im Mittelfeld.
Politische Debatte um die Attestpflicht ab dem ersten Tag
Angesichts der steigenden Kosten für die Wirtschaft rückte zuletzt die gesetzliche Ausgestaltung der Krankmeldung in den Fokus der Politik. Bereits im Juli 2026 beschloss die Regierungskoalition Pläne für eine Verschärfung der Nachweispflichten.
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Demnach soll künftig eine Attestpflicht bereits ab dem ersten Krankheitstag gelten. In diesem Zuge ist vorgesehen, dass die Möglichkeit der telefonischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) entfällt, während die Krankschreibung per Videosprechstunde weiterhin bestehen bleiben soll.
Ein Regierungssprecher präzisierte dazu, dass die Arbeitsunfähigkeit zwar ab dem ersten Tag rechtlich begründet sein müsse, die physische Vorlage des Dokuments beim Arbeitgeber jedoch nicht zwingend am ersten Tag erfolgen müsse.
Die genauen Details der praktischen Umsetzung seien zum jetzigen Zeitpunkt noch offen. Das Institut der deutschen Wirtschaft äußerte sich im Rahmen seiner aktuellen Studie hingegen zurückhaltend gegenüber einer pauschalen Attestpflicht ab dem ersten Tag.
Auswirkungen auf das Arbeitnehmerverhalten und die telefonische Krankschreibung
Welche Folgen eine solche Neuregelung für die Betriebsabläufe haben könnte, illustriert eine aktuelle Umfrage von VdK und YouGov, die Ende Juli 2026 unter 2.341 Befragten durchgeführt wurde.
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Den Ergebnissen zufolge gaben 21 % der Teilnehmer an, dass sie bei einer verpflichtenden Attestpflicht ab dem ersten Tag voraussichtlich eine längere Krankschreibung in Anspruch nehmen würden, als dies ohne die Pflicht der Fall wäre. Während 60 % der Befragten ihr Verhalten nicht ändern würden, erklärten 14 %, in einem solchen Szenario eher krank zur Arbeit zu gehen.
Die Umfrage liefert zudem Einblicke in die Redlichkeit bei Krankmeldungen: 73 % der Befragten gaben an, sich ausschließlich bei einer tatsächlichen Erkrankung krankzumelden. Ein Missbrauch des Systems wurde lediglich von 3 % der Teilnehmer eingeräumt.
Hinsichtlich der geplanten Abschaffung der telefonischen Krankschreibung zeigten sich die Befragten skeptisch. Rund 61 % sprachen sich gegen das Ende dieser Option aus, die während der Pandemiejahre eingeführt worden war, um Arztpraxen und Patienten zu entlasten.
