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Krankmeldung: AU soll bereits ab erstem Tag vorgelegt werden

Veröffentlicht am: 21.07.2026 um 01:30 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Psychische Erkrankungen sind nun Hauptgrund für Arbeitsunfähigkeit. Die Regierung plant strengere Regeln für Krankmeldungen und die Abschaffung der telefonischen Krankschreibung.

Krankenstand in Deutschland sinkt leicht, neue Regeln geplant
Eine Person sitzt mit dem Kopf in den Händen an einem Schreibtisch in einem schwach beleuchteten Büro, was psychische Belastung darstellt. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Im ersten Halbjahr 2026 lag der Krankenstand bei 5,3 Prozent – ein leichter Rückgang gegenüber 5,4 Prozent im Vorjahr. Die durchschnittlichen Fehltage pro Kopf sanken von 9,9 auf 9,6 Tage.

Trotz dieser Entspannung bereitet die Bundesregierung eine Verschärfung der Regeln für Krankmeldungen vor. Parallel zeigt eine Auswertung der DAK-Gesundheit: Psychische Erkrankungen sind inzwischen der häufigste Grund für Arbeitsunfähigkeit.

Psychische Leiden auf dem Vormarsch

Die Krankheitsursachen verschieben sich deutlich. Psychische Erkrankungen legten um neun Prozent zu – auf 184 Fehltage pro 100 Versicherte. Atemwegserkrankungen gingen dagegen um 21 Prozent auf 175 Fehltage zurück. Muskel-Skelett-Erkrankungen folgen mit 174 Fehltagen auf Platz drei.

Interessant ist der demografische Unterschied: Jüngere Beschäftigte fehlen seltener, während Über-60-Jährige einen Anstieg der Fehlzeiten um 0,3 Prozentpunkte verzeichneten. Die durchschnittliche Dauer einzelner Krankheitsfälle stieg leicht von 9,5 auf 9,7 Tage.

Telefonische Krankschreibung vor dem Aus

Die Koalition plant gleich mehrere Verschärfungen. Kernpunkt: Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) soll künftig bereits ab dem ersten Krankheitstag vorgelegt werden müssen. Bisher gilt diese Pflicht erst ab dem vierten Tag.

Zudem steht die telefonische Krankschreibung auf der Kippe. Das während der Pandemie eingeführte Modell soll wieder abgeschafft werden. Die Pläne stoßen auf Widerstand – unter anderem von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung.

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Bereits beschlossen ist dagegen die Einführung einer Teilkrankschreibung. Sie soll Beschäftigten ermöglichen, trotz gesundheitlicher Einschränkungen stundenweise zu arbeiten.

eAU ist Pflicht – aber nur für Kassenpatienten

Seit Anfang 2024 läuft der Prozess für gesetzlich Versicherte digital. Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) hat den gelben Schein abgelöst. Arbeitgeber müssen die Daten direkt bei den Krankenkassen abrufen.

Für Privatversicherte gilt das nicht. Sie müssen nach wie vor ein schriftliches Dokument vorlegen.

Jeder Zweite war schon mal „blau“

Die Debatte um die Verlässlichkeit von Krankmeldungen befeuern aktuelle Umfragen. Laut einer Studie der Pronova BKK gaben 60 Prozent der Befragten an, sich schon einmal krankgemeldet zu haben, obwohl sie arbeitsfähig gewesen wären. Yougov berichtet sogar: Über ein Viertel der Beschäftigten fehlte schon unter falschen Angaben.

Arbeitgeber haben bei konkretem Anfangsverdacht rechtliche Mittel. Dazu gehören die Einschaltung des Medizinischen Dienstes oder die Beauftragung einer Detektei. Doch Vorsicht: Eine unverhältnismäßige Überwachung kann Schmerzensgeldansprüche auslösen – so ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf von 2023.

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Hitze wird zum Kostenfaktor

Neben Krankheiten rücken auch klimatische Bedingungen in den Fokus. Die DGB-Vorsitzende fordert ein Hitze-Ausfallgeld. Grundlage ist eine Umfrage unter 4.000 Beschäftigten: Ein Drittel fühlt sich durch hohe Temperaturen am Arbeitsplatz stark belastet. Schätzungen zufolge verursacht jeder extreme Hitzetag wirtschaftliche Kosten von über 400 Millionen Euro.

Für Arbeitnehmer in Sachsen gibt es zudem eine Neuerung: Ab dem 1. Januar 2027 tritt dort ein Qualifizierungszeit-Gesetz in Kraft. Sachsen wird damit das 15. Bundesland mit Anspruch auf Bildungsurlaub. Nur in Bayern gibt es eine solche Regelung weiterhin nicht.

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