Krankmeldung, Attestpflicht

Krankmeldung: Attestpflicht ab dem ersten Tag kommt

Veröffentlicht: 17.07.2026 um 06:51 Uhr, Redaktion boerse-global.de

Bundesregierung plant Attestpflicht ab erstem Krankheitstag und Abschaffung der Telefon-Krankschreibung. Finanzierung durch Zuckersteuer ab 2027.

Krankmeldung: Neue Attestpflicht ab Tag 1 geplant
Eine Hand hält ein Smartphone mit einer Videosprechstunde, daneben ein traditioneller gelber Krankenschein und ein Stift. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Die schwarz-rote Koalition will Krankschreibungen per Online-Fragebogen ohne Arztkontakt unterbinden und die telefonische Krankschreibung abschaffen. Die Videosprechstunde bleibt als digitale Option erhalten.

Attestpflicht ab dem ersten Tag

Arbeitnehmer müssen künftig bereits ab dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit ein ärztliches Attest vorlegen. Bisher war das erst ab dem vierten Tag verpflichtend. Bundeskanzler Merz begründet den Schritt mit dem Ziel, den Krankenstand zu senken. Dieser lag 2025 bei durchschnittlich 19 Tagen pro Arbeitnehmer.

Aus für Online-Atteste und Telefon-Krankschreibung

Atteste aus Internet-Plattformen mit automatisierten Fragebögen werden verboten. „Solche Angebote ohne persönlichen Kontakt zu einem Mediziner sollen künftig unterbunden werden", betont die Ministerin. Das Landesarbeitsgericht Hamm urteilte bereits am 5. September 2025 (Az. 14 SLa 145/25), dass diese Online-Atteste keinen Beweiswert besitzen.

Die telefonische Krankschreibung für leichte Erkrankungen bei bekannten Patienten fällt komplett weg. Kritiker aus der Ärzteschaft warnen vor einer erheblichen Mehrbelastung der Praxen und längeren Wartezeiten. Dabei machten telefonische Krankschreibungen zuletzt nur etwa 0,8 bis 1,2 Prozent aller AU-Bescheinigungen aus.

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Hoher Rechtfertigungsdruck bei jungen Arbeitnehmern

Eine Civey-Umfrage vom Juni 2026 zeigt ein deutliches Bild: 72 Prozent der 2.000 befragten Erwerbstätigen verspüren Rechtfertigungsdruck bei Krankmeldungen. Bei den 18- bis 29-Jährigen liegt der Wert sogar bei über 82 Prozent.

95 Prozent der Befragten gaben an, bereits trotz Krankheit gearbeitet zu haben. Fast zwei Drittel befürchten berufliche Nachteile durch Krankmeldungen. Ein Arbeitsrechtler betont: Eine Krankmeldung sei ein legitimes Recht, Arbeitgeber hätten keinen Anspruch auf die Diagnose. Seit 2022 wird die elektronische AU direkt von den Praxen übermittelt – ersichtlich ist nur die Dauer, nicht der Grund.

Zuckersteuer als Finanzierung

Ab 2027 soll eine Zuckersteuer auf süße Getränke eingeführt werden. Sie soll schätzungsweise 650 Millionen Euro einbringen. Die Mittel fließen zunächst in den Bundeshaushalt, die Krankenkassen erhalten im Gegenzug höhere Steuermittel.

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Ausnahmen für Tarifbeschäftigte

Nicht alle Arbeitnehmer sind von der neuen Attestpflicht betroffen. Tarifgebundene Mitarbeiter im Apothekenbereich könnten verschont bleiben, da dort bestehende Tarifverträge die Nachweispflicht regeln. Die Gewerkschaft kritisiert die Gesetzesänderung als unnötig – Arbeitgeber dürften bereits heute ein Attest ab dem ersten Tag verlangen.

Die Videosprechstunde bleibt als Alternative bestehen. Aktuell bieten etwa 20 Prozent der Arztpraxen diese Form der digitalen Konsultation an. Laut AOK-Statistiken entfallen rund 40 Prozent der AU-Tage auf Langzeitkrankheiten wie Depressionen, Erschöpfungszustände oder Krebserkrankungen – obwohl diese nur einen kleinen Bruchteil der Gesamtfälle ausmachen.

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