Krankmeldung: Attest schon ab Tag eins – Koalition verschärft Regeln
Veröffentlicht am: 22.07.2026 um 03:18 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Koalition verschärft Nachweispflichten
Ein Koalitionsbeschluss Anfang Juli 2026 stellt das deutsche Krankmeldungssystem auf den Kopf. Künftig soll bereits ab dem ersten Fehltag ein ärztliches Attest nötig sein. Bisher galt diese Pflicht meist erst ab dem dritten Kalendertag.
Die telefonische Krankschreibung, eingeführt während der Corona-Pandemie, soll wegfallen. Einzig die Videosprechstunde bleibt als digitale Alternative erhalten. Dabei betrifft die Regelung nur einen kleinen Teil der Fälle: Laut aktuellen Auswertungen machen telefonische Bescheinigungen gerade mal 0,8 bis 1,2 Prozent aller AU-Nachweise aus.
Die SPD knüpft ihre Zustimmung an eine Bedingung: Nur mit einer Termingarantie bei Fachärzten sei die Verschärfung umsetzbar. In der Union denkt man über Ausnahmen per Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag nach.
Teilkrankschreibung: Neue Flexibilität für Langzeitkranke
Parallel zu den Verschärfungen bringt die Regierung mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz vom 10. Juli mehr Flexibilität. Das Gesetz von Gesundheitsministerin Nina Warken führt die Instrumente der Teilkrankschreibung und des Teilkrankengeldes ein.
Zielgruppe sind vor allem längerfristig Erkrankte. Sie sollen schrittweise in den Job zurückkehren können. Der Vorstandsvorsitzende der DAK-Gesundheit, Andreas Storm, begrüßt die Neuerung: Sie erleichtere den Übergang zurück in den vollen Arbeitsprozess.
Kritik gibt es jedoch an der Streichung bestimmter Zuschläge für psychotherapeutische Leistungen. In der Fachwelt wird über die künftige Versorgungslage diskutiert.
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Krankenstand sinkt – aber psychische Leiden nehmen zu
Die Reformpläne treffen auf eine widersprüchliche Gesundheitslage. Eine DAK-Auswertung für das erste Halbjahr 2026 zeigt einen leichten Rückgang des Krankenstandes auf 5,3 Prozent (Vorjahr: 5,4 Prozent). Die durchschnittlichen Fehltage sanken von 9,9 auf 9,6 Tage.
Doch der Schein trügt: Während Atemwegserkrankungen um 21 Prozent zurückgingen, stiegen die Fehltage aufgrund psychischer Leiden um 9 Prozent – auf 184 Fehltage pro 100 Versicherte. Auffällig ist auch die Altersverteilung: Bei Arbeitnehmern unter 55 Jahren sanken die Ausfälle, bei den über 60-Jährigen stiegen sie. Die Techniker Krankenkasse bezifferte die durchschnittlichen Krankheitstage für 2025 auf 18,6 Tage pro Kopf.
Hoher Druck auf Beschäftigte – Präsentismus weit verbreitet
Trotz sinkender Zahlen zeigt eine Civey-Erhebung von Mitte Juni 2026 ein angespanntes Verhältnis zwischen Arbeitgebern und Beschäftigten. 72 Prozent der Erwerbstätigen empfinden einen starken Rechtfertigungsdruck bei Krankmeldung. Bei den 18- bis 29-Jährigen sind es sogar über 82 Prozent.
Das Phänomen des Präsentismus ist erschreckend verbreitet: Über 95 Prozent der Befragten gaben an, bereits trotz Krankheit gearbeitet zu haben. Fast zwei Drittel befürchten berufliche Nachteile durch Fehlzeiten, 74,4 Prozent berichteten von negativen Reaktionen ihrer Vorgesetzten. Auf der anderen Seite zeigen Studien der Pronova BKK, dass sich rund 60 Prozent der Beschäftigten schon einmal trotz Arbeitsfähigkeit krankgemeldet haben.
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Was gilt rechtlich während der Krankschreibung?
Das Bundesarbeitsgericht hat die Spielregeln klar definiert. Ein Urteil vom November 2016 stellt fest: Arbeitgeber dürfen während einer Krankschreibung nur bei dringendem betrieblichem Anlass ein Erscheinen verlangen. Reguläre Personalgespräche gehören nicht zu den Pflichten erkrankter Mitarbeiter.
Auch ständige Erreichbarkeit ist nicht geschuldet. Erlaubt sind lediglich organisatorische Rückfragen – etwa zur voraussichtlichen Dauer der Abwesenheit oder zur Übergabe wichtiger Unterlagen. Fachanwälte warnen: Besonders bei psychischen Erkrankungen kann zu häufige Kontaktaufnahme rechtlich problematisch sein.
Wichtige Fristen gelten für den Krankengeldbezug. Das Sozialgericht Düsseldorf entschied im Oktober 2019: Die Wochenfrist für eine AU-Nachfolgebescheinigung beginnt erst am Tag nach der Ausstellung. Und wer die Bescheinigung zum Briefkasten bringt, ist laut Bundessozialgericht (März 2023) als Wegeunfall versichert.
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