Krankmeldung, Attest

Krankmeldung: Attest ab sofort Pflicht, Telefonanruf fällt weg

Veröffentlicht: 08.07.2026 um 07:31 Uhr, Redaktion boerse-global.de

Die Bundesregierung plant eine Attestpflicht ab dem ersten Krankheitstag und die Abschaffung der telefonischen Krankschreibung.

Krankmeldung ab Tag 1: Neue Attestpflicht ab Juli 2026 geplant
Krankmeldung - Nahaufnahme einer Hand, die eine Krankmeldung ausfüllt, im Hintergrund verschwommen ein Wartezimmer. 08.07.2026 - Bild: über boerse-global.de

Ab dem ersten Tag soll künftig ein ärztliches Attest nötig sein. Die telefonische Krankschreibung soll abgeschafft werden.

Koalition macht ernst

Der Beschluss vom 2. Juli 2026 markiert eine Kehrtwende. Bisher musste eine ärztliche Bescheinigung erst ab dem dritten Kalendertag vorliegen. Die Neuregelung macht die Vorlage eines Attests bereits am ersten Tag zum Standard.

Flankiert wird das durch die geplante Streichung der telefonischen Krankschreibung. Diese war erst vor einigen Jahren dauerhaft eingeführt worden.

Ziel der Maßnahmen: den hohen Krankenstand senken. Daten der DAK für 2025 zeigen einen Rekordwert von durchschnittlich 19,5 Fehltagen pro Kopf.

Friedrich Merz verteidigte den Kurs. Ein Attest ab dem ersten Tag bedeute aber nicht zwingend einen sofortigen Praxisbesuch. Rückwirkende Bescheinigungen sollen möglich bleiben.

Mediziner schlagen Alarm

Massive Kritik kommt von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und dem Hausärzteverband. Die KBV rechnet mit 30 Millionen zusätzlichen Praxisbesuchen pro Jahr. Das entspricht rund 208.000 Arbeitstagen Belastung in den Arztpraxen.

Der Hausärzteverband bezeichnete die Reform als reine Symbolpolitik.

Fachleute weisen darauf hin: Die telefonische Krankschreibung ist nur für einen Bruchteil der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen verantwortlich. Ihr Anteil liegt stabil zwischen 0,8 und 1,2 Prozent.

Der Anstieg der Krankentage wird zu 40 bis 60 Prozent auf die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) zurückgeführt. Diese ermöglicht seit 2022 eine lückenlose Erfassung.

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Uneinigkeit in Wirtschaft und Regierung

In der Unternehmerschaft sind die Meinungen geteilt. Der Verband Unternehmer Baden-Württemberg begrüßte die Pläne als wichtiges Signal. Große Konzerne wie Bosch, Zeiss oder Stihl halten sich zurück.

Andere Betriebe wie ebm-papst und Ziehl-Abegg setzen weiter auf individuelle Lösungen und Vertrauen.

Auch in der Koalition regt sich Widerstand. CDA-Chef Dennis Radtke warnt vor einem Klima des Misstrauens. Im CDU-Arbeitnehmerflügel herrsche Riesen-Unmut.

Aus der SPD kommen Forderungen nach wissenschaftlichen Belegen. Zudem solle man verstärkt auf Videosprechstunden setzen, um die Praxen zu entlasten.

Rechtliche Hürden bleiben

Die gesetzliche Neuregelung ändert nicht automatisch alle bestehenden Arbeitsverhältnisse. Das Günstigkeitsprinzip schützt Verträge, die eine Attestpflicht erst ab dem dritten oder vierten Tag vorsehen.

Individuelle oder betriebliche Vereinbarungen bleiben weiterhin möglich.

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Ökonomen des DIW und Arbeitsrechtler bezweifeln zudem, ob eine frühe Attestpflicht die Fehltage tatsächlich senkt. Erfahrungen zeigen: Wer für ein Attest in die Praxis muss, wird häufig länger krankgeschrieben als Patienten, die sich ohne Arztbesuch auskurieren.

Im OECD-Vergleich lag Deutschland bei krankheitsbedingten Fehltagen mit 6,8 Prozent zuletzt auf Rang sieben.

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