Krankenversicherungslücke: 72.000 Menschen ohne Absicherung erfasst
Veröffentlicht am: 06.11.2026 um 00:05 Uhr | Redaktion boerse-global.deDer Deutsche Bundestag hat in erster Lesung zwei Initiativen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Bekämpfung von Wohnungslosigkeit und zur Schließung von Versorgungslücken im Gesundheitssystem debattiert. Nach einer jeweils halbstündigen Aussprache im Plenum wurden beide Vorlagen zur weiteren Beratung an die zuständigen Ausschüsse überwiesen.
Forderungen nach verbindlichen Maßnahmen auf dem Wohnungsmarkt
Der Antrag mit der Drucksachennummer 21/8579 zielt auf die verbindliche Umsetzung des Nationalen Aktionsplans gegen Wohnungslosigkeit ab. Bündnis 90/Die Grünen verlangen darin konkrete Schritte zur Prävention von Wohnungsverlusten sowie Initiativen für mehr bezahlbaren Wohnraum. Zudem spricht sich die Fraktion in der Vorlage gegen Kürzungen beim Wohngeld aus. Die federführende Beratung für diesen Vorstoß übernimmt der Ausschuss für Wohnen.
In einem weiteren Antrag (Drucksache 21/8578) thematisiert die Fraktion den fehlenden Krankenversicherungsschutz für betroffene Personen. Bündnis 90/Die Grünen fordern hierfür die Einrichtung bundesweiter Beratungs- und Clearingstellen sowie die Einführung eines fristgebundenen Verfahrens bei einem drohenden oder eingetretenen Verlust der Absicherung. Federführend wird sich der Gesundheitsausschuss mit der Vorlage befassen.
Demnach waren im Jahr 2023 rund 72.000 Menschen ohne Krankenversicherung und ohne anderweitigen Anspruch erfasst. Weitere 198.000 Personen waren ohne Versicherung, verfügten jedoch über einen anderweitigen Versorgungsanspruch.
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Debatte über Ausgabenerfassung im Gesundheitswesen
Wie aus einem Bericht vom 5. November 2026 hervorgeht, debattierte das Parlament im thematischen Umfeld der Sozialversicherungen zudem erstmals einen Antrag der AfD-Fraktion (Drucksache 21/8903). Auch dieser wurde nach einer halbstündigen Aussprache an die Fachausschüsse übergeben, wobei die Federführung ebenfalls beim Gesundheitsausschuss liegt.
Die AfD fordert im Rahmen eines Gesetzentwurfs zur Änderung von §284 SGB V und §§67 ff. SGB X, dass gesetzliche Krankenkassen ihre Leistungsausgaben zwingend nach Staatsangehörigkeit und Aufenthaltsstatus der Versicherten erfassen und ausweisen. Dies soll die Bereiche ambulante und stationäre Behandlung sowie Arzneimittel und Heilmittel umfassen und für Bezieher von Bürgergeld nach dem SGB II, Empfänger von Sozialhilfe nach dem SGB XII sowie Leistungsempfänger nach dem Asylbewerberleistungsgesetz gelten.
Darüber hinaus verlangt die Fraktion eine pseudonymisierte Gegenüberstellung der Ausgaben für Bürgergeld-Empfänger mit den Zuweisungen aus dem morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich (Morbi-RSA), um eine mögliche Unterfinanzierung und verdeckte Quersubventionierungen zu beziffern.
Die Debatten um Sozialabgaben und Versicherungspflichten verdeutlichen die Komplexität der gesetzlichen Grenzwerte. Eine aktuelle Übersicht hilft Ihnen dabei, die relevanten Beitragsbemessungsgrenzen jederzeit im Blick zu behalten und korrekt anzuwenden. Aktuelle Beitragsbemessungsgrenzen jetzt kostenlos herunterladen
Mit der Überweisung der verschiedenen Anträge liegt die weitere Bearbeitung der wohnungs- und gesundheitspolitischen Themen nun bei den jeweiligen parlamentarischen Gremien.
