Krankenversicherung, Zusatzbeitrag

Krankenversicherung: Zusatzbeitrag steigt ab Oktober auf 3,1 Prozent

19.06.2026 - 11:39:20 | boerse-global.de

Krankenkassen erhöhen Zusatzbeiträge, Meldefristen für Arbeitgeber werden strenger und die Beitragsbemessungsgrenze steigt 2027 deutlich.

Sozialabgaben 2026: Höhere Beiträge und neue Pflichten für Firmen
Krankenversicherung - Hände halten einen Taschenrechner und einen Stift, umgeben von Finanzdokumenten und einem Laptop mit Diagrammen. 19.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Steigende Zusatzbeiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), neue elektronische Meldepflichten für Unternehmen und eine Stärkung der Rechte säumiger Beitragszahler prägen das Jahr 2026.

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Krankenkassen erhöhen Zusatzbeiträge

Die gesetzlichen Krankenkassen stehen unter Druck. Der Schätzerkreis der GKV prognostizierte im Herbst 2025 für 2026 einen durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,9 Prozent, bei einem stabilen allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent. Doch mehrere Kassen planen zum 1. Oktober 2026 weitere Erhöhungen. Der Zusatzbeitrag könnte dann auf bis zu 3,1 Prozent steigen.

Ursache des strukturellen Defizits von rund 8,7 Milliarden Euro jährlich: steigende Arzneimittelkosten, medizinischer Fortschritt und der demografische Wandel.

Neue Meldefristen für Arbeitgeber

Unternehmen müssen die Sozialversicherungsbeiträge ihrer Beschäftigten monatlich melden. Der Beitragsnachweis erfolgt seit 2006 ausschließlich elektronisch. Die Frist ist streng: Spätestens zwei Arbeitstage vor dem drittletzten Bankarbeitstag des Monats muss die Meldung übermittelt sein.

Verpasst ein Unternehmen diese Frist, dürfen die Krankenkassen die Beiträge schätzen. Die Folge: oft höhere Kosten und zusätzliche Säumniszuschläge. Bei konstanten Lohnsummen können Betriebe einen Dauer-Beitragsnachweis nutzen. Bei fehlenden Entgeltzahlungen ist ein Null-Beitragsnachweis Pflicht.

Beitragsbemessungsgrenze steigt 2027 kräftig

Für 2027 plant die Bundesregierung eine außerordentliche Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze in GKV und Pflegeversicherung. Sie soll um 3.600 Euro auf jährlich 76.489 Euro steigen – monatlich 6.374 Euro. Parallel dazu wird die Versicherungspflichtgrenze angehoben.

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Das erschwert Gutverdienern den Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung (PKV). Der Bund der Steuerzahler kritisiert die Maßnahmen als zusätzliche Belastung für die mittlere Einkommensschicht.

Krankenkassen dürfen eGK nicht sperren

Ein wichtiges Urteil stärkt die Rechte von Versicherten mit Beitragsrückständen. Das Bayerische Landessozialgericht entschied am 19. Mai 2026: Krankenkassen dürfen die elektronische Gesundheitskarte (eGK) nicht sperren oder einziehen, selbst wenn Leistungsansprüche ruhen.

Die bisherige Praxis, in solchen Fällen nur Berechtigungsscheine auszustellen, ist rechtswidrig. Stattdessen müssen die Kassen den Ruhe-Status elektronisch auf der Karte vermerken. Gerichte bestätigten bereits früher: Der Anspruch auf die Karte bleibt auch bei Zahlungsverzug von über zwei Monaten bestehen. Eine flächendeckende technische Umsetzung der Kennzeichnung fehlt allerdings bis heute.

Altersvorsorge: Steuerpflicht steigt weiter

Der Übergang zur nachgelagerten Besteuerung setzt sich fort. Wer 2026 in Rente geht, versteuert 84 Prozent der gesetzlichen Rente. Bis 2058 steigt dieser Anteil auf 100 Prozent. Der steuerliche Grundfreibetrag liegt 2026 bei 12.348 Euro.

Bei der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) bleiben Beiträge bis 676 Euro monatlich steuerfrei – die spätere Auszahlung wird voll versteuert. Für die Basisrente (Rürup-Rente) liegt der Höchstbetrag bei 30.826 Euro für Ledige. Die private Rentenversicherung besteuert weiterhin nur den Ertragsanteil: bei Rentenbeginn mit 67 Jahren sind das 17 Prozent.

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