Krankenversicherung, Krankengeld

Krankenversicherung: Krankengeld sinkt ab Januar auf 65 Prozent

Veröffentlicht: 10.07.2026 um 11:51 Uhr, Redaktion boerse-global.de

Das Bundestagsplenum stimmt über das GKV-Stabilisierungsgesetz ab. Kernpunkte sind sinkendes Krankengeld und neue Regeln für Teilrentner.

Bundestag berät umfassende GKV-Reform: Weniger Krankengeld ab 2027
Ein Kalenderblatt mit einem roten Kreis um den 10. Juli 2026, daneben ein Stapel Münzen und eine Krankenversicherungskarte. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Juli 2026 über eine umfassende Reform der gesetzlichen Krankenversicherung. Das Bundesverfassungsgericht hat am Vortrag Eilanträge gegen das Gesetzespaket zurückgewiesen und den Weg für die Abstimmung freigemacht.

Klares Signal aus Karlsruhe

Die Richter wiesen unter anderem Anträge von Abgeordneten der Grünen und Linken zurück. Streitpunkt war die Praxis der Krankenkassen, Krankengeld bei einer sogenannten 99,99-Prozent-Teilrente zu verweigern. Diese Rentenform wählen viele, um im Übergang zum Ruhestand flexibler zu sein. Entscheidend für den Anspruch bleibt der Zeitpunkt der Arbeitsunfähigkeit: Tritt sie erst nach Rentenbeginn ein, zahlen die Kassen häufig nicht.

Ab 2027 soll eine gesetzliche Klarstellung kommen. Wer eine Teilrente bezieht, die zwei Drittel der Vollrente überschreitet, hat dann keinen Anspruch mehr auf Krankengeld.

Einschnitte für Versicherte

Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz soll ein erwartetes Defizit von knapp 19 Milliarden Euro im Jahr 2027 ausgleichen. Ab Januar sinkt das Krankengeld von 70 auf 65 Prozent des Bruttolohns. Bei einem Bruttoeinkommen von 3.500 Euro bedeutet das jährliche Einbußen von bis zu 2.100 Euro.

Die Krankenkassen erhalten zudem erweiterte Befugnisse. Bisher brauchten sie eine ausdrückliche Einwilligung für Beratungsanrufe bei Krankengeldbeziehern. Künftig dürfen sie ohne vorherige Zustimmung kontaktieren – die Versicherten können dem aber widersprechen.

Teilkrankschreibung und höhere Familienkosten

Für 2028 plant die Regierung die Einführung einer Teilkrankschreibung. Beschäftigte sollen trotz gesundheitlicher Einschränkungen stundenweise arbeiten können, wenn der Arbeitgeber zustimmt. Gewerkschaften und Ärzteverbände sehen die praktische Umsetzung kritisch. Die Politik erhofft sich eine schnellere Wiedereingliederung.

Anzeige

Die geplante Teilkrankschreibung und die Rückkehr in den Betrieb erfordern eine strukturierte Vorbereitung aller Beteiligten. Wie Sie den Prozess der Wiedereingliederung rechtssicher gestalten und den Arbeitsplatz langfristig erhalten, erfahren Sie in diesem kostenlosen Ratgeber. Vollständige BEM-Anleitung mit Gesprächsleitfaden jetzt gratis herunterladen

Familien müssen mit Mehrbelastungen rechnen. Für mitversicherte Ehepartner wird ein Zusatzbeitrag von 2,5 Prozent fällig – außer sie erziehen Kinder unter zwölf Jahren. Auch die Zuzahlungen steigen: Der Festzuschuss für Zahnersatz sinkt von 60 auf 50 Prozent.

Immer mehr Ältere im Job

Die Reform trifft auf einen Arbeitsmarkt mit wachsendem Anteil älterer Beschäftigter. Laut Statistischem Bundesamt arbeiteten 2025 rund 23,2 Prozent der 65- bis 69-Jährigen – zehn Jahre zuvor waren es nur 14,5 Prozent.

Juristen weisen auf ein Problem hin: Rentenbezugsklauseln in Arbeitsverträgen beenden das Arbeitsverhältnis oft automatisch, selbst bei einer Teilrente. Ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein wird derzeit beim Bundesarbeitsgericht geprüft.

Anzeige

Automatische Rentenbezugsklauseln oder veraltete Formulierungen in Arbeitsverträgen können für Arbeitgeber und Arbeitnehmer schnell zum rechtlichen Risiko werden. Sichern Sie sich 19 rechtssichere Muster-Formulierungen auf dem neuesten Stand des Nachweisgesetzes, um Bußgelder und Formfehler zu vermeiden. Kostenloses E-Book: Rechtssichere Arbeitsverträge erstellen

Eine Studie des Instituts Arbeit und Qualifikation (IAQ) vom 9. Juli zeigt die gesundheitliche Situation: 58- bis 65-Jährige sind zwar gesünder als gleichaltrige Rentner, aber kränker als 2010. Viele sind zu krank für Vollzeit, erfüllen aber nicht die strengen Kriterien für Erwerbsminderungsrente. Experten sehen das als Warnsignal – psychische Erkrankungen und Muskel-Skelett-Beschwerden zählen bereits zu den Hauptkostentreibern. Die Krankengeldausgaben lagen 2025 bei rund 21,6 Milliarden Euro.

Disclaimer zu unseren Artikeln: Keine Anlageberatung, keine Kauf oder Verkaufsempfehlung. Angaben zu Kursen, Unternehmen und Märkten ohne Gewähr; Änderungen jederzeit möglich. Börsengeschäfte können zu hohen Verlusten führen. Unsere Beiträge werden ganz oder teilweise automatisiert mit Unterstützung von AI erstellt und geprüft.

de | wirtschaft | 69736643 |