Krankenversicherung: Krankengeld sinkt ab Januar auf 65 Prozent
Veröffentlicht: 10.07.2026 um 11:51 Uhr, Redaktion boerse-global.de
Juli 2026 über eine umfassende Reform der gesetzlichen Krankenversicherung. Das Bundesverfassungsgericht hat am Vortrag Eilanträge gegen das Gesetzespaket zurückgewiesen und den Weg für die Abstimmung freigemacht.
Klares Signal aus Karlsruhe
Die Richter wiesen unter anderem Anträge von Abgeordneten der Grünen und Linken zurück. Streitpunkt war die Praxis der Krankenkassen, Krankengeld bei einer sogenannten 99,99-Prozent-Teilrente zu verweigern. Diese Rentenform wählen viele, um im Übergang zum Ruhestand flexibler zu sein. Entscheidend für den Anspruch bleibt der Zeitpunkt der Arbeitsunfähigkeit: Tritt sie erst nach Rentenbeginn ein, zahlen die Kassen häufig nicht.
Ab 2027 soll eine gesetzliche Klarstellung kommen. Wer eine Teilrente bezieht, die zwei Drittel der Vollrente überschreitet, hat dann keinen Anspruch mehr auf Krankengeld.
Einschnitte für Versicherte
Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz soll ein erwartetes Defizit von knapp 19 Milliarden Euro im Jahr 2027 ausgleichen. Ab Januar sinkt das Krankengeld von 70 auf 65 Prozent des Bruttolohns. Bei einem Bruttoeinkommen von 3.500 Euro bedeutet das jährliche Einbußen von bis zu 2.100 Euro.
Die Krankenkassen erhalten zudem erweiterte Befugnisse. Bisher brauchten sie eine ausdrückliche Einwilligung für Beratungsanrufe bei Krankengeldbeziehern. Künftig dürfen sie ohne vorherige Zustimmung kontaktieren – die Versicherten können dem aber widersprechen.
Teilkrankschreibung und höhere Familienkosten
Für 2028 plant die Regierung die Einführung einer Teilkrankschreibung. Beschäftigte sollen trotz gesundheitlicher Einschränkungen stundenweise arbeiten können, wenn der Arbeitgeber zustimmt. Gewerkschaften und Ärzteverbände sehen die praktische Umsetzung kritisch. Die Politik erhofft sich eine schnellere Wiedereingliederung.
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Familien müssen mit Mehrbelastungen rechnen. Für mitversicherte Ehepartner wird ein Zusatzbeitrag von 2,5 Prozent fällig – außer sie erziehen Kinder unter zwölf Jahren. Auch die Zuzahlungen steigen: Der Festzuschuss für Zahnersatz sinkt von 60 auf 50 Prozent.
Immer mehr Ältere im Job
Die Reform trifft auf einen Arbeitsmarkt mit wachsendem Anteil älterer Beschäftigter. Laut Statistischem Bundesamt arbeiteten 2025 rund 23,2 Prozent der 65- bis 69-Jährigen – zehn Jahre zuvor waren es nur 14,5 Prozent.
Juristen weisen auf ein Problem hin: Rentenbezugsklauseln in Arbeitsverträgen beenden das Arbeitsverhältnis oft automatisch, selbst bei einer Teilrente. Ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein wird derzeit beim Bundesarbeitsgericht geprüft.
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Eine Studie des Instituts Arbeit und Qualifikation (IAQ) vom 9. Juli zeigt die gesundheitliche Situation: 58- bis 65-Jährige sind zwar gesünder als gleichaltrige Rentner, aber kränker als 2010. Viele sind zu krank für Vollzeit, erfüllen aber nicht die strengen Kriterien für Erwerbsminderungsrente. Experten sehen das als Warnsignal – psychische Erkrankungen und Muskel-Skelett-Beschwerden zählen bereits zu den Hauptkostentreibern. Die Krankengeldausgaben lagen 2025 bei rund 21,6 Milliarden Euro.
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