Krankenversicherung, Benachrichtigung

Krankenversicherung: Keine Benachrichtigung mehr bei Beitragserhöhung

Veröffentlicht am: 04.08.2026 um 18:48 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Bundestag streicht Informationspflicht bei Zusatzbeitragserhöhungen. Versicherte müssen Beitragsänderungen künftig eigenständig verfolgen.

Gesundheitsreform: Keine Briefe mehr bei Kassen-Zusatzbeitrag
Ein moderner Büroarbeitsplatz mit Finanzdiagrammen und Unterlagen zur gesetzlichen Krankenversicherung. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Der Bundestag hat die Informationspflicht bei Zusatzbeitragserhöhungen gestrichen. Rund 75 Millionen Versicherte müssen künftig selbst aktiv werden.

Kein Brief mehr bei steigenden Beiträgen

Am 10. Juli beschloss das Parlament das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz mit 318 zu 284 Stimmen bei vier Enthaltungen. Bisher mussten Krankenkassen ihre Mitglieder schriftlich über höhere Zusatzbeiträge informieren. Diese Pflicht entfällt nun vollständig – ob per Brief oder digital.

Die Reform soll die Finanzen der gesetzlichen Krankenversicherung konsolidieren. Für 2027 wird eine Lücke von rund 19 Milliarden Euro erwartet. Entlastungen von 16,3 Milliarden Euro sollen das Loch im kommenden Jahr stopfen, bis 2030 sogar 38,1 Milliarden Euro. Auch das Aus für die Kostenübernahme homöopathischer Leistungen ist Teil des Pakets.

Sonderkündigungsrecht bleibt – doch die Frist tickt

Trotz wegfallender Benachrichtigung: Erhöht eine Kasse den Beitrag, können Mitglieder bis zum Monatsende kündigen, in dem der neue Satz erstmals greift. Die Holschuld liegt nun aber beim Versicherten. Wer seine Gehaltsabrechnung oder die Kassen-Webseite nicht regelmäßig prüft, verpasst womöglich das Fenster.

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Nach Ablauf der Frist gilt die reguläre Kündigungsfrist von zwei Monaten – sofern die zwölfmonatige Mindestbindung erfüllt ist. Bei einer Beitragserhöhung greift das Sonderkündigungsrecht aber auch vor Ablauf dieser Frist. Verbraucherschützer kritisieren die Neuregelung scharf: Ohne aktive Information werde der Wettbewerb erschwert. Im vergangenen Jahr wechselten nur etwa fünf Prozent der Versicherten ihre Kasse.

Beiträge steigen – die Schere öffnet sich

Schon jetzt zahlen Arbeitnehmer und Arbeitgeber mehr. Der allgemeine Beitragssatz bleibt zwar stabil bei 14,6 Prozent, der durchschnittliche Zusatzbeitrag kletterte 2026 aber auf 2,9 Prozent. 2022 lag er noch bei 1,3 Prozent. Für 2027 prognostizieren Experten Werte zwischen 3,3 und 3,7 Prozent.

Ein Beispiel für die Dynamik: Die IKK Classic hob ihren Zusatzbeitrag zum 1. August auf 3,85 Prozent an. Der Gesamtbeitrag für die rund 2,3 Millionen Mitglieder liegt damit bei 18,45 Prozent. Zum Vergleich: Die hkk kommt auf 17,19 Prozent, die Audi BKK auf 17,20 Prozent. Bei einem Bruttoeinkommen von 3.000 Euro bringt ein Wechsel laut Modellrechnungen rund 28 Euro Ersparnis pro Monat.

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Während die Zusatzbeiträge steigen, bieten die gesetzlichen Grenzwerte für Gutverdiener und Arbeitgeber eine wichtige Orientierung bei der Kalkulation der Lohnnebenkosten. Die aktuelle Übersicht des VNR Verlags liefert alle relevanten Werte und Rechenbeispiele für eine rechtssichere Abrechnung. Kostenlose Übersicht der aktuellen Beitragsbemessungsgrenzen anfordern

Ab 2028: Zuschlag für Familienversicherte

Die Reform hat noch mehr in petto. Ab dem 1. Januar 2028 führt sie einen Beitragszuschlag für die Familienversicherung ein: 2,5 Prozentpunkte extra für Ehe- oder Lebenspartner. Schätzungsweise 2,46 Millionen Haushalte wären betroffen.

Es gibt allerdings zahlreiche Ausnahmen. Der Zuschlag entfällt für mitversicherte Kinder, Familien mit Kindern unter zwölf Jahren, Pflegende von Angehörigen ab Pflegegrad 2 und Personen, die die Regelaltersgrenze erreicht haben. Auch bei voller Erwerbsminderung wird nicht extra kassiert. Arbeitgeber beteiligen sich nicht an dem Zuschlag – außer bei Auszubildenden mit einer Vergütung unter 325 Euro.

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