Krankenversicherung, Zusatzbeiträge

Krankenversicherung 2026: Zusatzbeiträge steigen für 31 Millionen

20.06.2026 - 18:12:47 | boerse-global.de

Steuerzahler müssen 2025/2026 mit höheren Kassenbeiträgen und neuen digitalen Wegen rechnen. Bonuszahlungen bis 150 Euro bleiben steuerfrei.

Steuer 2025/2026: Neue Regeln für Krankenkassenbeiträge und Boni
Krankenversicherung - Hände halten ein deutsches Steuerformular (Anlage Vorsorgeaufwand) mit einem Stift, umgeben von einem Taschenrechner und Münzen. 20.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Doch für das Steuerjahr 2025 und das laufende Jahr 2026 gibt es wichtige Änderungen.

Steuerzahler müssen sich auf steigende Zusatzbeiträge, neue digitale Einreichungswege und veränderte Regeln für Bonuszahlungen einstellen. Die Abgabefrist für die Steuererklärung 2024 endet am 31. Juli.

Anzeige

Viele Steuerzahler fühlen sich von den ständig neuen Regelungen und digitalen Portalen überfordert. Dieses kostenlose E-Book erklärt Schritt für Schritt, wie Sie das Finanzportal richtig nutzen und bares Geld sparen. So erledigen Sie Ihre Steuererklärung mit MeinElster schneller als je zuvor

Krankenkassenbeiträge voll absetzbar

Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung und sozialen Pflegeversicherung lassen sich als Sonderausgaben geltend machen. Die Basisabsicherung ist in voller Höhe abzugsfähig. Private Zusatzversicherungen dagegen nur bis zu gesetzlichen Höchstgrenzen.

Die Angaben erfolgen in der Anlage Vorsorgeaufwand. Das wird angesichts steigender Kosten immer wichtiger. Für 2026 prognostizierte der Schätzerkreis einen durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,9 Prozent. Branchenbeobachter sehen den realen Durchschnitt bereits bei 3,1 Prozent.

Mehr als 30 Krankenkassen haben ihre Beiträge erhöht. Rund 31 Millionen Beitragszahler sind betroffen. Die monatlichen Mehrbelastungen können im Einzelfall bis zu 63 Euro betragen.

Bonuszahlungen: Was steuerfrei bleibt

Die Gesetzgebung unterscheidet bei Beitragsrückerstattungen und Boni zwischen verschiedenen Programmen. Eine Novelle zu § 10 EStG regelt: Bonuszahlungen für gesundheitsbewusstes Verhalten bleiben bis 150 Euro pro Jahr steuerfrei.

Das gilt für Bargeldprämien. Alles, was über diese Grenze geht, mindert die abzugsfähigen Vorsorgeaufwendungen. Die steuerliche Belastung steigt entsprechend.

Anders sieht es bei Wahltarifen aus. Prämien wie Beitragsrückerstattungen bei Leistungsfreiheit mindern den abzugsfähigen Vorsorgeaufwand direkt. Der Bundesfinanzhof entschied: Sie reduzieren die tatsächliche Belastung des Versicherten. Bonusprogramme für Prävention bleiben unter der 150-Euro-Grenze unberührt.

Krankengeld: Wann die Steuererklärung Pflicht wird

Wer Lohnersatzleistungen wie Krankengeld, Elterngeld oder Arbeitslosengeld I bezogen hat, muss ab 410 Euro pro Jahr eine Steuererklärung abgeben. Das Krankengeld selbst ist steuerfrei. Es unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt.

Die Leistung erhöht den Steuersatz für das übrige steuerpflichtige Einkommen. Die Krankenkassen melden die Bruttobeträge elektronisch an die Finanzbehörden. Für 2026 liegt der tägliche Höchstbetrag für Krankengeld bei 135,63 Euro.

Steuerlich gilt das Zuflussprinzip: Zahlungen bis zum 10. Januar können unter bestimmten Voraussetzungen noch dem Vorjahr zugerechnet werden.

Digitale Angebote vereinfachen die Steuererklärung

Ab dem 1. Juli startet die App „MeinElster+“. Rund 11,5 Millionen Personen sollen sie nutzen können – darunter ledige und kinderlose Arbeitnehmer sowie Rentner und Pensionäre.

Parallel erproben die Finanzbehörden in Hessen das Projekt „Die Steuer macht das Amt“. Über 200.000 fertige Steuer-Vorschläge wurden bereits an Bürger verschickt. Voraussetzung: Sie beziehen nur Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit oder Renten.

Anzeige

Ob Steuerbescheide, Anträge oder die Übermittlung von Erklärungen – digitale Lösungen machen das Management Ihrer Finanzen zum Kinderspiel. Ein kostenloser Ratgeber zeigt Ihnen alle hilfreichen Funktionen, mit denen Sie Zeit und Steuerberatungskosten sparen können. Kostenloses MeinElster E-Book jetzt herunterladen

Pflegepauschbetrag und Rentner profitieren

Auch bei der Pflege gibt es steuerliche Erleichterungen. Der Pflegepauschbetrag liegt je nach Pflegegrad zwischen 600 Euro (Pflegegrad 2) und 1.800 Euro (Pflegegrad 4/5). Das Finanzgericht Düsseldorf entschied: Der Betrag kann nachträglich berücksichtigt werden, wenn der Pflegebescheid erst nach Bestandskraft des Steuerbescheids eingeht.

Für Rentner gibt es Vorteile durch die schrittweise Anpassung zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung. Seit 2023 sind Altersvorsorgeaufwendungen voll absetzbar. Der steuerpflichtige Rentenanteil steigt langsamer als geplant. 2025 lag er bei 83,5 Prozent. Die vollständige Besteuerung ist nun erst für 2058 vorgesehen.

de | wirtschaft | 69591751 |