Krankenversicherung, Millionen

Krankenversicherung: 2,46 Millionen Haushalte zahlen ab 2028 Zuschlag

Veröffentlicht am: 01.08.2026 um 07:40 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Das GKV-Stabilisierungsgesetz bringt ab 2028 Zusatzkosten für Familienversicherte, sinkende Zuschüsse für Zahnersatz und steigende Kassenbeiträge.

GKV-Reform in Kraft: Milliardenersparnis, höhere Beiträge und neue Leistungskürzungen
Ein Stethoskop und ein Klemmbrett mit Finanzdiagrammen auf einem Schreibtisch als Symbol für die gesetzliche Krankenversicherung. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz ist seit dem 30. Juli in Kraft. Das Maßnahmenpaket soll die gesetzliche Krankenversicherung mit Milliardenersparnissen und strukturellen Reformen absichern – doch viele Neuerungen treffen die Versicherten direkt.

Familienversicherung wird teurer

Besonders weitreichend: die beitragsfreie Mitversicherung von Ehepartnern. Ab 2028 wird für mitversicherte Partner ein Zuschlag von 2,5 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen fällig. Rund 2,46 Millionen Haushalte sind davon betroffen. Ausnahmen gelten für Haushalte mit Kindern unter 12 Jahren, bei Pflegegrad 3 oder höher sowie bei voller Erwerbsminderung und nach Erreichen der Regelaltersgrenze.

Zusätzlich hebt das Gesetz 2027 die Beitragsbemessungsgrenze und die Versicherungspflichtgrenze einmalig um monatlich 300 Euro an. Die Politik erwartet dadurch Entlastungen von 16,3 Milliarden Euro im Jahr 2027 – bis 2030 soll die Summe auf 38,1 Milliarden Euro steigen. Das ifo-Institut sieht zudem einen positiven Nebeneffekt: Die Neuregelungen könnten die Aufnahme von Erwerbstätigkeit fördern und rechnerisch bis zu 150.000 zusätzliche Vollzeitstellen ermöglichen.

Leistungen werden gekürzt

Die Sparmaßnahmen zeigen bereits Wirkung: Seit dem 30. Juli streichen die Kassen die Homöopathie aus dem Leistungskatalog. Ab Januar 2027 sinken die Festzuschüsse für Zahnersatz um zehn Prozentpunkte. Ohne Bonusheft-Nachweis gibt es dann nur noch 50 Prozent Zuschuss, nach fünf Jahren 60 Prozent, nach zehn Jahren 65 Prozent.

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Auch die ambulante Versorgung spürt die Reform. Extrabudgetäre Zusatzvergütungen für offene Sprechstunden und die Befüllung der elektronischen Patientenakte entfallen – Letztere startet am 1. Januar 2027. In der Psychotherapie gilt ab Anfang 2027 wieder eine Budgetierung. Fachvertreter warnen vor längeren Wartezeiten. Für Praxen, Kliniken und Apotheken gelten zudem Ausgabenbremsen, darunter ein Abschlag von einem Prozentpunkt in den Jahren 2027 bis 2029.

Teilkrankschreibung und gedeckeltes Pflegebudget

Eine Neuerung im Arbeitsrecht: die Teilkrankschreibung. Versicherte können künftig mit einer Teilarbeitsfähigkeit von 25, 50 oder 75 Prozent krankgeschrieben werden.

Im Krankenhaussektor wird das Pflegebudget ab 2027 gedeckelt – auf Basis der Pflegepersonalkosten von 2026. Branchenexperten warnen: Kliniken mit unbesetzten Stellen in diesem Jahr könnten dauerhaft eine niedrigere Budgetbasis erhalten, da Mehrkosten für Leiharbeit ab 2027 nicht mehr refinanzierbar sind.

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Kassen erhöhen Beiträge – trotz Sparpaket

Die Versicherten bleiben skeptisch: Laut einer Forsa-Umfrage vom Juli rechnen 88 Prozent mit weiter steigenden Beiträgen. Erste Kassen reagieren bereits. Die IKK Classic erhöht ihren Zusatzbeitrag im August um 0,45 Prozentpunkte auf 3,85 Prozent – der Gesamtbeitrag liegt dann bei 18,45 Prozent. Betroffene können bis zum 31. August sondergekündigt werden.

Weniger Transparenz gibt es künftig bei Beitragserhöhungen: Krankenkassen müssen ihre Mitglieder nicht mehr individuell per Brief informieren. Verbraucherschützer kritisieren das als deutlichen Rückschritt für die Versichertenrechte.

Höchstrichterliche Klarstellungen

Flankiert wird die Reform durch aktuelle Urteile des Bundessozialgerichts. So besteht bei Bezug einer vollen Erwerbsminderungsrente kein Anspruch auf Krankengeld – selbst bei einer versicherungspflichtigen Beschäftigung. Eine Befreiung von der Versicherungspflicht erlischt zudem mit dem Ende der konkreten Tätigkeit, für die sie beantragt wurde. Bei einer neuen pflichtversicherten Tätigkeit greift die Versicherungspflicht wieder.

Die Kassen dürfen außerdem Kontoauszüge verlangen, wenn Einnahmen wie Unterhalt oder Mieten nicht aus dem Steuerbescheid hervorgehen. Wer die Mitwirkung verweigert, riskiert die Einstufung in den Höchstbeitrag.

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