Krankenkassen: Zusatzbeitrag 2027 bleibt bei 2,9 Prozent
Veröffentlicht am: 30.10.2026 um 12:46 Uhr | dts-nachrichtenagentur, AD HOC NEWSFinanzielle Eckdaten für Krankenkassen
- Das Bundesgesundheitsministerium legte den durchschnittlichen Zusatzbeitrag für 2027 am Freitag fest.
- Der Wert bleibt bei 2,9 Prozent und verändert sich damit gegenüber dem Vorjahr nicht.
- Andreas Storm fordert, die zugesagten 1,3 Milliarden Euro für die Standortklausel aus Steuermitteln zu finanzieren.
Krankenkassen erhalten Beitragsorientierung für 2027
Das Bundesgesundheitsministerium hat den durchschnittlichen Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenkassen für 2027 auf unverändert 2,9 Prozent festgelegt. DAK-Chef Andreas Storm begrüßte die Entscheidung und warnte zugleich vor zusätzlichen Belastungen für die Krankenversicherung.
Storm knüpft Stabilität an weitere Entscheidungen
„Ich begrüße die Festlegung des durchschnittlichen Zusatzbeitrags auf 2,9 Prozent. Damit sind stabile Beiträge der Krankenkassen im Jahr 2027 zum Greifen nahe“, sagte Storm der „Rheinischen Post“.
Die Stabilität sei jedoch nur erreichbar, wenn in den kommenden Wochen „keine weiteren Belastungen“ auf die gesetzliche Krankenversicherung zukämen. Damit richtet sich der Blick auf weitere finanzpolitische Entscheidungen mit Auswirkungen auf die Kassen.
DAK fordert Steuermittel für Pharma-Vorhaben
Storm bezeichnete es als „zwingende Voraussetzung“, dass die zugesagten 1,3 Milliarden Euro für die geplante „Standortklausel“ der Pharmaindustrie nicht zulasten der Beitragszahler gingen.
Der Bund müsse mögliche Ausfälle nach Storms Auffassung aus Steuermitteln ausgleichen und dadurch eine „faire Lastenverteilung“ ermöglichen. Der DAK-Chef verbindet die Festlegung des Durchschnittswerts damit unmittelbar mit der weiteren Finanzierung gesundheitspolitischer Vorhaben.
Der durchschnittliche Zusatzbeitrag ist eine gesetzliche Orientierungsgröße für die Krankenkassen. Jede Kasse legt ihren konkreten Zusatzbeitrag selbst fest; deshalb garantiert der unveränderte Durchschnittswert von 2,9 Prozent nicht automatisch stabile Beiträge für alle Versicherten.
Für die Beitragsentwicklung im Jahr 2027 bleiben die Finanzlage der gesetzlichen Krankenversicherung, die Ausgaben für medizinische Leistungen und politische Entlastungs- oder Belastungsentscheidungen entscheidend. Storm knüpft seine positive Bewertung ausdrücklich an die Bedingung, dass keine weiteren finanziellen Lasten auf die Kassen zukommen.
Finanzierung der Pharmapolitik
Besondere Bedeutung hat dabei die geplante Standortklausel für die Pharmaindustrie. Die dafür zugesagten 1,3 Milliarden Euro sollen nach Storms Forderung aus Steuermitteln finanziert werden, damit die Maßnahme nicht über höhere Kassenbeiträge bei den Versicherten landet.
Für Versicherte bedeutet die Festlegung zunächst mehr Planungssicherheit beim durchschnittlichen Beitragsniveau. Ob die einzelne Krankenkasse ihren Zusatzbeitrag tatsächlich unverändert lässt, hängt jedoch von ihrer eigenen Finanzlage und den weiteren gesetzlichen Rahmenbedingungen ab.
Pressespiegel: Einigkeit, Unterschiede und offene Fragen
Stern: „Linnemann legt Krankenkassen-Zusatzbeitrag für 2027 auf 2,9 Prozent fest“ (30.10.2026)
Der Beitrag bestätigt die Festlegung des durchschnittlichen Zusatzbeitrags auf 2,9 Prozent und stellt die Stabilität gegenüber dem Vorjahr heraus. Einen anderen Schwerpunkt setzt er auf den Vorgang im Bundesgesundheitsministerium; die Forderung von DAK-Chef Andreas Storm zur Finanzierung der Pharma-Standortklausel steht dort nicht im Mittelpunkt.
Frankfurter Rundschau: „Krankenkasse 2027: Keine Warnung mehr – bis zu 400 Euro Mehrkosten“ (30.10.2026)
Der Artikel greift den unveränderten Orientierungswert für 2027 auf und ordnet ihn aus Sicht der Versicherten ein. Im Unterschied zur dts-Meldung liegt der Schwerpunkt auf möglichen individuellen Mehrkosten und dem Kassenwechsel, während Storms Bedingungen für stabile Beiträge nicht behandelt werden.
Beide Beiträge bestätigen den stabilen Durchschnittswert. Offen bleibt für Versicherte, welche Kassen ihre individuellen Zusatzbeiträge unverändert lassen und wie die Finanzierung der Pharma-Standortklausel ausgestaltet wird.
