Krankenkassen-Reform, Zuzahlungen

Krankenkassen-Reform: Zuzahlungen steigen um 50 Prozent

Veröffentlicht am: 02.09.2026 um 00:09 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Die GKV-Reform erhöht Eigenanteile, verändert Krankengeld und plant Zuschläge für familienversicherte Partner ab 2028.

GKV-Reform 2026: Höhere Zuzahlungen und neue Beitragslasten
Ein Stethoskop liegt auf medizinischen Abrechnungsunterlagen und Aktenordnern auf einem Schreibtisch. Illustration mit AI erstellt.

Die finanzielle Stabilität der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) steht im Jahr 2026 im Zentrum einer umfassenden politischen und strukturellen Neuausrichtung. Angesichts eines drohenden Defizits von 15,3 Milliarden Euro wurden weitreichende Maßnahmen zur Konsolidierung der Kassenfinanzen auf den Weg gebracht.

Eine Expertenkommission legte hierzu bereits am 30. März 2026 einen Bericht mit insgesamt 66 Maßnahmen vor, die ein Einspar- und Einnahmepotenzial von bis zu 42 Milliarden Euro identifizierten.

Gesetzliche Neuregelungen zu Zuzahlungen und Leistungen

Auf Basis dieser Empfehlungen verabschiedete der Bundestag am 10. Juli 2026 das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz. Ein Kernaspekt dieser Reform ist die Erhöhung der Eigenbeteiligung der Versicherten. Die Zuzahlungen und Zuzahlungsgrenzen steigen demnach um 50 Prozent.

Konkret bedeutet dies eine Anhebung bei Medikamenten von bisher 5,00 Euro auf 7,50 Euro sowie bei anderen Leistungen von 10,00 Euro auf 15,00 Euro. Künftig sollen diese Beträge an die Entwicklung der Grundlohnsumme angepasst werden.

Gleichzeitig sinken die staatlichen Zuschüsse für Zahnersatz um 10 Prozent. Die Belastungsgrenzen für Versicherte bleiben hingegen bei 1 Prozent des Haushaltsbruttoeinkommens für chronisch Kranke und 2 Prozent für alle übrigen Versicherten bestehen.

Zur Modernisierung der Zahlungsabwicklung schlug der Apotheker Michael Hahn im laufenden Jahr die Einführung eines zentralen Zuzahlungskontos vor. Dieses solle durch elektronische Zuordnung eine automatische Befreiung ermöglichen, sobald die individuelle Belastungsgrenze erreicht ist.

Einschnitte beim Krankengeld und neue Fristen

Das am 24. Juli 2026 verabschiedete Gesetz sieht zudem signifikante Änderungen beim Krankengeld vor. Ab dem Jahr 2027 sinkt der Anspruch, sofern ein Beschäftigungsverhältnis während der Arbeitsunfähigkeit endet, auf 60 Prozent des Nettoarbeitsentgelts (67 Prozent für Versicherte mit Kindern). Zuvor lag dieser Satz bei 70 Prozent des Regelentgelts. Diese Regelung findet Anwendung bei befristeten Verträgen, Kündigungen oder Aufhebungsverträgen.

Zusätzlich verschärft der Gesetzgeber die Mitwirkungspflichten: Die Frist zur Stellung eines Reha- oder Teilhabeantrags verkürzt sich ab Januar 2027 von zehn auf vier Wochen. Ein Versäumnis dieser Frist führt zum Wegfall des Krankengeldanspruchs.

Parallel dazu erhalten Krankenkassen im Rahmen des Fallmanagements erweiterte Kompetenzen. Sie dürfen ab 2027 erstmals ohne vorherige Einwilligung Kontakt zu Betroffenen aufnehmen, wobei Versicherte weiteren Kontaktaufnahmen widersprechen können, ohne ihren Leistungsanspruch zu gefährden.

Beitragsanpassungen und die Zukunft der Familienversicherung

Ein wesentlicher Pfeiler der Reform betrifft die beitragsfreie Mitversicherung von Ehepartnern. Die Bundesregierung unter Kanzler Friedrich Merz verkündete am 29. Juli 2026, dass ab dem 1. Januar 2028 ein Beitragszuschlag von 2,5 Prozentpunkten für familienversicherte Ehe- und Lebenspartner eingeführt wird.

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Von dieser Maßnahme sind etwa 2,46 Millionen Haushalte betroffen. Ausgenommen bleiben Kinder sowie Partner, die Kinder unter 12 Jahren erziehen oder Angehörige mit den Pflegegraden 3 bis 5 betreuen. Die Regierung kalkuliert durch diese Neuregelung mit einer Entlastung von 16,3 Milliarden Euro im Jahr 2027, die bis 2030 auf 38,1 Milliarden Euro ansteigen soll.

Strukturelle Reformen und juristische Auseinandersetzungen

Flankierend zu den Leistungs- und Beitragsanpassungen strebt Gesundheitsminister Linnemann eine Konsolidierung der Kassenlandschaft an. Ziel sei es, die Anzahl der derzeit 93 Krankenkassen auf höchstens 20 zu reduzieren. Eine Finanzkommission soll hierzu bis Ende 2026 konkrete Vorschläge unterbreiten. Hintergrund sind unter anderem die Verwaltungskosten, die im Jahr 2025 bei 13,44 Milliarden Euro lagen.

Gleichzeitig wehren sich die Versicherer gegen eine aus ihrer Sicht bestehende Unterfinanzierung durch den Bund. Insgesamt 79 Krankenkassen klagen vor dem Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen gegen die Bundesrepublik. Sie kritisieren, dass die Pauschale für Bezieher von Grundsicherung, die im Jahr 2026 bei monatlich 144,04 Euro pro Person liegt, bei weitem nicht die tatsächlichen Kosten decke. Der GKV-Spitzenverband prognostiziert für das Jahr 2027 in diesem Bereich eine Finanzlücke von etwa 12 Milliarden Euro.

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Zusätzlicher Reformbedarf wird in der Lohnfortzahlung gesehen. Bundeskanzler Merz forderte eine Attestpflicht ab dem ersten Krankheitstag, um die Belastungen für Unternehmen zu senken. Im Jahr 2025 kostete die Lohnfortzahlung die Wirtschaft fast 86 Milliarden Euro, wobei Beschäftigte durchschnittlich an 19 Tagen fehlten.

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