Krankengeld verloren: Obergericht bestätigt Stopp bei Therapieabbruch
Veröffentlicht am: 27.10.2026 um 00:30 Uhr | Redaktion boerse-global.deDas eigenmächtige Absetzen ärztlich verschriebener Medikamente während einer Krankschreibung kann den Anspruch auf Lohnersatzleistungen kosten. Wie aus Berichten vom 26.10.2026 hervorgeht, bestätigte das zuständige Obergericht der spanischen Region Kastilien und León die Suspendierung von Krankengeldzahlungen für eine Angestellte der Stadt León. Die Betroffene hatte ihre Therapie ohne ausreichenden Nachweis vorzeitig beendet.
Fehlende Einnahmetreue durch Blutuntersuchung belegt
Die städtische Bedienstete war seit dem 26.10.2023 über einen Zeitraum von mehr als drei Monaten wegen Schlaflosigkeit und Angstzuständen krankgeschrieben.
Die für die Auszahlung der Krankengelder beauftragte Mutua, ein Versicherungspartner der spanischen Sozialversicherung Seguridad Social, ordnete daraufhin eine Blutanalyse an. Die Laborwerte belegten, dass die Angestellte ihre verordneten Arzneimittel bereits seit mehreren Wochen nicht mehr eingenommen hatte.
Infolgedessen stellte die Mutua die Auszahlung des Krankengelds ein. Die Richter des Obergerichts stützten die Rechtmäßigkeit dieser Maßnahme auf Artikel 175.2 der spanischen Ley General de la Seguridad Social. Dieser gesetzliche Rahmen erlaubt die Aussetzung der finanziellen Unterstützung ausdrücklich dann, wenn eine empfohlene medizinische Behandlung ohne einen triftigen Grund abgebrochen wird.
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Unzureichende Nachweise für den Therapieabbruch
Vor Gericht rechtfertigte die Beschäftigte den eigenmächtigen Verzicht auf die Präparate mit erheblichen Nebenwirkungen im Alltag. Sie führte unter anderem eine vergessene Pfanne auf dem Herd sowie einen Fast-Unfall beim Führen eines Kraftfahrzeugs an. Zudem verwies sie darauf, dass sowohl ihr als Neurologe tätiger Sohn als auch ihr Hausarzt und ihr Psychologe ihr geraten hätten, die Behandlung zu beenden.
Das Obergericht folgte dieser Argumentation jedoch nicht. Die Richter bewerteten die vorgetragenen Empfehlungen aus dem familiären und behandelnden Umfeld als bloße Behauptungen. Da die Betroffene keine ausreichenden schriftlichen Belege für eine offizielle ärztliche Anweisung zum Therapieabbruch vorlegen konnte, blieb die Streichung der Lohnersatzleistung bestehen.
Risiken eigenmächtiger Therapieänderungen
Das Problem unregelmäßig oder gar nicht eingenommener Medikamente betrifft viele Bereiche der medizinischen Versorgung. Laut einem Bericht vom 25.10.2026 warnt Prof. Dr. Christiane Tiefenbacher, Vorstandsmitglied der Deutschen Herzstiftung, vor schwerwiegenden Konsequenzen bei einem eigenmächtigen Absetzen von Dauertherapien.
Bei Blutdrucksenkern liege die Einnahmetreue beispielsweise unter 50 Prozent, obwohl Blutdruck und Cholesterin im Regelfall keine vorübergehenden Beschwerden darstellten.
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Ein Absetzen oder ein Reduzieren von Blutdrucksenkern sei nach Angaben von Tiefenbacher nur selten möglich und setze meist eine deutliche Gewichtsabnahme sowie Änderungen des Lebensstils voraus.
Pro abgenommenem Kilogramm sinke der obere Blutdruckwert um rund 1 bis 2 mmHg, sodass ein Gewichtsverlust von 10 Kilogramm eine Senkung um 10 bis 20 mmHg bewirken könne. Zeige sich ein oberer Wert um 100 mmHg, könne die Dosierung unter Umständen zu hoch ausfallen.
Falle der Wert bei gleichzeitigem Schwindel auf etwa 90 mmHg, sei eine Dosisanpassung ärztlich abzuwägen. Grundsätzlich müssten jegliche Modifikationen der Medikation zwingend in Rücksprache mit den behandelnden Ärzten erfolgen, um weder die eigene Gesundheit noch den versicherungsrechtlichen Status zu gefährden.
