Krankengeld, Wochen

Krankengeld: Bis zu 78 Wochen Leistung bei derselben Erkrankung möglich

Veröffentlicht am: 04.10.2026 um 01:18 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Die digitale Krankmeldung ersetzt nicht die Pflicht zur sofortigen Information; beim Jobcenter bleibt der Nachweis bis 2027 erforderlich.

eAU: Meldepflichten, Krankengeld und Regeln fürs Jobcenter
Ein heller, minimalistischer Arbeitsplatz mit einem leeren Schreibtisch und einer Pflanze bei natürlichem Tageslicht. Illustration mit AI erstellt.

Trotz der flächendeckenden Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) entbindet das digitale Verfahren Beschäftigte nicht von ihren gesetzlichen Mitteilungspflichten.

Wie aktuelle Ratgeber-Zusammenstellungen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber verdeutlichen, müssen gesetzlich versicherte Beschäftigte ihren Betrieb weiterhin unverzüglich über das Eintreten einer Arbeitsunfähigkeit sowie über deren voraussichtliche Dauer in Kenntnis setzen. Die konkrete ärztliche Diagnose müssen Arbeitnehmer dabei nicht offenlegen.

Zeitnahe Information und digitaler Abruf durch den Betrieb

Die Mitteilung durch die Arbeitnehmer soll am ersten Krankheitstag unverzüglich vor dem geplanten Arbeitsbeginn erfolgen. Während die Beschäftigten die Information über ihren Ausfall selbst übermitteln müssen, rufen Arbeitgeber die eigentlichen eAU-Daten anschließend elektronisch bei der zuständigen Krankenkasse ab.

Eine ärztliche Feststellung der Arbeitsunfähigkeit ist für Arbeitnehmer grundsätzlich bei einer Krankheitsdauer von mehr als 3 Kalendertagen erforderlich, mithin ab dem vierten Kalendertag. Arbeitgeber besitzen jedoch das Recht, das ärztliche Attest bereits ab Tag 1 zu verlangen. Während des laufenden Krankenstands sind Aktivitäten seitens der Arbeitnehmer rechtlich gestattet, sofern diese die Genesung nicht beeinträchtigen.

Entgeltfortzahlung und Krankengeldanspruch

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Der Arbeitgeber zahlt im Krankheitsfall grundsätzlich für einen Zeitraum von bis zu 6 Wochen das Entgelt fort. Dieser Anspruch entsteht allerdings erst nach einem mindestens vierwöchigen, ununterbrochenen Bestehen des Arbeitsverhältnisses.

Endet die sechswöchige Entgeltfortzahlung, übernimmt die gesetzliche Krankenkasse. Das Krankengeld kann grundsätzlich 70 % des Bruttoentgelts betragen, darf jedoch höchstens 90 % des letzten Nettoentgelts erreichen.

Bei der Beitragsberechnung gilt für die gesetzliche Krankenversicherung im Jahr 2026 eine Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,50 Euro pro Monat beziehungsweise 69.750 Euro im Jahr. Krankenkassen zahlen die Leistung bei derselben Erkrankung grundsätzlich für maximal 78 Wochen innerhalb eines Zeitraums von 3 Jahren aus.

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Gesonderte Regelungen für Bürgergeld-Empfangende

Auch für Jobcenter-Leistungsberechtigte gelten strenge Dokumentations- und Meldepflichten gemäß Paragraph 56 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II). Betroffene müssen eine Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer unverzüglich beim Jobcenter anzeigen. Die Bescheinigung ist grundsätzlich spätestens vor Ablauf des 3. Kalendertages vorzulegen, wobei auch das Jobcenter eine frühere Vorlage anfordern kann.

Im Oktober 2026 ersetzt die eAU den Nachweis beim Jobcenter noch nicht automatisch. Erst ab dem 1. Januar 2027 soll die zusätzliche Vorlagepflicht unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen entfallen; die Verpflichtung zur unverzüglichen Meldung bleibt jedoch bestehen.

Bereits seit dem 1. Juli 2026 können wiederholte Bescheinigungen über eine Arbeitsunfähigkeit für das Jobcenter einen Anlass für Zweifel und eine medizinische Überprüfung darstellen.

Gegen einen Minderungsbescheid können Betroffene grundsätzlich binnen 1 Monat Widerspruch einlegen. Zwar reicht eine reguläre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei versäumten Terminen im Regelfall aus, in begründeten Einzelfällen können die Behörden jedoch ein gezieltes Attest verlangen, welches die Unfähigkeit zur Terminwahrnehmung bescheinigt.

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