Korridorsanierungen: Rechnungshof rügt Verkehrsministerium
Veröffentlicht am: 26.10.2026 um 14:54 Uhr | dts-nachrichtenagentur, AD HOC NEWSHaushaltsprüfung der Korridorsanierungen
- Der Bundesrechnungshof kritisiert das Verkehrsministerium und DB InfraGO wegen Mängeln bei Wirtschaftsnachweisen.
- Die geprüften Annahmen umfassen eine 80-prozentige Verringerung infrastrukturbedingter Störungen.
- Das Ministerium will Vorgaben in der Leistungsvereinbarung LV InfraGO verankern.
Rechnungshof verlangt Nachweise für Bahnsanierungen
Der Bundesrechnungshof kritisiert die Korridorsanierungen des Bahnnetzes und wirft dem Bundesverkehrsministerium sowie DB InfraGO erhebliche Mängel bei Wirtschaftsnachweisen und Erfolgskontrollen vor. Die Rechnungsprüfer sehen ein grundlegendes Fehlverständnis der haushaltsrechtlichen Anforderungen und warnen vor einem möglicherweise unwirtschaftlichen Einsatz von Bundesmitteln.
Wirtschaftlichkeit einzelner Korridore prüfen
In einem Bericht an den Haushaltsausschuss des Bundestags fordert der Rechnungshof, die Wirtschaftlichkeit jeder Korridorsanierung gesondert nachzuweisen und ihren Erfolg zu kontrollieren.
Die bisherigen Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen weisen demnach erhebliche Mängel auf. Nach Einschätzung der Prüfer beruhen sie teilweise auf Annahmen, die nicht mehr den tatsächlichen Entwicklungen entsprechen.
Veraltete Annahmen bei Störungen und Baupausen
Als Beispiele nennt der Bericht die weiterhin verwendete Annahme einer 80-prozentigen Reduzierung infrastrukturbedingter Störungen. Auch werde mit bis zu zehn Jahren Baufreiheit kalkuliert, obwohl diese Kriterien längst nicht immer aktuell seien.
Der Rechnungshof sieht darin das Risiko, dass Bundesmittel gegebenenfalls unwirtschaftlich eingesetzt werden. Das Verkehrsministerium verweist auf die Leistungsvereinbarung LV InfraGO.
Ministerium kündigt strengere Vorgaben an
In dieser Vereinbarung sollen künftig verbindliche Vorgaben aufgenommen werden. Außerdem will das Ministerium stärker auf Zielerreichung und Wirtschaftlichkeit achten.
Die Korridorsanierungen gehören zu den zentralen Instrumenten, mit denen das stark belastete deutsche Schienennetz grundlegend erneuert werden soll. Dabei werden Streckenabschnitte für längere Zeit vollständig gesperrt, um zahlreiche Arbeiten gebündelt auszuführen und spätere Baustellen zu vermeiden.
Der Rechnungshof rückt nun nicht die grundsätzliche Notwendigkeit der Sanierungen, sondern die haushaltsrechtliche Begründung und Erfolgskontrolle in den Mittelpunkt. Für den Bund ist das relevant, weil die Vorhaben mit erheblichen öffentlichen Mitteln finanziert werden und Wirtschaftlichkeitsnachweise eine zentrale Grundlage für deren Bewilligung bilden.
Dokumentation entscheidet über Investitionen
Veraltete Annahmen können die Bewertung von Kosten und Nutzen verzerren. Das gilt insbesondere dann, wenn erwartete Verbesserungen bei Zugausfällen, Störungen oder der Dauer späterer Baufreiheit nicht regelmäßig an die tatsächliche Entwicklung angepasst werden.
Die Kritik erhöht den Druck auf Verkehrsministerium und DB InfraGO, für jeden Korridor nachvollziehbare Ausgangsdaten, Ziele und Kontrollmechanismen vorzulegen. Die angekündigten verbindlichen Vorgaben in der Leistungsvereinbarung LV InfraGO könnten dabei eine einheitlichere Steuerung schaffen.
Folgen für Bahnreisende
Für Fahrgäste steht weniger die formale Prüfung als die Wirkung der Sanierungen im Vordergrund: zuverlässigere Strecken, weniger Störungen und planbarere Verbindungen. Werden Ziele verfehlt, dürfte die Debatte über Sperrpausen, Bauabläufe und den Einsatz weiterer Bundesmittel zunehmen.
