Kontodaten, Staaten

Kontodaten aus 118 Staaten: BZSt erhält Informationen zu Auslandsvermögen

Veröffentlicht am: 27.09.2026 um 17:01 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Das BZSt erhält Kontostände und Kapitalerträge aus dem Ausland; ab 2026 erfassen Anbieter zusätzlich Kryptoaktivitäten.

118 Staaten melden Finanzdaten 2025 an Deutschlands Steuerbehörden
Moderne Fassade eines Bürogebäudes in der Abendsonne als Symbol für staatliche Transparenz und Finanzverwaltung. Illustration mit AI erstellt.

Im Rahmen des internationalen Kampfes gegen Steuerhinterziehung übermitteln insgesamt 118 Staaten in diesen Tagen automatisiert Finanzinformationen an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt).

Der Austausch erfolgt auf Basis des Finanzkonten-Informationsaustauschgesetzes (FKAustG) und betrifft den Meldezeitraum 2025. Für deutsche Steuerpflichtige mit Auslandsvermögen bedeutet dies eine umfassende Transparenz gegenüber den heimischen Finanzbehörden.

Umfang und Inhalte der gemeldeten Daten

Die rechtliche Grundlage für das Verfahren bildet § 8 FKAustG. Demnach sind die beteiligten Finanzinstitute verpflichtet, eine Vielzahl von Informationen an das BZSt zu melden. Dazu gehören neben dem Namen und der Anschrift des Kontoinhabers auch der Ansässigkeitsstaat, die Steuer-Identifikationsnummer sowie das Geburtsdatum.

Auf der finanziellen Seite werden die Kontonummer, der Kontostand zum Jahresende sowie sämtliche Erträge wie Zinsen und Dividenden übermittelt. Bei Wertpapierdepots werden zusätzlich die Bruttoerlöse aus Verkäufen gemeldet. Einzelne Überweisungen sind hingegen nicht Bestandteil der Übermittlung.

Die beteiligten Institute, zu denen neben Banken auch Depotverwahrstellen, Stiftungen, Trusts und Versicherungen zählen, mussten diese Daten bereits bis zum 31. Juli 2026 an das BZSt melden. Eine Fristverlängerung für diese Meldung war nicht vorgesehen.

Beteiligte Staaten und Sonderregelungen

Die Liste der teilnehmenden Länder basiert auf einem Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) vom 8. Juni 2026. Sie umfasst sämtliche Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie zahlreiche weitere Nationen von Albanien bis Zypern. Unter den Teilnehmern befinden sich auch bedeutende Finanzplätze wie die Schweiz und Dubai (Vereinigte Arabische Emirate). Als neues Mitglied in diesem Verbund wird der Senegal aufgeführt.

Bei 25 der insgesamt 118 Staaten handelt es sich um eine einseitige Datenübermittlung. Deutschland erhält aus diesen Ländern Informationen, liefert selbst jedoch keine Daten zurück. Zu dieser Gruppe gehören unter anderem die Bahamas, Bermuda, die Britischen Jungferninseln, die Kaimaninseln sowie Katar, Kuwait, Bahrain und der Oman.

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Die USA nehmen nicht an diesem spezifischen Verfahren teil, da der Datenaustausch mit ihnen über ein separates Abkommen, den Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA), geregelt ist.

Weitere Veränderungen im Teilnehmerfeld betreffen Kenia und Thailand, die bereits seit dem Meldejahr 2024 für das Steuerjahr 2023 Daten austauschen. Die Republik Moldau startete operativ im Jahr 2026, während Ruanda das System schrittweise einführt. Marokko hat das entsprechende Abkommen bisher noch nicht ratifiziert.

Folgen für Steuerpflichtige und steuerliche Bewertung

Das BZSt in Bonn leitet die eingegangenen Informationen an die zuständigen Finanzämter weiter. Sobald die Daten dort vorliegen, wird geprüft, ob die Angaben mit den Steuererklärungen der Bürger übereinstimmen. Bei Abweichungen erfolgt eine Sachverhaltsaufklärung durch die Behörden. Eine strafbefreiende Selbstanzeige ist nur so lange möglich, bis die Daten an die Finanzämter weitergereicht werden.

In der Praxis müssen Steuerpflichtige ihre Auslandserträge selbstständig in der Anlage KAP angeben. So müsste beispielsweise ein Rentner mit einem Guthaben von 18.400 Euro in Portugal die dort im Jahr 2025 angefallenen Zinsen von 612 Euro deklarieren.

In einem weiteren Beispiel für Festgeld im EU-Ausland bei einer Summe von 50.000 Euro und einer Verzinsung von 3 Prozent fiele bei einem bereits ausgeschöpften Sparer-Pauschbetrag eine Abgeltungsteuer nebst Solidaritätszuschlag von knapp 400 Euro an.

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Die Finanzämter haben für die Nachverfolgung der Daten einen erheblichen Spielraum. Der Zeitraum für steuerliche Prüfungen beträgt regulär 10 Jahre, in besonders schweren Fällen kann dieser bis zu 15 Jahre umfassen.

Ausweitung auf Kryptowerte ab 2026

Das System der Transparenz wird künftig deutlich ausgeweitet. Gemäß dem OECD-Standard CARF und der EU-Richtlinie DAC8 müssen Kryptoanbieter wie Bison, Bitpanda, Kraken oder Binance seit 2026 Nutzer- und Transaktionsdaten erfassen.

Gemeldet werden Käufe, Verkäufe, Tauschvorgänge zwischen verschiedenen Kryptowährungen oder in Fiat-Geld sowie Aktivitäten wie Staking, Lending, Mining und Airdrops. Auch das Gesamtguthaben zum 31. Dezember 2026 wird erfasst.

Die erste Meldung dieser Daten muss bis zum 31. Juli 2027 erfolgen. Anbieter sind zudem verpflichtet, Nutzerkonten zu sperren, falls die erforderliche Steuer-ID trotz Aufforderung nicht innerhalb einer Frist von 60 bis 90 Tagen bereitgestellt wird. Bei vorsätzlich oder leichtfertig falschen oder unvollständigen Angaben drohen Bußgelder von bis zu 50.000 Euro, sowohl für Steuerpflichtige als auch pro Fall für die Anbieter.

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