Kohlenmonoxid-Gefahr, Anlagen

Kohlenmonoxid-Gefahr: 182.020 Anlagen mit auffälligen Abgaswerten

Veröffentlicht am: 23.10.2026 um 13:18 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die Initiative rät zu gewarteten Feuerstätten und geprüften CO-Meldern; bei Alarm müssen Bewohner das Gebäude sofort verlassen.
Ein gemauerter Schornstein vor einem herbstlichen Abendhimmel zu Beginn der Heizperiode. Illustration mit AI erstellt.

Anlässlich der bevorstehenden Zeitumstellung am Sonntag, den 25. Oktober 2026, und des Beginns der Heizperiode ruft die Initiative „CO macht K.O.“ zu einem umfassenden Sicherheitscheck in Haushalten auf.

Das Bündnis warnt vor den Gefahren von Kohlenmonoxid (CO), die mit der Inbetriebnahme von Heizungsanlagen und Kaminen wieder steigen. Andreas Walburg vom Landesverband Schornsteinfegerhandwerk Niedersachsen bezeichnete die Zeitumstellung als perfekten Anlass, um Heizungen und Schornsteine prüfen zu lassen.

Gefahrenquellen und Tücke des unsichtbaren Gases

Kohlenmonoxid entsteht bei der unvollständigen Verbrennung von Gas, Öl, Holz oder Kohle. Typische Gefahrenquellen sind Gasheizungen, Gasthermen, Kaminöfen und Pelletfeuerungen. Wenn Zu- oder Abluftwege blockiert sind oder technische Defekte vorliegen, kann das geruchlose und unsichtbare Gas in Innenräume entweichen. Da es diffundiert, breitet es sich auch ungehindert durch Wände und Decken aus.

Erste Vergiftungssymptome sind unspezifisch: Betroffene klagen über Kopfschmerzen, Schwindel, Übelkeit und Müdigkeit. Bei höheren Konzentrationen führt das Atemgift rasch zu Bewusstlosigkeit, irreparablen Gesundheitsschäden oder dem Tod. Laut dem Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) werden in Deutschland jährlich mehrere tausend CO-Vergiftungen registriert, darunter mehrere hundert Todesfälle.

Dass Defekte keineswegs selten sind, belegen Kontrollstatistiken: Das Schornsteinfegerhandwerk (ZIV) führte im Jahr 2025 rund 9,2 Millionen CO-Messungen durch. Dabei wurden bei 105.770 Anlagen Werte zwischen 500 und 1.000 ppm festgestellt, bei 76.250 Anlagen lagen die Messwerte sogar darüber.

Zusammengenommen wiesen 182.020 überprüfte Anlagen auffällige Abgaswerte auf. Ein Wert über 1.000 ppm zieht eine behördliche Mängelmeldung mit Nachbesserungsfrist nach sich.

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Wartung durch Schornsteinfeger und Fachbetriebe

Die Initiative empfiehlt Immobilienbesitzern und Mietern, Feuerstätten rechtzeitig vor der Heizsaison von Fachbetrieben warten zu lassen. Wie die Feuerwehren Markt Biberbach hinweisen, ist eine rechtlich bindende Feuerstättenschau mindestens alle drei und spätestens alle fünf Jahre vorgesehen.

Schornsteinfeger Björn Marson mahnt, dass Schornsteine frei sein müssen und mindestens einmal jährlich gekehrt werden sollten, bei reinen Holzöfen teils noch häufiger. Bezirksschornsteinfeger Ralph Löhr verweist dabei auf die Gefahr von Dohlen- und Vogelnestern im Kamin, die beim Anheizen in Brand geraten können.

Zudem müssen Dichtungen und Rauchrohre vor Inbetriebnahme dicht sein. Verbrannt werden darf laut Umwelt- und Fachverbänden ausschließlich trockenes, naturbelassenes Scheitholz; das Verbrennen von behandeltem Holz, Sperrmüll, Möbelteilen oder Abfällen führt zu massiven Rußablagerungen und erhöht das Risiko von Schornsteinbränden.

CO-Warnmelder und Verhalten im Ernstfall

Als einziges Instrument zur verlässlichen Frühwarnung gelten geprüfte CO-Melder. Die Initiative betont, dass diese Geräte eine regelmäßige Wartung der Heizanlagen zwar nicht ersetzen, aber im Falle eines Gasaustritts akustisch Alarm schlagen. Vorhandene Geräte müssen regelmäßig gemäß den Herstellerangaben überprüft oder ausgetauscht werden.

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Löst ein Melder aus, ist unverzüglich das Gebäude zu verlassen. Erst im sicheren Außenbereich sollten Rettungskräfte und Feuerwehr über die Notrufnummer 112 alarmiert werden. Das betroffene Gebäude darf vor der Freigabe durch die Einsatzkräfte keinesfalls wieder betreten werden.

Ausdrücklich gewarnt wird vor Notlösungen: Der LandesFeuerwehrVerband Bayern unterstreicht, dass Holzkohle- und Gasgrills, Gas-Heizstrahler, offenes Feuer oder Teelichtöfen niemals als Heizersatz in geschlossenen Räumen genutzt werden dürfen.

Bereits die Restwärme von Holzkohlegrills kann lebensgefährliche Gaskonzentrationen erzeugen. Bei elektrischen Zusatzheizgeräten ist auf Prüfsiegel wie GS oder TÜV zu achten; sie dürfen nicht über Mehrfachsteckdosen oder dauerhaft unbeaufsichtigt betrieben werden.

Die Initiative „CO macht K.O.“ wurde 2018 gegründet. Getragen wird das Bündnis unter anderem vom Deutschen Feuerwehrverband (DFV), der Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes (vfdb), dem ZIV, Notarzt- und Rettungsdienstverbänden sowie sicherheitstechnischen Institutionen.

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