Kobalt: EU-Staaten verschärfen Grenzwerte am Arbeitsplatz
Veröffentlicht am: 19.10.2026 um 11:05 Uhr | dpa, AD HOC NEWSNeue Schutzvorgaben für EU-Beschäftigte
- Die EU-Staaten beschlossen strengere Grenzwerte für mehrere gesundheitsschädliche Stoffe.
- Für Kobalt gelten künftig Grenzwerte von 0,01 und 0,0025 Milligramm pro Kubikmeter.
- Die Richtlinie wird nach der Veröffentlichung im Amtsblatt binnen zwei Jahren nationales Recht.
EU-Staaten beschließen strengere Grenzwerte für Gefahrstoffe
Arbeitnehmer in der Europäischen Union sollen künftig besser vor gesundheitsschädlichen Chemikalien geschützt werden. Die EU-Staaten gaben endgültig grünes Licht für strengere Grenzwerte, die nach Angaben der EU rund 1.700 Lungenkrebsfälle und 19.000 weitere Erkrankungen in den kommenden 40 Jahren verhindern sollen.
Kobalt belastet Beschäftigte in mehreren Branchen
Die neuen Regeln betreffen unter anderem Kobalt und seine anorganischen Verbindungen, die bei der Herstellung von Batterien für Elektrofahrzeuge, Magneten und Hartmetallen eingesetzt werden. Auch bei der Stahlproduktion entstehen Stoffe, die Krebs oder Asthma auslösen können.
Für Kobalt gelten künftig zwei Grenzwerte: 0,01 Milligramm pro Kubikmeter für Partikel, die über Nase und Mund eingeatmet werden, sowie 0,0025 Milligramm pro Kubikmeter für feinere Partikel, die tiefer in die Lunge gelangen können. Die Werte beziehen sich auf die höchstens zulässige Belastung während eines achtstündigen Arbeitstags.
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Sechs Jahre Übergangszeit für die Industrie
Die betroffenen Unternehmen haben sechs Jahre Zeit, ihre Verfahren an die neuen Vorgaben anzupassen. Während dieser Übergangszeit gelten höhere Grenzwerte.
Kobalt ist nach Angaben des Umweltbundesamts in hohen Konzentrationen als giftig, krebserregend und erbgutverändernd eingestuft. Nach Angaben der EU-Kommission sind in der Europäischen Union rund 113.000 Arbeitnehmer dem Metall und seinen anorganischen Verbindungen ausgesetzt.
Auch Isopren und Schweißrauch erfasst
Die Überarbeitung führt außerdem Langzeitgrenzwerte für Isopren ein, das in der chemischen Industrie verwendet wird. Isopren erfüllt die Kriterien für ein Karzinogen, also einen Stoff, der die Entstehung von Krebs begünstigen kann.
Zusätzlich wird Schweißrauch als potenziell gesundheitsschädlicher Stoff eingestuft. Unterhändler des Europäischen Parlaments und der Mitgliedstaaten hatten sich im Juni auf die Neuregelung verständigt; das Parlament bestätigte sie anschließend formell.
Nationale Umsetzung folgt nach Veröffentlichung
Die Richtlinie wird nun im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Nach ihrem Inkrafttreten haben die Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit, die neuen Regeln in nationales Recht umzusetzen. Für einzelne Grenzwerte gelten längere Übergangsfristen.
Die neuen EU-Vorgaben setzen für mehrere Gefahrstoffe erstmals beziehungsweise ergänzend einheitliche arbeitsrechtliche Leitplanken. Im Mittelpunkt steht Kobalt, das für bestimmte Batterietechnologien, Hartmetalle und Magnete benötigt wird und bei beruflicher Exposition besondere Schutzmaßnahmen erfordert.
Die Regelung verbindet Gesundheitsschutz mit einer langen Übergangsphase. Unternehmen erhalten sechs Jahre für die Anpassung, während zunächst höhere Grenzwerte gelten. Dadurch soll die Industrie Zeit für technische Lösungen, Messverfahren und veränderte Produktionsabläufe bekommen. Für Beschäftigte bedeutet die Neuregelung zugleich, dass die zulässige Belastung künftig europaweit präziser begrenzt wird.
Umsetzung in den Mitgliedstaaten
Entscheidend ist die Übertragung in nationales Recht. Nach dem Inkrafttreten haben die EU-Staaten dafür zwei Jahre Zeit; einzelne Grenzwerte unterliegen längeren Fristen. Für Arbeitnehmer in Batteriefabriken, der chemischen Industrie und der Stahlproduktion hängt der praktische Schutz daher von Kontrollen, Arbeitsplatzmessungen und der konsequenten Anwendung technischer sowie persönlicher Schutzmaßnahmen ab.
Die erwartete Vermeidung von rund 1.700 Lungenkrebsfällen und 19.000 weiteren Erkrankungen über 40 Jahre verdeutlicht die langfristige Dimension. Die Vorgaben betreffen nicht nur die Elektromobilität, sondern auch klassische industrielle Prozesse, in denen krebserzeugende oder die Atemwege belastende Stoffe entstehen.
