Koalitionspaket, Maßnahmen

Koalitionspaket: 34 Maßnahmen für Arbeitsmarkt und Steuern

04.07.2026 - 04:09:14 | boerse-global.de

Die Regierung einigt sich auf ein Maßnahmenpaket mit verlängerten Befristungen, Steuerentlastungen und strengeren Krankschreibungsregeln.

Koalitionsbeschlüsse: Neue Regeln für Befristungen und Steuern
Koalitionspaket - Ein stilisiertes, modernes Bild eines deutschen Finanzdokuments oder Vertrags auf einem eleganten Schreibtisch. 04.07.2026 - Bild: über boerse-global.de

Die sachgrundlose Befristung von Arbeitsverträgen ist künftig bis zu 48 Monaten bei maximal sechs Verlängerungen möglich – zunächst befristet bis Ende 2030. Die Schriftform für Befristungen entfällt komplett.

Steuerliche Entlastung und Gegenfinanzierung

Für 2027 plant die Regierung eine Entlastung für mittlere Einkommen. Familien mit zwei Erwerbstätigen und Kindern sparen bei einem Bruttoeinkommen bis 60.000 Euro rund 600 Euro pro Jahr. Gegenfinanziert wird das durch eine höhere Reichensteuer: Ab 250.000 Euro Einkommen steigt der Satz auf 45 Prozent, ab 280.000 Euro auf 47 Prozent. Unternehmen profitieren ab 2028 von einer gesenkten Körperschaftsteuer – von 15 auf 10 Prozent.

Strengere Regeln im Arbeitsalltag

Die telefonische Krankschreibung wird abgeschafft. Stattdessen gilt eine Attestpflicht bereits ab dem ersten Krankheitstag. Beim Bürokratieabbau setzt die Regierung auf eine Genehmigungsfiktion: Liegt nach vier Monaten keine Entscheidung vor, gilt ein Antrag automatisch als genehmigt. Das Lieferkettengesetz lockert die Regierung für Firmen mit weniger als 5.000 Mitarbeitern.

Freelancer-Markt: IT verliert an Bedeutung

Der Markt für freie Experten wächst – aber die Branchen verschieben sich. Zwischen Januar und Juni wurden 30.300 Projekte ausgeschrieben, ein Plus von 5,7 Prozent zum Vorjahr. Im zweiten Quartal allein waren es 14.700 Projekte – ein Rückgang von 5,8 Prozent zum ersten Quartal.

Anzeige

Die neuen Regelungen zur sachgrundlosen Befristung und der Wegfall der Schriftform stellen Arbeitgeber vor neue Herausforderungen bei der Vertragsgestaltung. Dieser kostenlose Ratgeber liefert Ihnen 19 rechtssichere Muster-Formulierungen, mit denen Sie Bußgelder vermeiden und Ihre Arbeitsverträge rechtssicher gestalten. 19 sofort einsetzbare Muster-Formulierungen entdecken

Besonders auffällig: Der IT-Anteil sackte von 33,4 auf 27,9 Prozent ab. Dafür boomen andere Bereiche. Einkauf und Lagerhaltung legten um 12,4 Prozent zu, Kunst und Medien um 12,1 Prozent, das Bauwesen um 12 Prozent. Auch Gesundheitswesen und administrative Tätigkeiten wuchsen um rund 8 Prozent. Rückläufig waren Versicherungen und klassische Verwaltung.

Rechtsformwahl: Wann lohnt sich die GmbH?

Für Gründer bleibt die Rechtsformwahl eine der wichtigsten Entscheidungen. Bis zu einem Gewinn von rund 50.000 Euro ist das Einzelunternehmen oft optimal – kein Mindestkapital nötig. Zwischen 60.000 und 80.000 Euro Gewinn kann die GmbH steuerlich attraktiver werden. Ihre Belastung liegt bei etwa 28 bis 32 Prozent, während der Einzelunternehmer bis zu 45 Prozent Einkommensteuer zahlt.

Unabhängig von der Rechtsform gilt: Unternehmen brauchen eine ladungsfähige Anschrift mit Straße und Hausnummer. Ein Postfach reicht nicht. Für bestimmte Gewerbe wie Detekteien gelten zudem spezielle Regeln. Reine Ermittlung ist erlaubnisfrei, bewachende Tätigkeiten benötigen eine Erlaubnis nach § 34a Gewerbeordnung.

Anzeige

Ob Einzelunternehmen oder GmbH – bei der nächsten Betriebsprüfung schauen die Behörden genau hin, besonders bei der Abrechnung von Mitarbeitern. Mit diesem kostenlosen 12-Punkte-Selbstcheck behalten Sie die Kontrolle und bringen die Prüfung schneller und stressfreier hinter sich. Kostenlosen Betriebsprüfung-Ratgeber als PDF sichern

Strenge Fristen für Sozialleistungen

Seit dem 1. Juli gelten für Selbstständige mit Bürgergeldbezug verschärfte Nachweispflichten. Werden Fristen im Widerspruchsverfahren versäumt, ist eine Vorlage im späteren Klageverfahren ausgeschlossen. Das kann zu Rückforderungen führen.

Auch beim Wohngeld müssen Selbstständige detaillierte Gewinnprognosen für die kommenden zwölf Monate abgeben. Weicht der tatsächliche Gewinn um mehr als 15 Prozent nach oben ab, droht eine Nachzahlung. Bei der Einkommensberechnung ziehen die Behörden pauschal 10 Prozent für Steuern sowie jeweils 10 Prozent für Kranken- und Rentenversicherung ab.

de | wirtschaft | 69684011 |