Klingbeil: BGA-Chef warnt vor Jobabbau im Mittelstand
Veröffentlicht am: 09.10.2026 um 13:19 Uhr | dts-nachrichtenagentur, AD HOC NEWSBGA-Präsident Dirk Jandura hat die Einkommensteuer-Pläne von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) scharf kritisiert. Sie führten aus Sicht des Bundesverbands Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen zu massivem Jobabbau im Mittelstand.
Jandura spricht von Belastung für Personengesellschaften
„Der deutsche Mittelstand und seine Arbeitsplätze sind dem Bundesfinanzminister offensichtlich egal“, sagte Jandura der „Bild-Zeitung“ für deren Samstagsausgabe. Klingbeils Vorhaben sei „keine Reform der Einkommensteuer“, sondern „die SPD-Maut für den deutschen Mittelstand“ und ein „echter Jobkiller“, so der BGA-Präsident.
Jandura kritisierte insbesondere die geplante zusätzliche Belastung von Personengesellschaften. Ihm sei „völlig schleierhaft“, wie der SPD-Finanzminister „im 7. Jahr der Wirtschaftskrise“ auf diese Idee komme.
Kritik an Abgaben und Haushaltspolitik
Im Mittelstand erlebe man „Rekordschulden des Staates und Rekordabgaben für die privaten Unternehmen“, sagte Jandura weiter. Hinzu kämen der Haushalt und eine Welle neuer Steuererhöhungen.
„Gespart wird entweder gar nicht oder nur bei denen, die nicht zur eigenen Wählerklientel gehören“, sagte der BGA-Präsident. Wer von einem Land „ohne Unternehmerinnen, aber voller Staatsbediensteter“ träume, sollte jetzt glücklich sein.
Die Kritik des BGA-Präsidenten richtet sich gegen einen zentralen Bestandteil des Einkommensteuer-Entwurfs: Die Bundesregierung will kleinere und mittlere Einkommen entlasten, die Gegenfinanzierung aber unter anderem über höhere Belastungen für sehr hohe Einkommen organisieren. Davon können auch Personenunternehmen betroffen sein, deren Gewinne über die Einkommensteuer versteuert werden.
Steuerpläne im Bundestag umstritten
Der Entwurf sieht nach den bisherigen Plänen einen höheren Grundfreibetrag, höhere familienbezogene Leistungen und einen höheren Arbeitnehmer-Pauschbetrag vor. Vorgesehen ist zugleich ein Spitzensteuersatz von 47 Prozent für Einkommen oberhalb von 280.000 Euro; die erste Beratung im Bundestag hat die politische Auseinandersetzung verschärft.
Für den Mittelstand ist entscheidend, wie stark zusätzliche Einkommensteuerbelastungen die Finanzierung von Investitionen, Einstellungen und Entnahmen beeinflussen. Personengesellschaften unterscheiden sich dabei von Kapitalgesellschaften, weil ihre Gewinne in der Regel direkt bei den Gesellschaftern der Einkommensteuer unterliegen.
Bedeutung für Unternehmen und Haushalt
Die Bundesregierung begründet die Reform mit Entlastungen für breite Einkommensgruppen. Nach den vorgestellten Berechnungen stehen Bruttoentlastungen von rund 9,9 Milliarden Euro Mehreinnahmen von etwa 4,3 Milliarden Euro gegenüber. Ob die Reform in dieser Form umgesetzt wird, hängt von den weiteren Beratungen im Bundestag und innerhalb der Koalition ab. Für Unternehmen bleibt neben dem Steuersatz die Frage wichtig, ob zusätzliche Belastungen durch Investitionsanreize, Bürokratieabbau oder andere Maßnahmen ausgeglichen werden.
Pressespiegel: Einigkeit, Unterschiede und offene Fragen
tagesschau: „Einkommensteuer: Klingbeil verteidigt Entwurf für Steuerreform“ (08.10.2026)
Der Beitrag beschreibt Klingbeils Verteidigung des Entwurfs und die Kritik aus Opposition und Koalition. Im Mittelpunkt stehen die geplanten Entlastungen für kleine und mittlere Einkommen, die Gegenfinanzierung sowie der weitere parlamentarische Beratungsprozess.
tagesschau: „Erste Lesung im Bundestag: Union stell Bedingungen für Steuerreform“ (08.10.2026)
Dieser Bericht legt den Schwerpunkt auf die Forderungen der Union und die mögliche Belastung von Personenunternehmen. Damit ergänzt er die Kritik des BGA um die politische Bedingung, dass zusätzliche Belastungen durch Maßnahmen für Beschäftigung und Investitionen ausgeglichen werden sollen.
Übereinstimmung besteht darin, dass der Entwurf Entlastungen und eine stärkere Belastung hoher Einkommen miteinander verbindet. Offen bleibt, welche Änderungen die parlamentarischen Beratungen bringen und wie sich die geplanten Regeln konkret auf Personenunternehmen auswirken.

