Klimazoll seit Januar: EU besteuert CO2-intensive Importe
07.06.2026 - 08:29:47 | boerse-global.de
Die Abgabe soll verhindern, dass europäische Firmen ihre Produktion ins Ausland verlagern.
Schutz vor Carbon Leakage
Der Mechanismus ist klar: Importeure bezahlen für den CO2-Gehalt ihrer Waren – es sei denn, im Herkunftsland gibt es bereits eine vergleichbare CO2-Bepreisung. Damit will die EU das sogenannte „Carbon Leakage“ verhindern. Dahinter steckt das Risiko, dass heimische Unternehmen wegen steigender Kosten für Emissionszertifikate in Länder mit laxeren Regeln abwandern.
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Länder mit eigenem CO2-Preis sind von den Zollzahlungen ausgenommen. Das soll Anreize für internationale Klimaschutzinstrumente schaffen. Der Zoll ergänzt den EU-Emissionshandel, der seit 2005 läuft. Dort sinkt die jährliche Obergrenze für Treibhausgase kontinuierlich – was Zertifikate für die Industrie verteuert.
Wirtschaftliche Schlagseite
Der Klimazoll kommt zu einem ungünstigen Zeitpunkt. Laut Eurostat ist das BIP der Eurozone im ersten Quartal 2026 um 0,2 Prozent geschrumpft – der erste Rückgang seit 2022.
Gleichzeitig explodieren die Kosten für Unternehmen. Der S&P Global PMI zeigt für Rohstoffe einen Höchststand von 80 Punkten. Der Verkaufspreisindex liegt bei 62 Punkten – der höchste Wert seit dreieinhalb Jahren. Schuld sind Lieferkettenprobleme und hohe Energiepreise. Am 11. Juni entscheidet die EZB über eine mögliche Leitzinserhöhung.
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Neue Umweltauflagen ab 2026
Der Klimazoll ist nicht die einzige Neuerung. Seit Jahresbeginn gilt die neue EU-Kommunalabwasserrichtlinie. Sie schreibt eine vierte Reinigungsstufe für Kläranlagen vor. Ab 2029 sollen Hersteller von Pharma- und Kosmetikprodukten den Großteil der Kosten für die Entfernung von Mikroschadstoffen tragen.
Auch andere Fristen laufen: Für Amalgam im zahnärztlichen Gebrauch gilt seit 2025 ein Verbot, 2026 folgt ein Importverbot. Übergangsregelungen für einzelne Mitgliedstaaten laufen Ende Juni aus. Heute endet zudem die Frist für die EU-Lohntransparenzrichtlinie – bisher haben nur wenige Länder die Vorgaben in nationales Recht umgesetzt.
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