Kleinunternehmer, Umsatzgrenzen

Kleinunternehmer: Umsatzgrenzen verdoppelt, digitale Pflichten ab Juli

20.06.2026 - 03:04:07 | boerse-global.de

Deutschland und Österreich passen Umsatzgrenzen für Kleinunternehmer an. Ab Sommer 2026 gelten zudem neue digitale Pflichten für Selbstständige.

Kleinunternehmer-Reform 2025/26: Neue Regeln und Pflichten im Überblick
Kleinunternehmer - Ein Taschenrechner zeigt Finanzzahlen, daneben liegt eine Euro-Münze. Im Hintergrund ist ein modernes Büro verschwommen zu sehen. 20.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Die umfassende Reform der Kleinunternehmerregelung hat die Finanzen von Solo-Selbstständigen in Deutschland und Österreich kräftig durcheinandergewirbelt. Seit Januar 2025 gelten neue Umsatzgrenzen – und ab Sommer 2026 kommen zusätzliche digitale Pflichten hinzu.

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Verdreifachte Umsatzgrenzen in Deutschland

Seit dem 1. Januar 2025 dürfen Kleinunternehmer nach § 19 UStG im Vorjahr maximal 25.000 Euro Umsatz gemacht haben – bisher waren es 22.000 Euro. Für das laufende Jahr wurde die Schwelle von 50.000 auf 100.000 Euro verdoppelt.

Ein wichtiger Punkt: Überschreitet der Umsatz im laufenden Jahr die 100.000-Euro-Marke, entfällt die Steuerbefreiung sofort. Früher galten diese Umsätze als „nicht erhoben“, heute sind sie systematisch steuerfrei.

Österreich zieht nach

Auch Österreich hat seine Grenzen deutlich angehoben: Seit 2025 liegt die Umsatzgrenze für Kleinunternehmer bei 55.000 Euro – vorher waren es 35.000 Euro. Eine Besonderheit: Ein einmaliges Überschreiten um bis zu 10 Prozent (maximal 60.500 Euro) ist erlaubt.

Zudem ist keine Inlandsbetriebsstätte mehr nötig, um die Regelung innerhalb der EU zu nutzen. Wer freiwillig auf die Kleinunternehmerregelung verzichtet, ist allerdings fünf Jahre daran gebunden.

Neuer Widerrufsbutton für Online-Händler

Seit dem 19. Juni 2026 müssen Online-Shops einen gut sichtbaren Widerrufsbutton bereitstellen. Die Regelung nach § 356a BGB gilt für Waren, Dienstleistungen und digitale Güter.

Der Prozess läuft zweistufig: Nach dem Klick erscheint eine Bestätigungsseite. Händler müssen den Widerrufseingang automatisch bestätigen. Ausgenommen sind nur personalisierte Produkte oder leicht verderbliche Lebensmittel.

„MeinELSTER+“ kommt zum 1. Juli

Die Finanzverwaltung führt zum 1. Juli 2026 die App „MeinELSTER+“ ein. Sie richtet sich an ledige, kinderlose Arbeitnehmer und Rentner. Die Steuererklärung für 2025 lässt sich damit direkt per Smartphone erstellen.

Eine integrierte Texterkennung soll die Belegerfassung vereinfachen. Die Registrierung ist bereits seit Ende März möglich.

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Strengere Regeln fürs Arbeitszimmer

Der Bundesfinanzhof hat die Anforderungen an die steuerliche Absetzbarkeit verschärft. Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer müssen zeitnah und einzeln aufgezeichnet werden.

Eine bloße Belegsammlung oder nachträgliche Zusammenstellung am Jahresende reicht nicht mehr. Wer die Vorgaben des § 4 Abs. 7 EStG nicht einhält, riskiert den kompletten Verlust des Betriebsausgabenabzugs.

Haftung für Umsatzsteuer in Verbundstrukturen

Das Finanzgericht Münster entschied am 19. Juni 2026: Eine Anscheinsvollmacht eines Anschlusshauses gegenüber einem Zentralregulierer reicht aus, um eine Steuerschuld nach § 14c UStG zu begründen.

Werden Rechnungen faktisch geduldet im Namen des Anschlusshauses ausgestellt, haftet dieses für die ausgewiesene Steuer – auch ohne ausdrückliche Vollmacht.

Neue Verpackungsverordnung ab August

Ab dem 12. August 2026 greift die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR). Branchenverbände warnen: Bereits das Aufbringen eines Versandetiketts auf einen Karton könnte Händler als Verpackungserzeuger einstufen – mit neuen Registrierungspflichten.

Eine offizielle Auslegung der Zentralen Stelle Verpackungsregister wird im Juli 2026 erwartet.

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