Kleinunternehmer, Umsatzgrenzen

Kleinunternehmer: 25.000-Euro-Grenze und sofort-Wechsel ab 100.000

09.06.2026 - 10:12:34 | boerse-global.de

Seit 2025 gelten höhere Umsatzgrenzen und eine E-Rechnungspflicht. Das Finanzamt prüft 16 Bereiche besonders streng.

Kleinunternehmerregelung 2026: Neue Grenzen und E-Rechnung
Kleinunternehmer - Eine Person tippt auf einem Laptop, umgeben von Finanzdokumenten und einem Taschenrechner, symbolisierend digitale Steuererklärung. 09.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Die Umsatzgrenzen wurden angehoben, die digitale Pflicht verschärft.

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Neue Schwellenwerte für die Steuerbefreiung

Die Umsatzgrenze für das Vorjahr liegt nun bei 25.000 Euro netto. Neu ist eine Obergrenze für das laufende Jahr: Wer 100.000 Euro überschreitet, wechselt sofort zur Regelbesteuerung – nicht erst im Folgejahr.

Die bisherige „Nichterhebung" der Umsatzsteuer wurde durch eine echte Steuerbefreiung ersetzt. Das bedeutet: Kleinunternehmer müssen auf Rechnungen explizit darauf hinweisen. Für 2024 galt eine Übergangsregel: Ein Bruttoumsatz von maximal 29.750 Euro sicherte den Status für 2025.

Eine Ausweitung auf das EU-Ausland ist möglich – solange der Gesamtumsatz innerhalb der Union 100.000 Euro netto nicht übersteigt.

E-Rechnung: Empfangspflicht, aber keine Ausgabepflicht

Kleinunternehmer müssen keine E-Rechnungen ausstellen. Sie sind aber verpflichtet, solche Rechnungen zu empfangen. Das erfordert eine technische Infrastruktur zur Verarbeitung und Archivierung digitaler Belege.

Weitere digitale Anforderungen kommen vom Bundesfinanzministerium. Seit dem 2. Juni 2026 müssen Nachweise für das Vorsteuer-Vergütungsverfahren digital eingereicht werden – vorzugsweise über das Portal des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt). Bei Kleinstbeträgen wie Taxifahrten oder ÖPNV reicht ein Nachweis auf Anforderung.

Strengere Prüfung bei der Steuererklärung

Das Finanzamt prüft 16 spezifische Bereiche besonders genau – darunter das häusliche Arbeitszimmer, Reisekosten und doppelte Haushaltsführung. Seit 2025 werden Unterhaltsleistungen nur noch anerkannt, wenn sie per Überweisung gezahlt wurden. Barzahlungen sind raus.

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Auch Abfindungen: Die Fünftelregelung lässt sich seit 2025 nur noch über die Steuererklärung geltend machen.

Pauschalen und Entlastungen 2026

Die Homeoffice-Pauschale bleibt bei 6 Euro pro Tag, maximal 1.260 Euro im Jahr. Die Minijob-Grenze stieg 2026 auf 603 Euro monatlich (2025: 556 Euro).

Bei energetischen Sanierungen an Gebäuden ab zehn Jahren lassen sich über drei Jahre bis zu 20 Prozent der Kosten absetzen – maximal 40.000 Euro pro Objekt. Eine Kombination mit KfW- oder BAFA-Förderung ist ausgeschlossen.

Jeder fünfte Steuerbescheid ist fehlerhaft

Laut Bund der Steuerzahler ist etwa jeder fünfte Bescheid falsch. Zwei Drittel der Einsprüche sind erfolgreich. Die Frist: ein Monat nach Bekanntgabe.

Häufige Fehler: nicht anerkannte Handwerkerleistungen, gekürzte Werbungskosten oder Rechenfehler bei Abschreibungen. Das Finanzgericht Münster entschied im Februar 2026: Auch bei fehlerhafter Verarbeitung elektronischer Daten (etwa Lohnsteuerbescheinigungen) ist eine Korrektur möglich.

Ausblick: Weniger Papier, mehr Digitales

Bundesfinanzminister Lars Klingbeil plant weitere Entlastungen. Die Bonpflicht soll gelockert werden: zunächst eine Bagatellgrenze von 30 Euro für Papierbelege, später eine vollständige Umstellung auf digitale Quittungen per E-Mail oder QR-Code.

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