Kleinsendungen, Gebühr

Kleinsendungen: EU führt 3-Euro-Gebühr ab Juli ein

05.06.2026 - 08:22:53 | boerse-global.de

Ab Juli 2026 wird eine pauschale Gebühr von drei Euro auf Kleinsendungen aus Drittstaaten fällig, um Wettbewerbsverzerrungen zu bekämpfen.

EU-Kleinsendungen: Neue 3-Euro-Pauschale ab Juli 2026
Kleinsendungen - Nahaufnahme von kleinen Paketen mit einer dezenten digitalen Überlagerung von Euro-Symbolen und einem Kalendersymbol für Juli. 05.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Ab dem 1. Juli 2026 wird jede Kleinsendung aus Drittstaaten mit einer pauschalen Gebühr von drei Euro belegt. Bisher waren Waren unter 150 Euro zollfrei.

Die Neuregelung basiert auf der Verordnung (EU) 2026/382 vom Februar und einem Beschluss des EU-Rates vom Dezember 2025. Ziel ist es, unlauteren Wettbewerb durch Anbieter aus Nicht-EU-Ländern zu bekämpfen. Gleichzeitig sollen Sicherheits- und Gesundheitsstandards besser durchgesetzt werden.

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Betroffen sind rund 93 Prozent der aktuellen E-Commerce-Ströme in die Union. Vor allem Sendungen von Plattformen wie Temu oder Shein werden teurer.

So viel kosten Bestellungen künftig

Die neue Pauschale kommt zusätzlich zur Einfuhrumsatzsteuer. Das macht Bestellungen aus Nicht-EU-Ländern deutlich teurer.

Die Verbraucherzentrale Berlin rechnet vor: Eine Handyhülle für sieben Euro kostet Endkunden dann knapp 20 Euro. Dazu kommt ab dem 1. November 2026 eine weitere Bearbeitungsgebühr – deren Höhe steht noch nicht fest.

Die Abwicklung läuft künftig so: Paketdienstleister ziehen die fälligen Abgaben direkt bei den Absendern im Ausland ein. Voraussetzung ist die Registrierung im Import-One-Stop-Shop-System (IOSS).

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Warum die EU jetzt handelt

Die Reform ist eine Reaktion auf die schiere Masse an Kleinsendungen. 2024 kamen rund 4,6 Milliarden Pakete mit einem Wert unter 150 Euro in die EU – etwa 91 Prozent davon aus China.

Der TÜV-Verband begrüßt den Beschluss. Die Maßnahmen verbesserten die Produktsicherheit erheblich.

Die neuen Regeln gelten zunächst als Übergangslösung bis mindestens zum 1. Juli 2028. Danach ist die dauerhafte Abschaffung aller Schwellenwerte geplant. Dann fallen für sämtliche Waren ab dem ersten Euro die regulären EU-Zollsätze an.

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