Kita-Reform, Sprachtests

Kita-Reform: Sprachtests für Vierjährige und mehr Personal geplant

Veröffentlicht am: 02.09.2026 um 17:30 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Das Bundeskabinett verabschiedete das SCQEG mit Sprachtests, zusätzlichem Kita-Personal und Milliardenhilfen für die Jahre 2027 bis 2034.

SCQEG beschlossen: Neue Kita-Regeln setzen auf Sprachtests
Ein heller, moderner Gruppenraum einer Kindertagesstätte mit ordentlich aufgereihten Lernmaterialien und Bausteinen. Illustration mit AI erstellt.

Das Bundeskabinett hat am 2. September 2026 den Entwurf des Startchancen- und Qualitätsentwicklungsgesetzes (SCQEG) verabschiedet. Das von Familienministerin Karin Prien (CDU) vorgelegte Gesetz zielt auf eine umfassende Qualitätsentwicklung in Kindertagesstätten ab. Mit der neuen gesetzlichen Grundlage wird das seit 2019 bestehende „Gute-Kita-Gesetz“ abgelöst.

Fokus auf Sprachförderung und einheitliche Standards

Die Bundesregierung sieht in ihrem Entwurf vor, verbindliche Sprachtests sowie systematische Erhebungen des Entwicklungsstands einzuführen. Diese Maßnahmen sollen spätestens im Alter von vier Jahren nach bundesweit einheitlichen Standards durchgeführt werden. Die Regelung erstreckt sich dabei ausdrücklich auch auf Kinder, die keine Kindertagesstätte besuchen.

Sollte im Rahmen dieser Untersuchungen ein spezifischer Förderbedarf festgestellt werden, sieht das Gesetz eine verpflichtende Förderung noch vor der Einschulung vor. Um die Kontinuität der Bildungsbiografie zu gewährleisten, ist zudem vorgesehen, dass die Ergebnisse dieser Tests an die zuständigen Grundschulen weitergegeben werden können.

Personelle Aufstockung in sozial herausfordernden Lagen

Ein zentraler Pfeiler der Reform ist die gezielte Unterstützung von Einrichtungen in schwierigen sozialen Lagen. Mindestens 10 % der Kindertagesstätten pro Bundesland sollen eine Förderung erhalten, die bis zu 1,5 zusätzliche Personalstellen pro Einrichtung umfasst.

Der Umfang der zusätzlichen Fachkraftstunden ist dabei nach der Größe der Kita gestaffelt: Einrichtungen mit 80 Kindern erhalten mindestens 20 Stunden pro Woche zusätzlich, bei über 80 Kindern sind es 40 Stunden und bei mehr als 120 Kindern insgesamt 60 Stunden.

Finanzielle Rahmenbedingungen und Zeitplan

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Für die Umsetzung des Vorhabens stellt der Bund den Ländern umfangreiche finanzielle Mittel zur Verfügung. Im Zeitraum von 2027 bis 2034 ist eine Unterstützung in Höhe von insgesamt rund 9,25 Milliarden Euro geplant.

Ergänzend dazu stellt der Bund bis zum Jahr 2029 rund 4 Milliarden Euro für Investitionen bereit. Das Gesetz soll im Jahr 2027 schrittweise in Kraft treten und ab 2029 seine volle Wirkung entfalten.

Familienministerin Karin Prien bezeichnete das Vorhaben als wesentlichen Fortschritt für die frühe Bildung, der dazu beitragen solle, Ungleichheiten im Bildungssystem abzumildern.

Unterstützung kam auch von der SPD-Sprecherin Jasmina Hostert, die das Gesetz begrüßte, jedoch gleichzeitig eine Reduzierung der Bürokratie und mehr Vertrauen in die Fachpraxis anmahnte. Kritik äußerten hingegen Vertreter von Bündnis 90/Die Grünen, die eine Halbierung der Bundesmittel beanstandeten.

Belastungssituation in der pädagogischen Praxis

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Die Reformvorhaben fallen in eine Zeit erheblichen Personalmangels im Bereich der frühkindlichen Bildung. Daten des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, die auf einer Umfrage unter 3.267 Kindertagesstätten basieren, verdeutlichen den Handlungsbedarf: Demnach fehlen aktuell 107.000 pädagogische Beschäftigte, während 550.000 Plätze ungenutzt bleiben.

Die personelle Situation wirkt sich zudem unmittelbar auf das Wohlbefinden der Angestellten aus, da sich laut der Erhebung 65,3 % der Fachkräfte überlastet fühlen.

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