Kirchlicher Arbeitgeber: Fristlose Kündigung wegen AfD-Kandidatur
Veröffentlicht am: 19.08.2026 um 18:18 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die Mission:Lebenshaus gGmbH hat das Arbeitsverhältnis mit der AfD-Politikerin Martina Müller mit sofortiger Wirkung beendet. Der in Jever ansässige Hospizträger begründet diesen Schritt mit der politischen Betätigung der Mitarbeiterin für die Alternative für Deutschland (AfD). Der Fall wirft grundlegende Fragen zur arbeitsrechtlichen Zulässigkeit von Kündigungen aufgrund politischer Mandatsbewerbungen im Bereich kirchlicher Arbeitgeber auf.
Hintergrund der fristlosen Entlassung
Martina Müller war seit 15 Jahren bei der Diakonie-Tochter Mission:Lebenshaus beschäftigt. Die 60-Jährige tritt aktuell als Spitzenkandidatin der AfD für den Kreistag im Landkreis Friesland sowie für den Gemeinderat Wangerland an. Wie das Unternehmen mitteilte, erfolgte die fristlose Kündigung am 19. August 2026.
Zuvor hatte der Arbeitgeber bereits versucht, die Kandidatur auf formalem Weg zu unterbinden. Martina Müller habe bereits vor der Entlassung eine Abmahnung erhalten. In diesem Zusammenhang sei sie aufgefordert worden, ihre Kandidaturen für die Kommunalwahl bis zum 7. August 2026 zurückzuziehen. Da Müller dieser Aufforderung nicht nachkam, vollzog der Träger nun die Trennung.
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Kirchliche Loyalitätspflichten und politische Einstufung
Der Arbeitgeber, eine Tochtergesellschaft der Inneren Mission Bremen, beruft sich bei der Kündigung ausdrücklich auf die kirchlichen Loyalitätspflichten. Diese sind in den Richtlinien der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) verankert. Demnach müssen Mitarbeiter im kirchlichen Dienst die Grundwerte der Kirche wahren und dürfen diese nicht durch ihr öffentliches Auftreten konterkarieren.
Ein entscheidender Faktor bei der Bewertung des Falls ist die Einstufung des AfD-Landesverbandes Niedersachsen. Dieser wird vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Aus Sicht des Hospizträgers, der in der Region sechs Einrichtungen betreibt, sei eine Kandidatur für eine solche Organisation nicht mit den Werten und dem Auftrag eines christlichen Pflegedienstleisters vereinbar.
Juristische Einordnung und Reaktionen
Gegen die Kündigung hat Martina Müller bereits rechtliche Schritte angekündigt. Sie bereite eine Kündigungsschutzklage vor, um gegen die Entscheidung ihres langjährigen Arbeitgebers vorzugehen. Unterstützt wird sie dabei von Vertretern ihrer Partei.
Der AfD-Politiker Martin Sichert warf dem Arbeitgeber vor, durch die Entlassung gegen das Grundgesetz zu verstoßen. Die Partei bezeichnete das Vorgehen zudem als einen Angriff auf die demokratischen Prozesse.
Rechtsexperten bewerten die Lage als komplex, da hier die Religionsfreiheit und das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen mit der staatlich garantierten Parteienfreiheit und dem Kündigungsschutz kollidieren.
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Ein Jurist wies darauf hin, dass die Tragweite dieser Entscheidung dazu führen könnte, dass der Fall letztlich vor dem Bundesverfassungsgericht verhandelt werden muss. Es gilt zu klären, inwieweit die Loyalitätspflichten in einem privatrechtlich organisierten, aber kirchlich gebundenen Unternehmen das Recht auf politische Betätigung einschränken dürfen.
Die Mission:Lebenshaus gGmbH bekräftigte unterdessen die Notwendigkeit der Maßnahme, um die Glaubwürdigkeit ihrer hospizlichen Arbeit zu schützen. Die Entscheidung betrifft eine Mitarbeiterin mit einer Betriebszugehörigkeit von eineinhalb Jahrzehnten und markiert damit einen signifikanten Präzedenzfall für die Branche.
