Kinderkrankentage: Linnemann plant ab 2027 nur noch 10 Tage je Elternteil
Veröffentlicht am: 28.09.2026 um 02:18 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann hat sich im Bundestag gegen eine erneute Verlängerung der pandemiebedingten Sonderregelung bei den Kinderkrankentagen ausgesprochen.
Stattdessen plant der Minister, den gesetzlichen Anspruch wieder auf das frühere Niveau zurückzuführen. Gesetzlich versicherte Eltern sollen künftig wieder jeweils 10 Tage pro Elternteil erhalten, was bei zwei Elternteilen einer Gesamtdauer von 20 Tagen pro Jahr entspricht.
Geplante Absenkung ab dem kommenden Jahr
Im laufenden Jahr 2026 gelten noch Sonderregeln, die Eltern 15 Arbeitstage pro Kind und Elternteil sowie Alleinerziehenden 30 Tage einräumen. Vor der befristeten Anhebung lag der Anspruch bei 10 Tagen pro Elternteil und Kalenderjahr.
Gesetzlich versicherte Eltern können die Leistung in Anspruch nehmen, wenn sie ein erkranktes Kind unter 12 Jahren betreuen; das Kinderkrankengeld beträgt in der Regel 90 Prozent des entfallenden Nettoverdienstes. Ab 2027 sollen es nach den vorliegenden Plänen wieder 10 Tage je Elternteil und 20 Tage für Alleinerziehende sein.
Wie das Ärzteblatt am 25. September 2026 berichtete, soll die Bundesregierung durch diese Maßnahme Einsparungen von etwa 100 Millionen Euro anstreben. Offizielle Änderungsanträge wurden für Ende der Folgewoche erwartet.
Hinsichtlich der tatsächlichen Inanspruchnahme betonte DAK-Vorstand Andreas Storm mit Blick auf das Jahr 2025, dass lediglich etwa 2 Prozent der Versicherten den Höchstanspruch voll ausschöpften.
Zudem beobachtete das Bundesgesundheitsministerium im Jahr 2025 gegenüber dem Vorjahr einen deutlichen Rückgang der abgerufenen Leistungen, der sich im laufenden Jahr fortzusetzen scheine. Laut Thüringens Gesundheitsministerin Katharina Schenk wurden im Vorjahr je eingereichtem Krankheitsfall durchschnittlich 2,5 Tage ersetzt.
Die geplante Rückkehr zu 10 Kinderkrankentagen je Elternteil ab 2027 wirft bei vielen berufstätigen Eltern Fragen auf: Wie viele Tage stehen mir 2026 noch zu, wie beantrage ich Kinderkrankengeld korrekt, und was passiert, wenn das Kontingent vorzeitig aufgebraucht ist? Unser kostenloser Leitfaden führt Sie in klaren Schritten durch Anspruch, Antrag und Betreuungsnotfall. Kostenlosen Leitfaden jetzt anfordern
Widerspruch aus Ländern, Politik und Verbänden
Linnemanns Vorhaben stößt auf breite Kritik bei Verbänden sowie auf Landesebene. Der Familienbund der Katholiken kritisierte die geplante Rückführung und bezeichnete das finanzielle Einsparpotenzial als überschaubar. Der Verband forderte stattdessen eine Regelung, die sich am realen Familienalltag orientiert.
Auch Vertreter der Linken, SPD-Ministerinnen und Sozialverbände wandten sich gegen das Auslaufen der Sonderregel. Der Linken-Politiker Ates Gürpinar hob hervor, dass viele Eltern das Kontingent zwar nicht ausschöpften, eine Reduzierung jedoch Familien mit chronisch kranken Kindern empfindlich treffe.
In Thüringen forderte Lena Saniye Güngör, gesundheitspolitische Sprecherin der Linksfraktion im Landtag, den aktuellen Umfang von 15 beziehungsweise 30 Tagen dauerhaft festzuschreiben.
Der Deutsche Kinderkrebsverband mahnte vor diesem Hintergrund bedarfsgerechte Unterstützungsleistungen für schwer und langwierig erkrankte Kinder an. VdK-Präsidentin Verena Bentele warnte vor den Auswirkungen auf Frauen, die laut Erhebungen des Sozialverbands rund 73 Prozent der Kinderkrankentage übernehmen.
Müttern drohe bei aufgebrauchten Kontingenten unbezahlter Urlaub und damit ein Einkommensverlust. Besonders berufstätige Alleinerziehende treffe der Wegfall von 10 Tagen hart, was im Widerspruch zu den Bemühungen stehe, die Erwerbsbeteiligung von Frauen zu steigern.
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Widerstand regt sich zudem in den Bundesländern. Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig kritisierte das Auslaufen der Corona-Sonderregelung ebenso wie Bremens Bürgermeister Andreas Bovenschulte, der insbesondere vor Nachteilen für kinderreiche Familien warnte.
Der rheinland-pfälzische Gesundheitsminister Clemens Hoch sprach sich für die Beibehaltung der erweiterten Ansprüche aus und mahnte, ein Rückschritt auf 10 Tage gefährde die soziale Absicherung der Familien und belaste Alleinerziehende übermäßig.
